keks79
Wieso meinst Du, dass Kinder, die in fremden Autos mitfahren, nicht versichert sind? Über die Versicherung des Halters meinst Du?
Ich kenn das nur aus beruflichem Umfeld: Wir Erzieher dürfen Kinder nicht im privaten Auto irgendwo hinbringen. Privat lasse ich mir aber immer von den Eltern versichern, dass sie damit einverstanden sind, dass ihr Kind bei mir im Auto (früher) oder jetzt im Lastenrad mitfahren darf. Gern per Nachfrage per WhatsApp, damit im Ernstfall ein Beweis vorliegt. LG
Ja, das kenne ich auch. Aber auf dem Schulweg sind Kinder doch immer gesetzlich Unfallversicherung, egal welches Beförderungsmittel genutzt wird.
Wenn man privat fährt und ein anderes Kind mitnimmt und unverschuldet einen Unfall hat, dann kommt die Haftpflicht des Verursachers auf. Ist der Unfall selbst verschuldet, kommt die eigene Versicherung für die Schäden ALLER Mitfahrenden auf. Die Aussage, man sei dann nicht versichert, ist Blödsinn.
Stimmt, das kommt ja noch dazu!
Wir reden von Kinderland
... gilt die gesetzliche Unfallversicherung dann doch nur, wenn es der direkte Weg ist, oder? Wie würde es sich denn dann also verhalten, wenn man sein Kind A dabei hat und dann die Freunde B und C vom Kind. Und man bei C hält um es "abzuladen" und dann zu B fährt und dann was passiert?! Dann wäre es für die Kinder A und B ja nimmer der dirkete Weg ohne Umwege?! (Mir war so, dass zumin. früher immer diese Belehrung dahingehend war, dass man bei Umwegen -z.B. zum Döner- der Versicherungsschutz verfällt.)
Wenn Du noch andere Kinder ein sammelst, bist Du versichert. Maßgeblich ist die Handlungstendenz, aus der heraus der Umweg gemacht wird. Und das ist hier der Schulbesuch. Dein Döner ist hingegen eigenwirtschaftlich und daher unversichert.
Noch weiter gesponnen... wenn man Kind A, B und C zum Einkaufen mit nimmt, was dann?! (Ja, Theorie und nur rumgespinne...) Oder ist es dann, weiln man Kind B und C dabei hat, dann egal?
Einkauf ist auch eigenwirtschaftlich, auch mit anderen Kindern dabei. Und so etwas kommt tatsächlich vor und landet dann oft sogar beim Bundessozialgericht.
Stelle ich mir für alle Beteiligten anstrengend vor, dies auszuklamüsern.
Danke für deine Aufklärung.
Nicht alles glauben was hier behauptet wird. Natürlich ist das versichert.
Mich interessierte die Argumentation, warum das nicht versichert sein sollte.
Da man nicht den direkten Weg fährt. Du sammelst kinder ein. Und nei. Die private greift da nicht. Auch mit Zustimmung der Eltern greift die nicht.
Doch! Fahrgemeinschaft ist versichert, auch wenn nicht der direkte Weg genommen wird. Es dürfen auch Umwege genommen werden, wenn z. B. ein Stau umgangen wird oder der längere Schulweg verkehrssicherer ist.
So Ein Blödsinn
https://inform-online.ukh.de/sie-fragen-wir-antworten/detail-sie-fragen-wir-antworten/news/sie-fragen-wir-antworten-sicherheit-auf-dem-schulweg/
Dann hat unsere Versicherungssachbearbeiterin wohl den Beruf verfehlt. Die sagt ganz klar etwas anders. Wir hatten uns diesbezüglich schon einmal erkundigt, da unsere Nachbarin unsere Kinder ein paar Mal mitgenommen hatte. Und die Mutter des besten Freundes meines Sohnes bringt, bzw holt unsere Kinder auch mal von hier ab oder bringt sie nach der Schule hier her. Auch das ist abgesichert.
Natürlich greift die eigene Versicherung!
Hier kommen ja zum Einen drei Versicherungen infrage, die einstandpflichtig sein können: Die gesetzliche Unfallversicherung Die Haftpflichtversicherung des Unfallfahrzeugs Die Privathaftpflicht des Verursachers Die ersten beiden bestehen ja zwingend. Ist halt die Frage, ob sie für einen Schaden auch einstandspflcihtig sind. Benutze ich mein Auto privat und hole damit auch andere Kinder ab, bin ich in aller Regel versichert und die Kinder im Auto auch. Bin ich Erzieherin und nehme beruflich Kinder mit, ist das so eine Sache: es kann sich um eine gewerbliche Fahrt handeln, die dann nicht oder nicht unbedingt mitversichert ist. Kommt auf den konkreten Einzelfall an. Unerheblich ist, b die Eltern zugestimmt haben oder nicht, denn die Einstandspflicht hängt ja nicht an der Genehmigung der Eltern. Bzw. lässt diese eben die Gewerblichkeit nicht entfallen. Die gesetzliche Unfallversicherung macht oft Zicken. Da wird dann um Wege, Umwege etc. pp. gestritten. Aber, so ganz grundsätzlich sind alle Insassen eines Fahrzeugs auch versichert und nur in Ausnahmefällen greift bei einem Unfall wirklich keine Versicherung (zB wenn der Verursacher betrunken war oder vorsätzlich gehandelt hat). Ach so: Sachbearbeiter sind nicht dazu da, möglichst viel Geld zu verteilen sondern erstmal soll alles abgewehrt werden. Sollen die Leute doch klagen. ein Großteil macht das nämlich nicht. Ist für die Versicherungen eine win-win-Situation.
Für solche Fälle, wie du sie anführst, empfehlen die Versicherungen hier die Privathaftpflicht. Wir hatten diesbezüglich nämlich extra nachgefragt. Da aber keiner von uns Erzieherin oder ähnliches ist, wäre es nur aus dem Grund unsinnig gewesen, die Versicherung abzuschließen.
Die gehört zu den wenigen Versicherungen, außerhalb von Pflichtversicherungen, die ich empfehle zu haben. Schnell verursachen Kinder einen Schaden. Ganz blödes Beispiel: die Freundin Deines Kindes ist bei Euch zu Besuch. Durch Deine Fahrlässigkeit kommt das Kind zu Schaden (fällt blöd, rennt auf die Straße, whatever) und ist dann pflegebedürftig. Also jeden Monat eine Zahlung, bis ans Lebensende. Plus Schmerzensgeld. Plus Schaden für zB Umbau etc. pp.. Da kommen schnell Millionen zusammen (ich meine es so, wie ic es sage). Deswegen rate ich jedem zum Anschluss einer Privathaftpflicht.
Danke für den Tipp. Daran haben wir, zugegebenermaßen nicht gedacht. Und deshalb hat unsere Versicherungssachbearbeiterin wohl auch nichts gesagt dazu. Dann machen wir uns mal schlau.
Schleswig Holsteinische Rechtsanwaltskammer märz 2018: Wenn ein Vater beispielsweise seine Tochter und deren Freundin von der Schule abholt und unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, tritt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden am Fahrzeug des Vaters und für die Personenschäden ein. Ist der Unfall selbstverschuldet, kommt die eigene Versicherung für alle Schäden der Mitfahrer auf. Zwischen entgeltlicher, geschäftsmäßiger oder unentgeltlicher Personenbeförderung wird nicht unterschieden. Zudem kann der Geschädigte sowohl Schadensersatz- wie auch Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen.
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