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Krankenschein

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Krankenschein

Charly80

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Ich war gestern nicht arbeiten, weil meine Tochter aus dem Ohr geblutet hat und ich mit ihr zum HNO musste. Dann ist jemand anderes für mich auf der Arbeit eingesprungen. So, um nicht 1 Urlaubstag nehmen zu müssen, kann ich mir dann auch eine Krankschreibung geben lassen? Wenn ja, macht das dann der HNO von gestern? Ich hab da keine Ahnung von, sorry...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Geht das nicht erst ab drei Tage? DU bist ja nicht krank gewesen. Stelle mir das nicht so einfach vor.


Charly80

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naja aber es gibt doch diese kranktage fürs kind??


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Charly80

krankschreibung fürs kind, ja der hno von gestern...bis drei tage rückwirkend....dann gehste mit dem schein zur kk und die zahlt dir 10 tage im jahr für kindkrank...max.


Anny

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Ja das geht, der HNO schreibt dich dann "mit krank" wenn du keinen anderen zu Hause hast. Wäre beispielsweise ein Partner zu hause, der nicht arbeiten geht, dann geht das nicht. lg. Anny


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Anny

MIT krankschreiben? ... davon hab ich noch nix gehört.... ist doch sicher nicht ganz richtig oder?


TiBi2009

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Antwort auf Beitrag von Charly80

geh einfach nochmal hin


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Der HNO-Arzt soll dir für deine Tochter eine Krankmeldung schreiben. Diese wird beim Arbeitgeber und Krankenkasse eingereicht. LG


Charly80

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Also eine gelbe AU auf den Namen meiner Tochter?


TiBi2009

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Antwort auf Beitrag von Charly80

von dem macht sich mein chef ne kopie und das original schick ich zur krankenkasse is nich schwer. bei welcher krankenkasse bist du?


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Charly80

knappschaft hm,....musste dann sicher auch noch der arge melden....


TiBi2009

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Antwort auf Beitrag von Charly80

bin bei der tkk, die waren voll nett am telefon und haben alles erklärt ruf bei deiner doch mal an


Charly80

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Antwort auf Beitrag von TiBi2009

der HNO von gestern schreibt mir eine Krankmeldung. Danke euch !!!!!


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Charly80

fürs kind oder auch für dich?


Anny

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

für die Mutter natürlich ;-) Darum ging es ja gerade.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Anny

ja, aber du hast doch geschrieben, man könne sich MITkrankschreiben lassen, deswegen frage ich gerade


Anny

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Das bezeichnet man nur so... sie ist ja nicht krank, aber das Kind muss betreut werden.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Anny

Das wird auf der AU dann auf der Rückseite so dokumentiert und damit zählt der Tag als entschuldigt gefehlt (auf der Arbeit) und der Lohn wird entweder von der KK gezahlt (oder der Arbeitgeber zahlt...je nach Branche und Tarif). Das bedeutet: entschuldigt gefehlt wegen Betreuung eines kranken Kindes...mit Lohnfortzahlung! LG


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

lohnfortzahlung von der kk, nicht vom ag


Anny

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

man kann es natürlich auch so kompliziert schreiben :-) Wenn mein Kind zB. ein Baby ist oder nicht in den Kiga geht, dann braucht es ja keine Krankmeldung, die wird nur ausgestellt in diesem Fall, weil die Mutter eben damit nachweist, dass sie das Kranke Kind betreut. Daher kenn ich es eben aus meinem Umfeld nur als "Mitkrankschreiben" weils kürzer ist und jeder weiß was gemeint ist :-)