Lovie
Frage (betrifft nicht mich, sondern meine beste Freundin) Krank geschrieben seit 2 Wochen, ab nächster Woche kurzarbeit im Betrieb (mit 0 Stunden). Sie wäre auch nächste Woche noch nicht Arbeitsfähig. Erhält sie kurzarbeitergeld, vollen Lohn (wegen Lohnfortzahlung) oder krankengeld? Wo muss sie was beantragen? Soll sie sich überhaupt nächste Woche noch krank schreiben lassen, wenn sie ja ohnehin nicht arbeiten geht?
Beim Kurzarbeitergeld verhält es sich so: Wäre sie eine AN gewesen, die NICHT gearbeitet hätte (nicht jeder bleibt idR bei KuG zuhause) bekommt sie Kurzarbeitergeld in Höhe von Krankengeld. Wäre sie eine AN gewesen, die gearbeitet hätte, bekommt sie 100% Lohnfortzahlung. Das verhält sich deshalb so, damit nicht jeder einfach Krank macht, wenn KuG angesetzt wird, um somit 100% Gehalt in Lohnfortzahlung zu bekommen. So ist es vorgeschrieben laut Sozialgesetzbuch, kenne mich mit KuG sehr gut aus, da ich lange Baulohn gerechnet habe, und das dort jeden Winter Thema ist. Ansonsten gibt es hierzu wunderbare Broschüren bei der Agentur zur Arbeit als PDF-Datei.
Krank schreiben lassen sollte sie sich weiterhin, da das Arbeitsverhältnis ja nicht ruht und der AG sie somit kurzfristig wieder zur Arbeit einteilen könnte.
Also erhält sie 100% Lohnfortzahlung, solange sie die 6 Wochen Krankschreibung nicht voll hat?
Nein, gekürzt da sie ja auch von der Kurzarbeit betroffen wäre, wenn sie nicht krank geschrieben wäre. Du hast ja geschrieben, dass in dem Büro auf 0 runter gefahren wird.
Nein, nicht unbedingt. Wenn sie nicht krank geschrieben wäre und eine Mitarbeiterin wäre die gearbeitet hätte, und alle anderen zB in Kug sind (meinetwegen sind 20 angestellte, 5 werden gebraucht, 15 gehen in kurzarbeit) dann kriegt sie 100% Ist sie eine von den 15 kriegt sie lohnfortzahlung in höhe von kug
Da das Büro, und ihre Arbeitstelle auch auf 0 runtergefahren wird, wäre sie, wenn sie nicht krankgeschrieben wäre, auch In Kurzarbeit und somit bekommt sie Lohnfortzahlung in Höhe von Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber. Das sind, je nach Familien-bzw. „Kinderstand“ entweder 62% oder 67% vom Brutto (keine Gewähr der Prozente, da die sich andauernd ändern) Beantragen muss sie selber nichts, das läuft alles über den AG. Wenn sie dadurch aber unter die Lebenserhaltungsgrenze, kann sie für den Zeitraum zB Wohngeld bzw Aufstockung beantragen. Bei 2 Wochen wird das aber noch nicht der Fall sein.
Habe das aktuell auch Betrieb fährt im Büro 50% Kurzarbeit... Hätte diese Woche arbeiten müssen... 100% der normalen Std bezahlt der AG. Nächste Woche hätte ich zuhause bleiben können.... Lohnfortzahlung in Höhe Kurzarbeitergeld. Was danach weiß ich noch nicht. Normal arbeite ich 25 h die Woche. Jetzt mit Kurzarbeit jede 2. Woche
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