Kira75
Wenn der Arbeitgeber einen Antrag stellt, bzgl. der Kündigung eines Arbeitnehmers in der Elternzeit (Teilzweig der Firma wird geschlossen), was tut man da am besten? Einfach zustimmen? Was ist mit Abfindung? ...da stehen die Chancen wahrscheinlich schlecht, oder? Die "Hauptfirma" bleibt bestehen, das Gebiet ist aber ein anderes.... Wo lässt man sich am besten beraten?
Ich habe keine Ahnung. Ich würde zum Anwalt gehen. Zu einem der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. LG
Das kostet aber sicher ein Vermögen :(
je nachdem wie viel einkommen ihr habt, kannst du dir einen kostenlosen beratungsschein holen, bzw. Prozesskostenhilfe beantragen. das würde ich dann auch ins auge fassen
frage 1: welchen vertrag hattest du? befristet oder unbefristet frage 2: ich nehme an die hauptfirma kann euch nicht übernehmen? wieviele wurden denn gekündigt? frage 3: wie lange bist du in der firma? frage 4: wird der teilbereich geschlossen oder schwebt da der konkurs- geier über der firma bist du in der gewerkschaft? dan wäre das die erste anlaufstelle für mich. helfen die nicht, dann anwalt für arbeitsrecht - wie oben schon steht
unbefristet seit 17 Jahren, angeblich werden alle aus dem Bereich gekündigt, da es ihn ja dann nicht mehr gibt.
So einfach kann man die Leute nicht vor die Tür setzen. Ich habe damals 2002 bei meinem AG angefangen, habe 2005 mein Kind bekommen und dann wollten die mich danach auch einfach raussetzen. Weil es meinen Arbeitsplatz durch Umstrukturierung auch nicht mehr da war....bin dann zum Anwalt, der hat das für mich geregelt. Ich bekam eine Abfindung. Lass Dich beraten, ein Beratungsgespräch wird so teuer nicht sein
dann sollte schon eine abfindung drin sein. aber mach das nur mit anwalt. die kündigung wird eh nicht mehr zurückgezogen, deshalb kannst du in der hinsicht nix verlieren. 17 jahre ist eine lange zeit.
Bei uns gibt es halt gar keine Möglichkeit für eine weitere Beschäftigung.... Und meine Firma hat bei einem Amt um Erlaubnis gebeten, mich trotz Elternzeit zu kündigen, jetzt muss ich eine Stellungnahme hinschicken bis in 2 Wochen.
Bin auf dem Sprung, deshalb in Kurzform Kündigen während der Elterzeit darf er nicht. Wenn ein Teilzweig geschlossen wird, müsste diese Kündigungen im Rahmen eines Sozialplans laufen. Da wärest du aber außen vor ( weil Elternzeit ) , er kann dir aber ein unmoralisches Angebot in Form von einer Abfindung machen, wenn du der Kündigung zustimmst. Gibt es einen Betriebsrat? Auch dieser muss den den Kündigungen und dem Sozialplan zustimmen. Bin morgen erst wieder online.äwenn Du fragen hast, dann schreib per PN.
nur wenn bestimmte Punkte zutreffen. D.h. z.B. wenn aufgrund fehlender Qualifikationen (z.B. fehlende Fremdsprachenkenntnisse) eine Beschäftigung in einem anderen Zweig nicht möglich ist. Wenn die bisherige Abteilung aufgelöst wird, ist es nicht ausgeschlossen, dass es auch in der Elternzeit zu einer Kündigung kommen kann, wenn die Landesbehörde die Genehmigung erteilt hat. Ich rate dir auch, dich rechtlich beraten zu lassen.
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