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Krankenschein

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Krankenschein

Charly80

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Hallöchen Folgende Situation: Arbeitnehmer hatte komplizierten Schulterbruch mit OP´s (Schrauben) und Rippenbrüche. Bei einer OP hatte er einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. Krankenschein mit abschliessender Reha dauert ca. 1 Jahr. Frage: Darf der AN während des Krankenscheines in Urlaub fahren? 1 Woche innerhalb Deutschlands.


keks79

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Wenn es dem Heilverlauf fördert und die Ärzte zustimmen, dann ja.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Google sagt nein, da der Arbeitnehmer aufgrund der Krankschreibung keinen Urlaub geltend machen kann. Kann aber sein, dass ich das falsch interpretiere... http://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Arbeitsrecht_Urlaub_Krankheit.html#tocitem1


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Ja klar. solange es ein Erholungsurlaub in Abstimmung mit den behandelndn Ärzten ist. Paragliding und Skifahren sollte unterbleiben.


Pebbie

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In Absprache mit dem Arzt darf er fahren. Er bekommt in dieser Zeit aber kein Krankengeld.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Sicher bekommt er das weiter. Warum auch nicht? Urlaub beantragen ist natürlich Mumpitz, aber wenn ich nicht bettlägerig bin und meine Heilung nicht beeinträchtigt ist, darf ich machen, was immer mir beliebt.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Wenn er nicht bettlägerig geschrieben ist und nichts macht, was die Heiling beeinträchtigt, dann darf er das selbstverständlich.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Urlaub beantragen ist natürlich nicht nötig. Auch gibt es weiterhin Krankengeld.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Wieder was gelernt!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charly80

innerhalb deutschlands darf er urlauben. (man darf sogar ins ausland reisen, DAS muß man sich aber von der kk absegnen lassen. steht auch in der krankengeldinfo der (zumindest) techniker krankenkasse) es gab auch ein urteil FÜR einen an, der mit grippe eine deutschlandreise machte und bilder auf fb eingestellt hat....


Zero

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Du darfst auch im Krankheitsfall machen was du möchtest - wenn es die Genesung fördert - außer Party und Arbeiten, darfst du natürlich auch in den Urlaub fahren. Das muss aber vorher von der Krankenkasse genehmig werden und mit dem Arzt besprochen sein.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Falls es ein Wegeunfall war, lieber die Zustimmung der BG einholen.Sollte für D kein Problem sein.