xIntirax
Mein Bruder rief mich eben an und teilte mir mit, dass irgendein Gläubiger sein Konto gepfändet hat. Er bekommt ALG2 bzw. kam heute seit Oktober seine 1. Zahlung wieder, da ständig irgendwelche Unterlagen fehlten und ein Umzug dazwischen war. Die Pfändung soll nun seit dem 01.11. laufen, aber es gab ja bis heute keinen Zahlungseingang auf sein Konto. Nun ging heute 3 Monate ALG2 + Erstaustattung auf seinem Konto ein und er kommt nicht ran. Ich lese überall eine 7 Tage Frist, in der er das Geld abheben darf...wie ist das aber wenn die Pfändung schon seit November bestehen soll? Gilt diese Frist denn jetzt trotzdem oder nicht?
hab da keien Ahnung,aber ich glaub es gibt doch solch pfändungsfreie Konten?
Tja das hat er versäumt.
7 Tage für soziale Gelder... ob das noch aktuell ist weiß ich nicht. Dein Bruder ist erwachsen, das soll er klären. Wenn er mit dem Gläubiger verhandelt, Raten vereinbart und einen Dauerauftrag für Raten einrichtet werden die das Konto sicher freigeben... das geht nur über den Gläubiger.
Doof ist nur, dass er nicht mal weiß, welcher Gläubiger das ist und die Bank gibt keine Auskunft.
Die Bank weiß es und sie muss es ihm sagen, weil er ja mit denen verhandeln muss. Hat er nur angerufen oder war er da?
hat er denn Soo viele?
Gibt's da nicht im Vorfeld Post dass das Konto gepfändet wird wenn man nicht zählt?
nee, nicht wenn die x mal gemahnt haben und nix passierte
Naja, aber Öhmd selbst dann weiß ich doch wem ich Geld schulde?
Er müsste aber m.E. einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss bekommen haben! Oder zumindest Mahnung etc. da steht der Gläubiger drauf! Von jetzt auf gleich wir kein Konto gepfändet!
Bei uns ist es so geregelt das man das geld von Gericht freischalten lassen kann. Das geht dann zur bank und wenn die das Bearbeitet haben bekommt er erst sein Geld. Staatliches Geld ist nicht Pfändbar. Er sollte sein konto schnellstmöglich zum P-Konto umwandeln lassen. Infos bekommt er bei seiner bank, beim gericht und bei der Schuldnerberatung
http://www.hartz-iv.info/ratgeber/pfaendung-des-anspruchs.html
Den Pfändungsschutz erreicht der Schuldner nur noch durch die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos. Geht die Pfändung des Gläubigers ein, ist die Bank auf Antrag des Schuldners innerhalb von vier Wochen verpflichtet, das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Die Bank darf eine Gutschrift dann für die Dauer von 14 Tagen allenfalls mit Kontoführungsgebühren verrechnen
7 Tage fußt das Geld vom Konto zu holen wenn ich mich recht erinnere.
Hallo ! Seit 2012 sind auch Sozialgelder pfändbar ! Einen Pfändungsschutz gibt es nur noch für die P - Konten ! Er soll sein Konto sofort !!! in ein P - Konto umwandeln lassen. Normalerweise greift das dann 4 Wochen rückwirkend seit Zustellung der Pfändung ! Besteht der Pfändungsbeschluß schon länger als 4 Wochen ist das Geld weg ! lg
also ist das Geld was gepfändet wird weg !
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