Engelchen123
Wenn man Hartz4 bekommt, alleinerziehend ist und ein Nebenjob hat. Darf das Jobcenter (früher Arbeitsamt/Agentur für Arbeit) beschliessen das man eine Weiterbeildung machen soll und wenn man dem nicht folge Leistet, die dann einen die Leistungen sperren?
Als ich H4 bekam, hatte ich das nicht, aber hab im Freundeskreis einen Fall und bin am überlegen. Ich würde meinen das sie nicht mit dem Kind mittelos sein darf. Also sprich das sie nicht ihr die Leistungen streichen dürfen oder doch?
Bitte klärt mich auf
Ja können sie, wenn man keine plausible Erklärung hat. Sich auf einem Minijob ausruhen, wenn die Weiterbildung einen besseren Job bringen kann sieht das Jobcenter nicht gern. Ich kenne einge denen wirklich was gestrichen wurde... dem Kind streicht man nix, ihr schon.
Achso, danke dir.
Steht in jeder Eingliederungsvereinbarung, das man halt das machen muß, was die wollen, Ziel ist die Integration auf dem Arbeitsmarkt, sprich, weg vom Nebenjob, rein in "richtige" Arbeit....und wenn da eine Weiterbildung für nötig ist, mußt Du das machen, wenn Du Dich weigerst, wird das mit Leistungskürzung "belohnt".... Ist doch ihre Schuld, wenn sie die Weiterbilung nicht macht, man muß schon ein bißchen Einsatz zeigen um von H4 wegzukommen...
Jupp Fru, ich bin froh den Sprung geschafft zu haben und ich hoffe es bleibt dabei.
Das glaub ich Dir gern!
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