Elternforum Rund ums Baby

Kosten Nachhilfe

Kosten Nachhilfe

Leonora0515

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Hallo zusammen, Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe (8Jahre) unsere gemeinsamen Kinder sind 1,5 und 3. Das Verhältnis zur Mutter des Jungen ist leider sehr angespannt. Sie hat auch noch 2 weitere Kinder 3 und 4 Jahre alt. Der kleine hat starke Probleme in der Schule. Nun hat sie ihn, ohne Absprache, in einer Nachhilfeschule angemeldet. Kosten 240€ pro Monat. Sie arbeitet nicht, mein Mann und ich jedoch beide Vollzeit. Mein Mann ist seid der Geburt unseres 3. Kindes unter den Selbstbehalt gefallen, da ich jedoch recht gut verdiene muss ich den Betrag "auffangen" und indirekt die fehlenden 50€ meinem Mann zahlen damit er den Mindestunterhalt zahlen kann. Grds okay, wusste ich auch vorher. Jetzt kam ein Brief von ihrem Anwalt, dass sie die Nachhilfekosten nicht zahlen kann, da sie ja nicht mit 3 Kindern arbeiten kann. Also sollen wir die Kosten übernehmen. Ich soll such hier mit meinem Gehalt wieder einspringen da meinem Mann nicht genug bleibt. Ich habe bereits durch Krippengebühren und Fahrtkosten etc Ausgaben von 850€ pro Monat damit ich überhaupt arbeiten KANN!!! Muss ich das wirklich zahlen? Meine Schwester ist Lehrerin und würde die Nachhilfe für den kleinen kostenlos übernehmen, dass will die Mutter aber nicht! Das kanm doch nicht richtig sein oder? Ich geh für mich und meine Kinder arbeiten und nicht für ihres! Lohnt sich da ein Gang zum Anwalt oder sollen wir einfach nicht zahlen? Wenn das tatsächlich richtig ist und wir das zahlen müssen würde ich meine Stunden soweit reduzieren, dass bei uns nichts mehr zu holen ist und sie auch die 50€ weniger Unterhalt bekommt. Da hört der Spass doch auf wenn man 1100€ zahlen muss weil man arbeiten geht während andere das wegen ihrer Kinder angeblich nicht können! Hat jemand einen Rat?


RoteRose

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Antwort auf Beitrag von Leonora0515

Ich bin da zwar kein Experte was das betrifft, was du da schreibst. Aber ... ich denke, da braucht man schon genauere Infos. So wie ich das herausgelesen habe, lebt der 8jährige auch bei der Mama. Hat der Papa Sorgerecht zum Beispiel? Vom Verstand her würde ich sagen, sie hätte das mit dem Kindesvater absprechen müssen. Am Besten mal einen Anwalt für Familienrechte fragen oder das Jugendamt, die sich da bestimmt auch auskennen. Lg


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von RoteRose

Du lernst es nie...


RoteRose

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

... Ich frage mich auch manchmal wieso man solche Rechtsfragen auch hier stellen muss. Da muss man damit schon rechnen, dass man auch Antworten von Laien bekommt.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von RoteRose

Von Laien,ja. Aber neugierige Trutschen, die keinen blassen Schimmer haben? Muss man nicht unbedingt mit rechnen. Erzähl mal, was genau lerne ich nie?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von RoteRose

Es gibt hier genug User, die diese Lebenserfahrung haben, und die können und dürfen mit Fug und Recht Ratschläge geben! rechtlich gesichert ist das natürlich nicht, aber ich habe bisher hier noch nie jemanden erlebt, der genau das über seine Infos behauptet hätte!!! Verdammt. Wozu ist ein Forum da, wenn man nicht einfach mal fragen darf, und darauf hofft, dass sich SCHLAUE und ERFAHRENE User mit Tipps und Anregungen zu Wort melden? ...


