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Krankmeldung ab dem ersten Tag

Krankmeldung ab dem ersten Tag

Lennina

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...steht so in meinem neuen Vertrag. Hallo, ich habe meinen Arbeitsvertrag gestern unterschrieben und wollte nicht gleich mit dem Chef darüber diskutieren. Ich bin sowieso niemand der einzelne Tage krank feiert. Aber das hatte ich so noch nie. Immer erst ab dem dritten Tag. Ausserdem nur Urlaub 24 Tage. Hatte ich auch noch nicht. Er meinte das wäre aber der reguläre Anspruch. Naja vielleicht kann man das nach der Probezeit noch ändern? Meinen jetzigen Job kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen und das ist immer noch besser als arbeitslos....


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Wie alt bist du denn? (Bei uns ist der Urlaubsanspruch nach Alter gestaffelt) Krankmeldungen sind bei uns auch ab dem 1. Tag Pflicht, gab zu viele Kollegen die gern mal Montags krank waren


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Das sind die gesetzlichen Regelungen. Der AG darf an dem ersten Tag eine Krankmeldung verlangen, alles andere sind freiwillige (oder eventuell tarifliche) Zugeständnisse. Nach dem Urlaubsanspruch hätte ich allerdings vorab gefragt!


Sterntaler-2016

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Wir sind selbstständig und verlangen von unseren Mitarbeitern auch ab dem 1. Tag eine krankmeldung. Finde ich auch völlig legitim Lg


Lennina

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Antwort auf Beitrag von Sterntaler-2016

Ich verstehe das. Aber es ist in der Praxis nicht immer machbar. Mein Mann hatte letztens eine Lebensmittelvergiftung und hätte gar nicht zum Arzt gekonnt. Ist es so gedacht dass man sich dann zum Arzt schleppt (wie?) oder am nächsten Tag geht und rückwirkend krank schreiben lässt?


Mimi987

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Ich hab due Krankmeldung bei sowas rückwirkend von Arzt bekommen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Bei meinem Arzt reicht dann wenn man anruft und jemand dann hingeht und die Krankenmeldung holt. Kommt aber auch drauf an, wie sehr einem der Arzt vertraut. Er kennt seine Pappenheimer schon, die gerne mal die Freitagskrankheit haben.


Mimi987

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Krankmeldung an dem ersten Tag gibts recht häufig... 24 Tage urlaubsanspruch - jetzt die Frage - Arbeitstage oder Werktage? Welche Arbeitstage sind denn festegelegt? Gesetzlich sind 4 Wochen (also 24 Werktage inkl. Samstag oder 20 Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche) Das wird sich nach der Probezeit nicht ändern... Gibt es nen Tarifvertrag?


Lennina

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Antwort auf Beitrag von Mimi987

Montag bis Freitag. Kein Tarif


Mimi987

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Was genau steht beim Urlaub dabei - werk oderArbeitatage?


Lennina

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Antwort auf Beitrag von Mimi987

Weder noch. Da steht “der Arbeitnehmerin steht Urlaub von 24 Tagen zu“


Mimi987

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Das würde ich als tatsächlich 24 Tage interpretieren also knapp 5 Wochen - ist allerdings ne komische Zahl. Gesetzlich wären bei dir 20 Tage, daher die Frage.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mimi987

Das wissen aber viele nicht. es ist wirklich ein weit verbreiteter Irrtum das 24 Tage das gesetzliche Minimum sind. egal ob 5 tage oder 6 tage Woche. was zwar nicht stimmt, sich aber wie gesagt hält. Und nach Alter gestaffelt ist abhängig vom Tarifvertrag. Gilt also nicht überall. Auch so ein Irrtum der sich hartnäckig hält.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Naja, es gibt einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, das sind die 24 Tage (bei Vollzeit), alles andere was zusätzlich ist, wird per Tarifvertrag geregelt. Von daher wird das schon richtig sein. Und ab dem ersten Tag krank melden ist doch auch völlig normal! Oder meinst du, du musst ab dem ersten Tag ein Attest bringen?! Das ist doch auch in vielen Jobs normal.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

