Elternforum Rund ums Baby

Kindesunterhalt im Rückstand, vielleicht kennts einer...

Kindesunterhalt im Rückstand, vielleicht kennts einer...

jeromes_mama1

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Hallo ihr Lieben! Nach fast 11 Jahren ist es endlich soweit, der Vater meines Sohnes muss Unterhalt bezahlen. Letzte Woche bekam ich die Urkunde vom Jugendamt zugestellt. Ab dem 1.1.2016 monatlich im Voraus zum 1. muss er mir 275 Euro zahlen. Die Summe wurde aufgrund einer sogenannten Mangelverteilung festgesetzt. DDüsseldorer Tabelle wären paar Kröten mehr gewesen. So, da steht nun auch, dass Rückstände sofort zu begleichen sind. Sprich Januar und Februar bekam ich noch Vorschuss vom Amt und die Differenz zu dem ffestgesetzten Unterhalt steht noch aus... Der Sachbearbeiter beim Jugendamt meint nun aber, der Vater müsse mir die Rückstände nicht zahlen, da er aufgrund der Mangelverteilung nicht in der Lage wäre mehr zu zahlen. Also a weiß der Vater schon seit ein paar Wochen, dass er zahlen muss und b ist es doch nicht mein Problem, dass er das Geld woanders ausgegeben hat, oder? Wofür eine Urkunde, wenn dann doch nicht eingehalten wird, was unterschrieben wurde? Der Mann hat Jaaaaahre nix gezahlt :((( Kennt das eine v euch? Nächste Woche werd ich nochmal hingehen und jemand anderen verlangen. Viele Grüße


Pamo

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama1

Wenn du eine Urkunde hast, ist das ein Unterhaltstitel? Flexibel und vollstreckbar? Ja? a) Wenn du nett sein willst, dann forderst du den KV schriftlich und höflich zur Nachzahlung des Rückstandes innerhalb von 2 Wochen auf Konto X auf. Vielleicht tut er es, falls nicht weiter mit b. b) Wenn dir die Nettigkeit in den letzten 11 Jahren vergangen ist, dann benachrichtigst du den zuständigen Gerichtsvollzieher, zeigst den Titel und lässt ihn sofort vollstrecken. Die Vollstreckungskosten werden auf die Rechnung des KV gesetzt. Daraus könnte er lernen.


jeromes_mama1

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja das ist ein Titel und vollstreckbar. Der KV bekam ja vom Jugendamt gesagt, dass er nichts nachzahlen muss, da er selbst bei kleinen Raten somit " vorweisen " würde, dass er mehr als 275 Euro zahlen könne. Ich ssolle doch warten, bis der KV mehr verdient. Jetzt wäre nix zu holen. Mir ist die Nettigkeit schon lange vergangen. Der KV arbeitet in der erfolgreichen Firma seines bestens Freundes, der hat genügen Einkommen. Nur natürlich nicht offiziell; ))


Pamo

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama1

Das ist egal, was das Jugendamt sagt, der Titel sagt etwas anderes und nur der Titel zählt. Wenn der Titel ihm nicht passt, dann muss er den vor Gericht ändern lassen. Bis dahin gilt er. Setz ihn durch, sonst bist du wieder jahrelang die Dumme.


jeromes_mama1

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich danke dir für deine Antworten! Kümmere mich gleich Montag darum! Schönen Abend noch :)


mf4

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama1

Titel habe ich schon immer, Gerichtsverhandlung gabs auch aber Unterhalt sehe ich nach 9 Jahren nicht und werde ich auch sicher nie.


sibs1

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama1

Hallo, wenn er nicht zahlt, dann lasse den Lohn pfänden. Da kann man auch die Pfändungsfreigrenze runter setzen lassen. Ich habe gerade einen Antrag auf Pfändung der Einkommenssteuer beim Finanzamt raus geschickt. LG Sibs


jeromes_mama1

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Antwort auf Beitrag von sibs1

Guten Morgen! Was es alles gibt # Mache mich Montag direkt mal schlau!