RoteRose

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Du lernst nie, dass man sich hier benehmen soll und du mischst dich auch fast überall mit ein ohne was zum Thema zu sagen. Und beleidigen tust du nebenbei auch noch. Das hat nix mit neugierig zu tun wenn man mal genauer nachfragt um Tipps zu geben. Machen viele hier.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von RoteRose

Was bildest du dir eigentlich ein? 1. ... 2. ... ...deine Antwort kenne ich jetzt schon. Weil sie seit Jahren immer gleich ist.


knuddel-maus

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Antwort auf Beitrag von Leonora0515

Ich finde es schon krass das du für den Unterhalt aufkommen musst, auch wenn es nur "50" Euro sind, ist ja kein Pappenstiel. Die Kosten für die Nachhilfe würde ich über einen Anwalt, bzw. zunächst übers JA klären lassen! Ich kann mir aber nciht vorstellen das DU die bezahlen musst. Lasse mich aber auch hier gerne eines besseren beleeren. Hat dein Mann das gemeinsame Sorgerecht? oder ist nur fürs zahlen gut?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Leonora0515

laß dich von dem anwalt nicht einschüchtern, klar versucht der, was rauszuholen! hat dein mann bei der schule mitunterschrieben? das ist schon mal das erste, ER ist zu unterhalt verpflichtet, wenn dann muß er sich noch einen minijob suchen, um 4 kindern gerecht zu werden. die kinder der exfrau sind auch nicht mehr so klein, als daß sie nicht dazutun könnte und wie gesagt, eine so teure nachhilfe muß es nicht sein. zählt auch nicht als sonderbedarf, da absehbar und keine schwindligen höhen. ich würde mich auch nicht krummbuckeln.


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von Leonora0515

Krass. Ich kann es mir nicht vorstellen, aber es gibt nichts was es nicht gibt. Ich würde einfach beim Jugendamt vorstellig werden. Vielleicht kann das geklärt werden ohne dass ihr dafür Anwaltskosten bezahlen müsst. Viel Glück! Wenn ich diese Storys hier lese, bin ich immer wieder froh, das ich oder mein Mann keine Kinder mit anderen Partnern haben.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Leonora0515

Ich würde mich an einen Anwalt wenden... Aber auf die Gefahr hin dass ich jetzt blödsinn schreibe, du bist doch nicht Unterhaltspflichtigen für das Kind deines Mannes? Ist es nicht eigentlich so dass deine Kinder da auch mit angerechnet werden beim Unterhalt für ersteres Kind?


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Leonora0515

http://www.finanztip.de/nachhilfe/


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Leonora0515

http://www.scheidung-einfach.de/Familienrecht_in_Bonn/Rechtsberatung_zu_Unterhalt_in_Bonn/Kindesunterhalt/Sonderbedarf_2010


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Leonora0515

Hmmm, dein Mann liegt schon beim Selbstbehalt, auch Du hast einen Selbstbehalt. Hast DU Dich und "deine" Kinder schon altersabgesichert? Wieviel verdienst Du, das Du Unterhalt an deinen Mann, Deine eigenen Kinder UND für das Stiefkind bezahlen kannst? Ich würde mich da anwaltsmäßig gut beraten lassen und auch für die Zukunft Vorkehrungen treffen. Denn das wird damit nicht bleiben, so sagt mir mein kurzes Gefühl beim "Drüberschauen" UND liegt Euch dieses Anmeldeformular überhaupt vor? Du kannst mit drei Kindern arbeiten, sie aber nicht???


darfichauch

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die Kosten sind sehr hoch für Nachhilfe. wir hatten für Englisch 35 Euro in der Woche . 2x für 45minuten. lass dir eine genaue Rechnung geben, wo und wer dieses Nachhilfe gibt.


Sindarella

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Antwort auf Beitrag von Leonora0515

Die Kosten für Nachhilfe sind nicht sehr hoch, das geht in Ordnung. Es kommt aber darauf an, wo du wohnst bzw dein Stiefsohn. Und auch, welche Art von Nachhilfe (Einzelunterricht oder in Gruppe, Student oder Lehrer) es ist, spielt da eine Rolle. Ob die Mutter den Vater hätte fragen müssen, weiß ich nicht. Das kommt evtl aber auch auf Sorgerecht usw an, könnte ich mir vorstellen. Dass du das zahlst, ist leider rechtens - meiner Freundin würde es genauso gehen, deswegen sind sie und ihr Partner nicht verheiratet.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Leonora0515

Nachhilfe fällt unter Mehrbedarf und muss zu dem Unterhalt dazu gezahlt werden. Dennoch zählt der Selbstbehalt weiterhin,sprich wenn der Mann schon an der Grenze zum Selbstbehalt angekommen ist,kann er den Mehrbedarf/Sonderbedarf nicht zahlen. Aber dass du als Ehefrau mit berechnet wirst,kenne ich so nicht. Da würde ich wirklich mal nachhaken.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Leonora0515

http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/mehrbedarf-sonderbedarf.html#Beispiele-Mehrbedarf das ändert aber nichts daran, daß der vater nicht unterschrieben hat.