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Mal eine Erb Frage

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Mal eine Erb Frage

Engelchen123

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und nein ich wünsche keinem den Tod!!!! Also meine Eltern haben ja ein Haus (abbezahlt), was ich und der Sohn von Ihnen (leibl. Kind) erben werden. Für mich steht fest, ich möchte das Haus verkaufen. Aber was ist wenn er dort einziehen will? Er muss mich auszahlen, klar. Aber wird da ein Makler/Gutachter etc. geholt, der den Wert des Hauses rechnet? Müssen wir den selber beauftragen oder wie läuft sowas ab?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Wer sollte euch einen Gutachter stellen, wenn ihr/du/er es verkaufen will? Das ist allein euer Bier. Ausbezahlen... ja aber... ich würde nicht wollen, dass mein Kind riesen Schulden bei einer Bank auf sich nimmt um mir Kohle zu geben.


Aprilbaby

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Redet sie nicht von ihrem Bruder!?! Wenn ihr euch über die Höhe nicht einigen könnt, braucht ihr einen Gutachter, den ihr beauftragen und letztendlich auch zahlen müsstet!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Aprilbaby

oh ich hatte gedacht es geht um Tochter + Enkel für mich wäre es aber beim Bruder nicht anders er muss Schulden machen


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von mf4

Nee geht schon um den "Bruder". Wenn er Schulden deswegen macht isses nicht mein Bier, dem würde ich nie etwas erlassen.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mf4

Du würdest auf das Erbe zur Gänze verzichten? Der Bruder meines Mannes wird das nicht tun, und der hätte genug kohle, der verdient das dreifache meines Mannes und hat nur noch eine erwachsene tochter


mf4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ich habe 2 mal auf Erbe verzichtet, weil ich nicht wusste ob es pos. oder neg. ausfällt. 1 mal rettete mich das vor Schulden in einer Höhe, dass es einem schwindelig wird.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mf4

dass du das gemacht hast, tut nicht jeder...manche bekommen den Hals nicht voll und verzichten nicht....


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ja wenn ich nicht weis was es zu Erben gäbe, würde ich es auch ausschlagen. Aber hier weis ich es ja. Bin nur am überlegen, da dort auch mein Hund begraben ist. Ich glaub ich würde ihn umbetten, sofern das geht. Also er hat dort ein Grab, ein kleinen Zierbrunnen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

es ging um Haus, Eigentumswohnung(en) und einiges mehr und keiner wusste, was versichert ist und was verschuldet... zweiteres war der Fall und wir reden hier von einem Betrag im 7-stelligen Bereich... was aber erst NACH Ausschlagung klar war


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

In meinem Fall war schon klar was aber nicht wie die Kredite abgesichert sind. Für den Erblasser war das gut tragbar weil sehr hohes Einkommen. Bei einem abgezahlten Haus wäre sowas ja nicht der Fall.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mf4

Sowas weiß man wohl erst danach oder? Ich hätte nur ein Problem wenn es ums Erbe meiner Jungs ginge, das zu entscheiden, aber selbst da bin ich mir ziemlich sicher dass das meiste Schulden sein werden....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Du musst an ganz anderer Stelle ansetzen, nämlich bei dir und deiner Psyche/Persönlichkeit/ wie auch immer: Deine Eltern können doch so alt noch nicht sein, mach dir doch noch keine Erbschaftsgedanken. Meinst du, Groll gegen deinen Bruder hilft dir weiter? Du hast doch schon so viele Baustellen, und so ein gehegter Groll verschließt dir ganz viele Entwicklungsmöglichkeiten (von finanzieller bis seelischer Art). Und einen Hund umbetten wollen...


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ja man weis es immer erst danach, außer du kennst die verstorbenen sehr gut und weist, das sie keine schulden hatten und was sie so "zurück lassen".


ösitina

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Das mit dem Hund finde ich auch sehr seltsam.... Ansonsten schließe ich mich gerne fredda an


mf4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ich weiß nicht, ob das immer so ist aber wenn man nicht selbst Einsicht auf alle Unterlagen hat erfährt man es auch nicht. Meine Geschwister und ich wussten nicht um was es alles geht.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ich hätte gedacht dass man da Einsicht bekommt was denn da ist, naja gut...egal...bei denen wo es hier zu Erben gäbe weiß ich eh richtig gut bescheid, und würde auf alle Fälle abschlagen


mf4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

ich weiß es gibt was zu holen... ich nehme an ich erfahre es gibt Schulden... och nö, ich schlage aus


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von mf4

. Meine Freundin, ihr Bruder und ihre cousine mussten je 30€ zahlen obwohl sie es ausschlugen.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Bei WEM bist du in Behandlung? Ich lese immer nur von der Psychologin. Gibt es auch einen Facharzt für Psychiatrie, der dich betreut? LG


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Naja, DAS würde ich gerne zahlen, denn ich weiß um die liebe zum Schulden machen derer die es zu beerben gibt da würde ich mich nur ins Unglück stürzen....


mf4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Bei uns war das so, dass es eine kleinere Summe gab für uns Ausschläger. Was genau das bedeutet wusste ich nicht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Und ja... auch eine Ausschlagung kostet im Nachlassgericht. Das ist immer so.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Wenn ich wirklich Psychologin schreibe, dann tut es mir Leid. Versteh leider nicht so 100% den unterschied. Meine Therapeutin ist Fachärztin für Psychiatrie & Psychotherapie.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mf4

Eventuell bearbeitungskosten? Kann das sein?


mf4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

ja Gebühren, ganz normal... ich meine 20 habe ich bezahlt


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mf4

Finde ich eigentlich ganz human


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Mein Onkel hat das Erbe seiner Mutter ausgeschlagen. Er meinte, wer in einem Sozialbau lebe, könne ja nur Schulden haben. Es stimmte aber weder das eine, noch das andere. Er wollte Geld haben, nichts anderes. Und was zu erben gab es in dem Sinn nichts. Andenken ja, das große Geld nein. GsD musste meine Oma das nicht mehr erlben...


