Mitglied inaktiv
Hallo an Alle
Wir kommen aus Sachsen und wollen nächstes Jahr nach Niedersachsen ziehen. Nun haben wir aber auch einen Kinderwunsch. In meinem Beruf werde ich sicherlich schon im 1. Trimester ins bezahlte Beschäftigungsverbot geschickt (war bei der 1. SS auch so).
Wenn ich nun von Sachsen nach Niedersachsen während meines Beschäftigungsverbotes ziehe, kann mein Unternehmen mich dann kündigen? Und ich dann quasi auch kein Geld mehr bekommen würde?
Liebe Grüße
Hi, du kannst im BV (wie sonst auch) hinziehen, wohin du willst. Der AG kann aber auch die Arbeit umorganisieren und dich anderweitig einsetzen, auch nur in Teilzeit (Teilzeit-BV), auch kurzfristig. Du musst also das Risiko abschätzen, ob das passieren könnte, eventuell auch als Retourkutsche. Könntest du im Zweifel von heute auf morgen zur Arbeit erscheinen und ein Zimmer vor Ort zusätzlich bezahlen? Stehst du nicht zur Verfügung, dann ist das ein Kündigungsgrund und du hättest kein Geld (und später ggf weniger Elterngeld), ggf auch erst einmal 3 Monate Sperre beim ALG1.
Ein BV setzt grundsätzlich Arbeitsfähigkeit voraus, also das du arbeiten könntest.
Nein, aber der AG kann dich ärgern und das BV aufheben. Dann müsstest du am nächsten Tag auf der Arbeit erscheinen. Kannst du das nicht oder willst du das nicht, musst du kündigen. Den im BV musst du, im Gegensatz zum Mutterschutz oder EZ, zu jeder Zeit arbeitsfähig sein. Ein BV kann auch entgegen der weitläufigen Meinung, zu jedem Zeitpunkt aufgehoben werden. Der AG muss nur entsprechend geeignete Arbeit haben.
Eine befreundete Erzieherin z.B. war auch im BV, musste zu Fortbildungen und Teamtagen aber dann da sein. Da an diesen Tagen keine "Gefahr" bestand.