Mandy4
Kurze Info .... meine Tochter (17) hat Anfang mai unser Enkelkind bekommen, sie ist mit ihrer Tochter im Mutter-Kind-Haus und die Prinzessin hat einen Vormund vom Jugendamt..... das Jugendamt und der Vormund haben den Kindsvater mehrmals angeschrieben aber er reagiert überhaupt nicht....der Vormund will jetzt einen Vaterschaftstest veranlassen damit er offiziell als Vater gilt... in der Geburtsurkunde steht er nicht..... meine Frage jetzt.... wie läuft es jetzt weiter? Familiengericht wird wohl der nächste Schritt vom Amt sein oder? Was? Wenn er da nicht auftaucht?( macht er öfter bei Gerichtsverhandlungen)kann er dann vorgeführt werden oder gar in Untersuchungshaft bis zur Verhandlung kommen? Kennt sich jemand aus?lg mandy
Ja er könnte so lange in Haft kommen bis zur Verhandlung, dann wird ein vaterschaftstest angeordnet. Taucht er da nicht auf geht das gleiche Spiel von vorne los.
Das stimmt nicht. Das geht zwar bei Strafsachen, wenn der Angeklagte nicht zur Verhandlung kommt, oder auch ein Zeuge kann in Haft genommen werden, um ihn zur Verhandlung vorzuführen, aber nicht der Antragsgegner in Familiensachen. Erscheint der mutmaßliche Kindesvater nicht, dann wird voraussichtlich zumindest ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt. Gegebenenfalls kann das Gericht auch in seiner Abwesenheit einen Beschluss machen, dass ein Vaterschaftstest angeordnet wird. Schwierig wird es dann aber natürlich mit der Vollstreckung. Da käme dann aber vermutlich Ordnungshaft in Betracht, damit er seine Speichelprobe abgibt.
Also bei mir ist es gut 13 Jahre mit der Klage her, aber damals meinte das Jugendamt und der Richter zu Not wird der kindsvater in Haft genommen..... Vielleicht doch Frau bader fragen. Mein Ex war allerdings beim Test dann da, hat trotzdem fast ein Jahr gedauert
Ist hier ja der Initiator.... wir " Großeltern " haben damit quasi nichts zu tun....mich interessierte gerade das Procedere bei Unterhaltgeschichten....Danke für diese Infos
Das bezog sich dann sicherlich auf die Vollstreckung, falls er trotz Beschluss (bzw. damals sogar noch Urteil, das Familienrecht wurde erst 2009 geändert) nicht zum Vaterschaftstest erscheint. Ein Glück, dass das bei Dir nicht nötig war, denn es ist schon ganz schön langwierig, wenn der Vater nicht freiwillig erscheint.
Aber entscheidend ist ja, dass der Vaterschaftstest irgendwie erzwungen werden kann, und da wird das Jugendamt der Tochter von Mandy4 glücklicherweise beistehen. Die haben da ja Routine.
Macht er öfter bei Verhandlungen vor Gericht? Man hofft ja fast dass er nicht der Vater des Kindes ist. ....und deine Tochter ist 17 Jahre und hat ein baby? Sorry aber diese Zustände machen mir Angst und wünsche ich mir definitiv nicht für meine maus
und gehofft aber manchmal kommt es anders als man denkt....natürlich gab es viele Emotionen aber jetzt wo die kleine da ist....ist es auch gut so....der kindsvater war mir schon immer suspekt aber wie bringt man das einem verliebten , pubertären Teenager bei....gar nicht.... unsere Tochter ist in den Brunnen gefallen... wir haben ihr eine Leiter rein gestellt,raus muss sie alleine steigen.... natürlich mit ganz viel Hilfe aber laufen muss sie alleine....es ist wie es ist und das ist gut so...
In eine derartige Situation kann leider jede Familie rutschen! Du wünschst Dir diese Zustände nicht, ich Dir auch nicht aber passieren kann es Euch trotzdem! Die Fragestellerin hat sich das Oma werden, gewiss so auch nicht vorgestellt. Liebe Fragestellerin, ich habe null Ahnung was die kommenden Schritte betrifft, wünsche Euch aber alles Gute :-)
deine tochter hat glueck mit dir als mama alles gute fuer euch, rechtslagen habe ich leider nicht in petto
Das kann sich sehr lang ziehen, irgendwann geht aber nix mehr, dann wird er vom Gericht angeordnet, mit polizeilicher Unterstützung einem Vaterschaftstest zugeführt. Also JA Gericht Anordnung ...irgendwann dann doch Vaterschaftstest. Was aber ja für euch doch eigentlich egal ist, oder? Er wird eh nicht zahlen oder hat sich deine Tochter einen reichen Scheich ausgesucht? Wohl kaum. Und Umgang willst du mit so einem Scheißer für dein Enkelkinder doch auch nicht, oder?
Kenne mich in solchen Familiensachen nicht aus, aber wenn ich lese, dass der Vater öfters bei Gerichtsverfahren nicht auftaucht, würde ich lieber auf solch einen Vater verzichten und die Spalte in der Geburtsurkunde offen lassen. Von diesem Mann ist in Zukunft nichts als Ärger und Probleme zu erwarten. Da würde ich lieber auf den Unterhaltsvorschuss verzichten und das Kind alleine, ohne erschwerende Einmischung durch den "Vater" großziehen. Silvia
Tja das wird sich die Tochter aber mit 17jahren nicht leisten können auf den vorschuss zu verzichten
Da besteht aber wohl keine Wahl, denn auch das Kind hat Rechte und die minderjährige Mutter einen Vormund.
nicht meine Tochter..... ich muss den Kindsvater auch nicht in der Geburtsurkunde stehen haben.... da aber meine Tochter im Mutter-Kind-Haus wohnt,diese werden ja vom Staat finanziert will das Amt Geld vom Vater sehen....
Selten so einen Blödsinn gelesen. Bei dem Vater ist recht schnell klar was der für eine Rolle spielen wird. Nämlich gar keine. Warum dem also auch noch was schenken? Genau das macht man nämlich wenn man ihn aus seiner pflicht entläßt. Davon ab hat eine minderjährige Mutter da gar kein echtes Mitsprachrecht, da wird schon der gesetzliche Vormund für sorgen das der Vater ermittelt wird. Wenn der Typ irgendwann Ärger macht dann geht es halt erneut vor Gericht. Notfalls ist er dann eben auch noch den Umgang los - wenn er den denn dann überhaupt nutzt. Meistens kommt von solchen echt nichts. Geld eh nicht, da ist der Unterhaltsvorschuss sicherer. den es aber ohne eingetragenen Vater nicht gibt. Oder willst du einer Minderjährigen dazu raten das Gericht anzulügen auf die Frage wer der Vater ist? Im Wissen das sie dafür die Strafe tragen muss?