Vega

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Von welchem Wert ihr ausgeht ist eure Sache. Wenn ihr euch nicht einig werdet, müsst ihr einen Gutachter beauftragen. Die Kosten hierfür trägt der Nachlass, sprich, alle Erben.


wir6

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Meine Schwiegereltern haben auch ein abbezahltes Haus, der eine Sohn wird weiter darin leben, solange er dort wohnt verlangen wir bestimmt nicht, dass er uns ausbezahlt. Sollte er das Haus verkaufen, werden wir beteiligt abzüglich seiner Leistung, die er dann am Haus an Wertsteigerung erbracht hat. Geld macht soviel kaputt, entzweit Familien. Wozu? ich habe mein eigenes Leben, sodass ich auf die geschätze 40 000 Euro (sind 4 Erbparteien) gut die Zeit verzichten kann. Ein Gutachter muss wohl selbst bestellt und bezahlt werden


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Meine Schwiegereltern haben auch ein Haus. Meine Schwägerin darf später drin wohnen und soll an meinem Mann Miete zahlen. Der Mietpreis, wenn ich ihn richtig verstanden haben, wird am Mietspiegel berechnet. Davon zahlt sie aber nur die Hälfte, weil ihr ja das halbe Haus gehört.


wir6

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zahlt ihr dann auch die Hälfte der Instandsetzungskosten?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von wir6

Ja, alles wird aufgeteilt. Der Gedanke nur ein halbes Haus an meine Kinder zu vererben ist komisch, aber mein Mann will das Haus seiner Eltern nicht aufgeben.


RenateRichter

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Wenn ihr euch bei der Verkaufssumme nicht einig werden und ihr das Haus dann schätzen lasst,müßt ihr den Gutachter selber zahlen.


Halluzinelle von Tichy

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Automatisch läuft da gar nichts ab. Wenn Dein Bruder in dem Haus einziehen will und Du ausbezahlt werden willst, müsst ihr euch untereinander einig werden. Ich würde eher versuchen auf einen Gutachter zu verzichten, da der auch sehr teuer ist. Bei uns ist das ähnlich. Meine Schwester und ich werden uns zu gegebener Zeit auf einen Auszahlungsbetrag einigen. Nur wenn ich denke, dass es komplett daneben liegt, werde ich auf einen Gutachter beauftragen. Alles in allem kann man selten erwarten, dass man genau die Hälfte ausbezahlt bekommt, die das Haus wert ist. Es sei denn Du hast einen sehr vermögenden Bruder. Irgendwoher muss er ja auch das Geld für die Auszahlung nehmen bzw. einen Kredit bewilligt bekommen.


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Auch wenn für dich fest steht, dass du das Haus verkaufen möchtest, heißt das noch lange nicht, dass dein Bruder dich ausbezahlten MUSS. Entweder du findest jemanden, der deine Hälfte kauf (das kann dein Bruder sein, muss es aber nicht) oder ihr müsst euch irgendwie über Vermietung usw. einigen. Der Wert wird zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt. Wie der ermittelt wird, ist euer Ding. Ob ihr einen Gutachter holt, ob ihr selber anhand von Vergleichshäuser schätzt oder würfelt. LG


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ihr müsst euch einig werden. Wenn ihr das Haus schätzen lassen möchtet, dann müsst ihr euch sowohl um dein Gutachter also auch um die anfallenden Kosten kümmern. Wenn er das Haus behalten möchte, wäre es am einfachsten, wenn er dir deine Hälfte abkäuft. Ihr seid jedenfalls gleichberechtigt und somit müsst ihr euch auch untereinander einig werden.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Sag mal...warum nennst du ihn (der Sohn) und nicht meinen Bruder? WAS hat er dir getan? Gerne auch per pn....


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von ösitina

ich schreib dir gleich ne PN


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Mich würde es auch interessieren.


Honey58

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Mich auch


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Deswegen nur PN, es bekommen leider nur die Leute, die ich lang genung hier kenne und die auch meine Situation kennen.


fracla

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ich habe 2 Schwestern. Mein Vater ist vor 3 Jahren gestorben, meine Mutter letztes Jahr. Es gab 2 Häuser. In einem hatte die 1 Schwester mit Mann eine Wohnung. Ich hab in einem anderen Ort ein Haus und die andere Schwester lebt im Ausland. Also wollte niemand das Elternhaus und wir haben es verkauft und den Kaufpreis gerecht gedrittelt. Im anderen Haus wollte die eine Schwester wohnen bleiben und hat daher das Haus übernommen. Vom Wert diesen Hauses hat sie 2/3 an uns Schwestern ausgezahlt. Wir haben alles ganz ordentlich beim Notar gemacht, mussten wir wegen dem Hausverkauf sowieso. Ob wir wegen dem Haus, das jetzt der einen Schwester gehört zum Notar mussten oder wir das hätten unter uns regeln können, weiß ich nicht. Auf jeden Fall nennt sich, wenn unter den Erben es so geregelt wird, einer nimmt das Haus und zahlt die anderen aus "Erbänderungsvertrag". Zum Teil hatte meine Mutter schon einen Gutachter beantragt, zum Teil meine Schwester. Bei uns lief alles ganz toll und ohne Streit ab zum Glück. Wir waren uns einig und es gab keine Probleme.