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Krankenkasse

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Chrissisz

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Hallo ihr lieben ich bin neu hier und bin seeehr verwirrt. Ich hab zum 1.10 eine neue Arbeitsstelle unterschrieben und nach unterschreiben des Vertrags wurde bei mir eine SS festgestellt. Wurde dann ins BV geschickt. Seit Mitte september laut Firma wurde ich bei der Krankenkasse gemeldet. Heute angerufen aber da ist nichts eingegangen und Arbeitgeber sagt, dass der da auch angerufen hat und die gute Dame dann sagte das es noch nicht im System ist. Zudem wurde man noch angepampt und gesagt, dass man keine Beschäftigung hat wenn man schwanger ist und das ja keine meldung passieren kann. Laut Arbeitgeber andere Meinung. Nun bin ich ratlos weil Arbeitgeber was anderes sagt als die Krankenkasse und man nicht weiß was nun stimmt. Vlt hatte jemand so einen Fall auch schon mal.


Eulen2020

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Antwort auf Beitrag von Chrissisz

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft Was ist denn jetzt dein konkretes Problem? Sorry aber ich lese es aus deinem Beitrag nicht wirklich heraus.... Hast du Probleme mit der Krankenkasse wegen deiner Versicherung?? Bist du denn sozialversicherungspflichtig seit 01.10. angestellt?


Chrissisz

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Antwort auf Beitrag von Eulen2020

Ja genau. Meine Frage ist halt wie das mit dem Gehalt aussieht ob das vom AG kommt oder von der Kasse weil die Kasse ja faxen macht.


Eulen2020

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Antwort auf Beitrag von Chrissisz

Na du hattest doch geschrieben, dass du im Beschäftigungsverbot bist und nicht krank geschrieben, oder? Beim Beschäftigungsverbot müsste doch der Arbeitgeber weiter zahlen und nicht die Kasse. Oder bestand das Beschäftigungsverbot bereits vor dem 01.10?


marie2012

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Antwort auf Beitrag von Chrissisz

Ich verstehe das Problem jetzt auch nicht so ganz. Gehalt zahlt doch immer der Arbeitgeber. Wenn ich es richtig verstehe, bist du doch gerade erst schwanger. Erst wenn du am Ende der Schwangerschaft, 6 Wochen vor ET in Mutterschutz gehst, bekommst du Geld von der Krankenkasse. Wenn du offiziell, sozialsicherungspflichtig angestellt bist, müssen die das auch zahlen.


Chrissisz

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Antwort auf Beitrag von Eulen2020

Ne zum 1.10. Aber die kasse kam halt mit der Begründung halt noch an, das es keine meldung geben kann weil bv und Unverständnis.


Eulen2020

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Antwort auf Beitrag von Chrissisz

Was denn für eine Meldung?


drosera

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Antwort auf Beitrag von Eulen2020

Sie meint wohl die Anmeldung bei den Sozialversicherungen (Krankenkasse, Rente, Pflegeversicherung, ..) durch den AG, kurz Meldung zur Sozialversicherung.


Eulen2020

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Antwort auf Beitrag von drosera

Naja heute ist doch erst der 12. ,wenn die Krankenkasse da Probleme macht, würde ich den Arbeitsvertrag bei der Kasse vorlegen. Ich denke mit der sv Meldung kann auch schon mal etwas dauern...


Pino

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Antwort auf Beitrag von Chrissisz

Das kommt auf die Art des Beschäftigungsverbots an. Beim betrieblichen BV zahlt der AG dein Gehalt weiter. Ins betriebliche BV wird man geschickt, wenn der Arbeitsplatz nicht sicher für eine Schwangere ist. Etwas anderes ist das individuelle BV. Dieses kommt bei gesundheitlichen Problemen der Schwangeren zum tragen. Dafür braucht man ein ärztliches Attest. Wenn man wegen Ansteckungsgefahr mit Corona nicht arbeiten darf, ist das übrigens ein betriebliches BV, denn das ist ja keine Diagnose, die man dir stellt.


Pino

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Antwort auf Beitrag von Pino

Beim individuellen BV zahlt die Krankenkasse.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pino

Bei einem BV egal ob betrieblich oder individuell zahlt immer! der AG... Er bekommt es über die Umlage von der KK zurück