Elternforum Rund ums Baby

Kurzarbeitergeld

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
Kurzarbeitergeld

Zwurzenmami

Beitrag melden

Vielleicht weiß das ja jemand Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und ab Ende Mai, dann bei der Firma für die ich arbeite. Im Arbeitsvertrag steht nichts von Kurzarbeit, jetzt sollen wir eine Zusatzvereinbarung , rückwirkend zum 01.03.2020 unterschreiben, dass die Zeitarbeitsfirma Kurzarbeitergeld beantragen kann.Ich hatte jetzt zwei Wochen Urlaub und müsste heute wieder gehen. Die Tage vor dem Urlaub hab ich ja gearbeitet. Brauchen die meine Unterschrift dafür? Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe? Danke


Schnegge89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich nehme an, andernfalls kommt die betriebsbedingte Kündigung.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Das ist ja auch nur zum Schutz für die MA. Deinen Urlaub bekommst du komplett normal vergütet und die geleistete Arbeitszeit aus, das KuG ist nur für die Ausfallzeit, der März ist ja auch noch nicht rum. Du hast da als AN eine Mitwirkungspflicht


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Achso: ja, die brauchen deine Unterschrift dafür um das bei der Arbeitsagentur zu beantragen. Musste das im Bau im Winter quasi jedes Mal vorbereiten usw.


Zwurzenmami

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich frage deshalb, wegen der Unterschrift, weil mein Mann vor ein paar Jahren nichts unterschreiben musste und Kurzarbeitergeld bekommen hat. wir haben in unserer Whats app Gruppe gestern ein Video von einen RA bekommen, dass wir diese Zusatzvereinbarung nicht unterschreiben sollen.


Fru

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Sollt ihr das nicht unterschreiben?


Zwurzenmami

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fru

weil die uns wohl auch nach Beendigung der KA mit den reduzierten Stunden weiterarbeiten lassen können https://www.youtube.com/watch?v=aIWeK4II_Ok


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Dein Mann hatte sicherlich auch einen Betriebsrat. Wenn es diesen gibt, dann muss nur eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Gibt es den nicht, bedarf es Einzelvereinbarungen. Der Zeitraum in der Einzelvereinbarung muss festgelegt sein. Zb. 1.3.20-31.3.20 Ist im april noch die gleiche Situation, muss eine neue Vereinbarung unterzeichnet werden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Keine Angst.... Geleistete Stunden und den Urlaub bekommst du normal vergütet! Ich denke auch, ohne Unterschrift kommt die betriebsbedingte Kündigung.


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich würde nicht rückwirkend unterschreiben. Oder erst nach Rücksprache mit einem Anwalt.


Zicklein3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich bin ab heute in Kurzarbeit und wir alle mussten heute früh so einen Zettel unterschreiben für die Beantragung von Kurzarbeitergeld. Wer nicht unterschreibt wird entlassen, hieß es. Bei uns gibt es ab heute für 4 Wochen Kurzarbeit, da wir schließen mussten, wer Urlaub hat in den nächsten 4 Wochen bekommt den normal bezahlt.