Elternforum Rund ums Baby

Krank während der Schulzeit

Krank während der Schulzeit

Clivi8

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Nochmal kurz gefragt: wenn ein Kind unter der Woche krank wird und nicht zur Schule kann, braucht es dann eine Krankschreibung vom Arzt oder reicht es, ihn in der Schule früh zu entschuldigen? Er ist 1. Klasse und wir hatten noch nie das Problem... wenn es ihm allerdings morgen nicht besser geht, wollen wir ihn den Tag zu Hause lassen. Bringt ja auch nix, wenn er andere Kinder ansteckt... also nur für den Fall, dass... Oder ist das an jeder Schule anders? Danke


anouschka78

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Anrufen reicht erstmal. Dann haben DIE Schulen unterschiedliche Regelungen. Einfach die Tante am Telefon fragen wenn man in der Früh anruft.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

an jeder anders. anrufen wird einzige Lösung sein.


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

wir mussten damals anrufen, aber eine Schrifftliche Entschuldigung schreiben, als das Kind wieder in die Schule ging.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Da ich nicht wegen jeder Erkältung mit den Kindern zum Dok gehe, lass ich sie ohne zu Hause. Rufe in der Schule an und gut is. Das wurde noch nie bemängelt.


Narni@

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Das ist in jeder Schule anders. Hier braucht man erst ab dem 3. Tag einen artzzettel


MissRanya

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Sagte,dass er Kindern keine Krankmeldung ausstellt,wenn es dafür keinen besonderen Anlass gebe oder die Erkrankung über 3 Tage dauert. Bis zu 3 Tagen (bei manchen Schulen auch länger), genüge es,die Kinder telefonisch krank zu melden und eine schriftliche Entschuldigung der Eltern mit zu bringen. Ob das jetzt tatsächlich so ist Gab aber noch nie Probleme bisher


Hellchen77

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

Hier reicht ein Anruf..ob nun 2 oder 14 Tage krank...


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Hellchen77

Hier reicht eine schriftliche Entschuldigung, wenn das Kind wieder gesund ist.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Bei uns reicht ein Anruf. Erst ab tag 4 wird ein Attest verlangt. Ausser bei einem Kind in der Klasse meiner jüngsten da muss vom 1. Tag ein Attest sein.


User-1724674668

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Hi also wir haben unseren letzte Woche angemeldet. Und in den ersten Unterlagen mit dem Titel: "Merkblatt über die Schulpflicht in Bayern" von der Schule stand bereits die Regelung (ich tippe mal ab ;)..): "...Solche Gründe können sein, Krankheit des Schülers, übertragbare Krankheit in der Wohngemeinschaft o. Ä. In einem solchen Fall muss die Schule unverzüglich informiert werden. Im Falle einer fernmündlichen Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Tagen kann die Schule ein ärztliches Zeugnis verlangen. Häufen sich die krankheitsbedingten Versäumnisse auffällig oder bestehen berechtigte Zweifel an der Erkrankung des Schülers, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. " Ist jedoch das bayerische Merkblatt ;) Lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

In der Grundschule rufe ich an und sage auch, wie lange ca. das Kind krank ist. Mein Sohn hat vorgefertigte Entschuldigungen in dem Schülerbuch, die muss ich dann ausfüllen und der Klassenlehrer unterschreibt die, wenn er wieder zur Schule geht.


kanja

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

An den Schulen meiner Kinder wird jeweils im ersten Eltern-Rundschreiben des Schuljahres das Entschuldigungsverfahren erläutert. Ist das nicht überall so, oder wird es nicht gelesen? Die Frage kommt hier so oft.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von kanja

Hier gab es noch nie ein Elternrundschreiben zum Entschuldigungsverfahren und ich habe 3 Kinder an der selben Schule -- sowohl Grundschule, als auch weiterführende Schule...... (und die Große verlässt die weiterführende Schule dieses Jahr sogar schon)


kanja

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Tja, dann freue ich mich, dass wir offensichtlich Glück mit gut organisierten Schulen hatten und haben.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von kanja

Ich kann mich auch nicht beschweren und finde es sehr elternfreundlich, dass ich nur nach der Erkrankung eine Entschuldigung schreiben muss...... Dass das so ist, wird per Mund zu Mund Propaganda und mündlich auf den ersten Elternabenden weiter gegeben. Man kann am ersten Erkrankungstag auch noch anrufen, aber es ist kein Muss...... In unserem Fall sagen die Geschwisterkinder immer Bescheid.


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Bei uns an der Schule muss man morgens vor Unterrichtsbeginn anrufen, wenn das Kind/Jugendliche krank ist. Der Anruf ist Pflicht. Dadurch versichert sich die Schule, dass auf dem Schulweg nichts passiert ist und der Schüler deshalb nicht zum Unterricht kommt. Ebenso ist es für die Schule eine Sicherheit, falls es in der Schule brennen sollte oder wie bei uns an der Schule ein Amoklauf stattfinden sollte. Sie wissen dann genau, welche Schüler in der Schule gar nicht anwesend waren und müssen deshalb auch nach ihnen nicht mehr im Gebäude suchen. Diese verbindliche Regelung mit dem Anruf am Morgen des ersten Krankheitstages wurde an unseren Schulen hier eingeführt, nachdem bei dem Amoklauf an unserer Schule ein Schüler vermisst und gesucht wurde. Es stellte sich erst später heraus, dass er an diesem Tag gar nicht in der Schule war, aber auch nicht telefonisch im Sekretariat als abwesend gemeldet wurde. Wenn das Kind/Jugendliche dann wieder gesund ist, muss er eine schriftliche Entschuldigung mitbringen. Bei längerer Krankheit sollte die schriftliche Entschuldigung jedoch spätestens nach einer Woche in der Schule vorliegen und auch die voraussichtliche Dauer enthalten. Gruß Sylvia