Kira75
Kurz vor knapp möchte ich das Schreiben jetzt noch an die Bank schicken,
in den Schreiben die ich im Netz finde, steht immer, dass die Bank die Bearbeitungsgebühren zurückzahlen soll....
in meinem Fall läuft der Kredit aber noch, passt das dann trotzdem
da wurde die Gebühr ja auf den Gesamtbetrag drauf geschlagen und mit der Rate so zu sagen abbezahlt.....
versteht ihr, wie ich meine?
Bei wem war es auch so und wie habt ihr es gemacht?
Wieso "kurz vor knapp" ? Gibt es da eine Frist?
ja, 31.12.14
Da reicht aber das schreiben nicht, sondern du musst bis 31.12. einen Mahnbescheid erlassen haben!!! Gilt für Verträge vom 28.10.2004-31.12.2011
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass sie zahlen und sich nicht querstellen, bzw. ich hoffe es :)
Na dann hoffe mal
Was heißt das?
Meine ich....
meinst Du eher, die stellen sich quer...
Wie was heißt das? sollte die Bank es nicht bis zum 31.12. oder besser gesagt 30.12. bearbeitet haben, schaust du ggf in die Röhre - deswegen unbedingt einen mahnbeescheid schicken (damit die Verjährung nicht in Kraft tritt)
Aber ohne dass ich sie in Verzug gesetzt habe, kann ich doch meinen Mahnbescheid schicken, oder?
Schau mal unter folgendem Link, vielleicht steht da auch was zu noch laufenden Verträgen: http://www.zdf.de/wiso/bearbeitungsgebuehren-der-kredite-verjaehren-bald-36210974.html Gruß Sylvia
Gleichzeitig das selbe Schreiben an die Ombutsstelle der Bank schicken!
Genau das gleiche? Arbeitest Du bei einer Bank?
wir haben sowohl von einem fertigen als auch von einem laufenden die bearbeitungsgebühren zurückbekommen...mit zinsen...lg regina
Kannst Du mir sagen welchen Brief ihr verwendet habt? ...bei dem der noch läuft...?
du kannst das ganz normale Musterschreiben aus dem Netz nehmen, schlag Zinsen mit drauf, du hast die Gebühr ja per Rate bezahlt... am besten zu schreibst mit rein, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichten sollen bis zum 30.12. und wenn sie das nicht machen, kannst du die Verjährungsfrist zum 31.12.14 nur dann unterbrechen, indem du einen Mahnbescheid beantragst oder Klage einreichst, ansonsten kann es sein, dass sich die Bank auf die Verjährung beruft und du gar nichts bekommst.