FALSCH??? Es sind eben NICHT 24 Tage. Sondern es sind 4 Wochen!!! es entscheidet also wie viele Arbeitstag man pro Woche hat, bei 5-Tage -Woche sind es eben 20 Tage - das betrifft die meisten. bei einer 6-Tage-Woche eben 24 Tage. Ob Vollzeit oder Teilzeit ist da völlig egal. Auch diese Aussage Deinerseits ist also falsch. Ich arbeite zB nur TZ und habe, da ich an 5 Tagen arbeiten, einen Anspruch auf mindestens 20 Tage. da ist es egal oder ich an den 5 Tagen jeweils 6 Std arbeite oder 8 Std pro Tag, es gibt nicht mehr Urlaub. Würde ich nur an 4 Tagen arbeiten oder sogar jede Woche an 6, dann würde sich der Urlaubsanspruch verändern - egal ob ich VZ oder TZ mache.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Das verlangt doch der Anstand dass man sich am ersten Tag krank meldet, du kannst doch nicht einfach nicht erscheinen? Ich muss mich am ersten Tag krank melden (auch die Kinder in der Schule), ab dem dritten Tag muss ich ein ärztliches Attest bringen. Es wäre auch im gesetzlichen Rahmen dieses Attest ab dem ersten Tag zu verlangen. Hast du denn den Urlaubsanspruch nicht parallel zum Gehalt verhandelt? Gesetzlich sind die 24 Tage ok, und ob du nun noch nach und nach nachverhandeln kannst weiß ich nicht, mir persönlich wäre es zu wenig, hatte immer 30 Tage.


Lennina

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Natürlich meldet man sich krank ! Ich meine das ärztliche Attest


Tiffy_78

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Die Frage ist ob Krankmeldung oder AU-Bescheinigung. Krankmeldung ist ja logisch am ersten Tag. Bei uns ist AU-Bescheinigung auch Pflicht ab dem ersten Tag. Normal kann man da zum Arzt. Wenn nicht, kann man das ja erklären, und dann ist es okay, wenn man das nachträglich bringt. Der Urlaubsanspruch ist auch völlig okay. Hätte natürlich auch vorher verhandelt werden können/sollen. Selbst Schuld;) Den würde ich zum Ende der Probezeit mal ansprechen, vielleicht lässt sich da was machen. Bei uns steigt der mit der Länge der Betriebszugehörigkeit.


mama-mama

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Hallo Lennina! Das ist genau der Urlaubsanspruch, den du mindestens per Gesetz bekommst. Krankmeldung ab dem ersten Tag darf der AG auch fordern. Gerade in Jobs mit "niedriger Firmenidentifikation", sprich bei ungelernten, schlechtbezahlten Leuten wird das gerne eingesetzt. Hatte ich auch mal. Ich bin jemand der selten krank ist. Und wenn versuche ich es mit einem Tag Gesundschlafen auszukurieren. Der Doc hat mir gleich ne Woche Heimaturlaub verpasst, bei mir war die Regel also ein Verlustgeschäft für den AG Das dein AG nachträglich was ändert halte ich für eher unwahrscheinlich. Was bei der Einstellungsverhandlung nicht festgelegt wird kommt meiner Erfahrung nach nie PS: Glückwunsch zum Job.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Ich kenne das gar nicht anders mit den Krankmeldungen. Hier muß man immer am ersten Kranktag zum Arzt. Die Krankmeldung muß dann bis zum 3. Werktag abgegeben werden. Karenztage gibt es hier ganz selten.


kanja

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Du hast den Vertrag aber doch unterschrieben. Warum solltest du dann darüber diskutieren? Hinterher dann noch nachzuverhandeln finde ich seltsam. Gerade den Urlaubsanspruch klärt man doch vorher. Kannst du Tage auf Gleitzeit frei nehmen? Dadurch könntest du dir ja selbst Urlaubstage erarbeiten?


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Das ist alles rechtens! Mein Arbeitgeber verlangt übrigens erst ab dem 3. Tag eine AU, aber dennoch gehe ich IMMER am ersten Tag zum Arzt bzw. wenn es mir so schlecht geht, dass ich nicht kann, dann ist es auch besser, wenn ein Arzt mal drauf guckt; dann kommt der Arzt nach Hause.


Jerrymaus

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Antwort auf Beitrag von Lennina

24 Tage ist der gesetzliche Urlaub. Krankmeldung am 1.tag ist hier auch so. Wenn man krank ist geht man sowieso am 1.tag zum Arzt.


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Antwort auf Beitrag von Jerrymaus

Hier mal für dich zur Nachschulung: https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch/ Es gelten 4 WOCHEN und dann danach an wie vielen Tagen man die Woche regulär arbeitet.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lennina

24 Tage sind völlig normal und sogar mehr wie gesetzlich Dir zusteht wenn du einen 5-Tage-Woche hast. Und es ist auch völlig normal sich ab dem ersten Tag krank zu melden und eine entsprechende Krankmeldung reinzureichen wenn der AG diese ab dem ersten Tag verlangt. Notfalls kann man sich ja auch telefonisch beim Arzt melden, es soll sogar noch Ärzte geben die dann Hausbesuche machen. 30 Tage und mehr Urlaub gibt es eigentlich immer weniger. das sind eigentlich nur noch wenige berufe die das bieten - die meisten haben das nur über Tarifverträge noch oder wegen Altverträgen. den gerade im öffentlichen Dienst war es früher wirklich so das nach Alter gestaffelt wurde, aber auch das gilt nicht mehr so in dem Umfang.