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Kredit - Bearbeitungsgebühren

Kredit - Bearbeitungsgebühren

Kira75

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Kurz vor knapp möchte ich das Schreiben jetzt noch an die Bank schicken, in den Schreiben die ich im Netz finde, steht immer, dass die Bank die Bearbeitungsgebühren zurückzahlen soll.... in meinem Fall läuft der Kredit aber noch, passt das dann trotzdem da wurde die Gebühr ja auf den Gesamtbetrag drauf geschlagen und mit der Rate so zu sagen abbezahlt..... versteht ihr, wie ich meine? Bei wem war es auch so und wie habt ihr es gemacht?


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Wieso "kurz vor knapp" ? Gibt es da eine Frist?


orry

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Da reicht aber das schreiben nicht, sondern du musst bis 31.12. einen Mahnbescheid erlassen haben!!! Gilt für Verträge vom 28.10.2004-31.12.2011


Kira75

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Antwort auf Beitrag von orry

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass sie zahlen und sich nicht querstellen, bzw. ich hoffe es :)


orry

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Na dann hoffe mal


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Was heißt das?


Kira75

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Antwort auf Beitrag von orry

meinst Du eher, die stellen sich quer...


orry

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Wie was heißt das? sollte die Bank es nicht bis zum 31.12. oder besser gesagt 30.12. bearbeitet haben, schaust du ggf in die Röhre - deswegen unbedingt einen mahnbeescheid schicken (damit die Verjährung nicht in Kraft tritt)


Kira75

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Antwort auf Beitrag von orry

Aber ohne dass ich sie in Verzug gesetzt habe, kann ich doch meinen Mahnbescheid schicken, oder?


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Schau mal unter folgendem Link, vielleicht steht da auch was zu noch laufenden Verträgen: http://www.zdf.de/wiso/bearbeitungsgebuehren-der-kredite-verjaehren-bald-36210974.html Gruß Sylvia


Frau_Z

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Gleichzeitig das selbe Schreiben an die Ombutsstelle der Bank schicken!


Kira75

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Antwort auf Beitrag von Frau_Z

Genau das gleiche? Arbeitest Du bei einer Bank?


omagina

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Antwort auf Beitrag von Kira75

wir haben sowohl von einem fertigen als auch von einem laufenden die bearbeitungsgebühren zurückbekommen...mit zinsen...lg regina


Kira75

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Antwort auf Beitrag von omagina

Kannst Du mir sagen welchen Brief ihr verwendet habt? ...bei dem der noch läuft...?


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von Kira75

du kannst das ganz normale Musterschreiben aus dem Netz nehmen, schlag Zinsen mit drauf, du hast die Gebühr ja per Rate bezahlt... am besten zu schreibst mit rein, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichten sollen bis zum 30.12. und wenn sie das nicht machen, kannst du die Verjährungsfrist zum 31.12.14 nur dann unterbrechen, indem du einen Mahnbescheid beantragst oder Klage einreichst, ansonsten kann es sein, dass sich die Bank auf die Verjährung beruft und du gar nichts bekommst.