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Kita Gebühren Berechnungsfrage

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Kita Gebühren Berechnungsfrage

MeineKleineMaus

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Guten Morgen, wonach wird der Kita Beitrag berechnet? Ausgehend vom Steuerbescheid (vorausgesetzt dieses Jahr ist identisch mit 2019): das Gesamteinkommen oder das zu versteuernde Einkommen? Da liegen wir nämlich genau in verschieden Stufen. Und noch eine Frage. Die nehmen den Steuerbescheid von 2019 um 2020 zu berechnen. Würden die wenn wir weniger verdient haben, rückwirkend neu berechnen und zurück zahlen? Oder auch andersrum wenn wir mehr hätten, nachträglich was fordern? Wir sind NRW, geht mir nur um grundsätzliches, keine genauen Beiträge.


Lottchen1983

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Antwort auf Beitrag von MeineKleineMaus

Bei uns wollten die den Steuerbescheid von 19 und die Dezember 19 Gehaltsabrechnung. Nach diesem GESAMTeinkommen haben Sie dann den Elterngeld Beitrag berechnet. Der Steuerbescheid von 20 muss dann eingereicht werden und dann wird wieder neu berechnet. Wenn ihr zu wenig gezahlt habt müsste ihr nachzahlen, das haben die uns schon so mitgeteilt. Wir wohnen auch in NRW


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von Lottchen1983

Sind auch NRW, hier wurde jährlich neu berechnet, sofern man die Bescheide jährlich einreicht. Bei uns gab es am Ende der Kigazeit eine Nachberechnung, bei derGrossen gab es was wieder, bei dem Kurzen mussten wir etwas nachzahlen.


Lottchen1983

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Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Ja, genau so wäre es bei uns auch. Deshalb reichen wir einfach jährlich ein


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von MeineKleineMaus

Bei uns wurde der Steuerbescheid zur Berechnung heran gezogen. Sollte dieser noch nicht vorliegen, wurden die letzten Einkommensnachweise angefordert und es gab eine vorläufige Berechnung.


Winterkind09

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Antwort auf Beitrag von MeineKleineMaus

Bei uns ( NRW) wird anhand des Steuerbescheides des Vorjahres berechnet- die Stadt prüft dann im Nachhinerin, ob noch etwas nachgezahlt werden muss. Das war für einige Familien schon eine böse Überraschung. Lg


MeineKleineMaus

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Antwort auf Beitrag von MeineKleineMaus

Schon einmal lieben Dank. Aber auch das Gesamteinkommen? Ich meine gelesen zu haben das die für Werbungskosten und so was abziehen. Müssten die nicht das zu versteuernde Einkommen nehmen?


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von MeineKleineMaus

Es ist nicht nur Ländersache, sondern jede Stadt/ Gemeinde/ Landkreis kann das anders regeln. Hier muss man das aktuelle Einkommen angeben, z.B. durch aktuelle Lohnnachweise, und es werden 35% pauschal abgezogen bei nichtselbstständigrn AN. In der Satzung sollte die Berechnungsgrundlage stehen!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MeineKleineMaus

Es gelten die beiden Steuerbescheide,ist euer Einkommen weniger geworden dann wird das berücksichtigt,man kann alternativ auch noch die letzten drei Monatsgehaltszettel dazu tun Habt ihr überbezahlt kann man das zurück fordern,andersrum ist man dazu verpflichtet ein höheres Gehalt sofort abzugeben,dann wird nachträglich auch zurück gefordert Ich habe kein festes Gehalt sondern Stundenlohn,wir haben uns lieber in der höheren Stufe einsetzen lassen und sollte es passen holen wir das Geld zurück In dem Antrag schreibt man erst das Gesamteinkommen und dann werden die Steuerfreibeträge wieder raus gerechnet,es gilt aber nicht was man beim Finanzamt tatsächlich angeben kann,sondern eben der Pauschalbetrag