Mitglied inaktiv
kann mir jemand sagen, wenn das Kind 19 ist Kindergeld bekommt (Student) dann aber in eine WG umzieht, hat das Kind (Student) weiterhin anrecht auf das Kindergeld? ich habe im Netz jetz keine Antwort gefunden. Darum stelle ich hier die Frage
Kurz und Knapp - Ja, er erhält es weiter
Ja. Machen doch fast alle Studenten so.
Ja. Es geht nicht darum das er zu Hause wohnt, sondern das er studiert. Bis zum Alter von 27 Jahren kann er weiter Kindergeld beziehen, sofern er "Schüler/Student" ist.
Leider nur noch bis 25! Die Eltern (nicht das Kind) bekommen so lange Kindergeld, wie sie ein Kind in der Ausbildung und ohne Einkommen haben. Erwebstätigkeit ist in gewissem Rahmen erlaubt. Trini
Ah, ok ich wusste nicht das das verkürzt wurde. Als wir vor kurzem nach der Volljährigkeit von Sohnemann die Fortzahlung des Kindergeldes beantragt haben, habe ich nicht so darauf geachtet.
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Man kann sich das Kindergeld auch aufs eigene Konto (also das des Kindes) auszahlen lassen..
Doch geht. Hab es auch bis 21 ausgezahlt bekommen.
Hat aber Mama mir überwiesen
Und einen Mini-Job darf man trotzdem haben.
Natürlich kann man das aufs Kinderkonto überweisen...wenn die Eltern das so machen/wollen. Immerhin ist man verpflichtet dem Kind die (erste) Ausbildung zu finanzieren. Aber rein rechtlich geht das Geld an die Eltern, nicht ans Kind.
Danke allen dann kann alles so weiter laufen wie gewohnt. Besser gesagt er kann sich auch ein Zimmer nehmen und das Geld geht bis jetzt immer auf das Konto der Mutter.
Und was ist mit Kind, gerade 25 geworden, hat eine Ausbildung gemacht, danach aber gleich mit dem Studium begonnen. Befindet sich also seit der Schulzeit in Ausbildung, Studium - steht ihm da noch Kindergeld zu? Weiß das jemand?
Und er wohnt in einer WG in einer anderen Stadt, wo er studiert.... Sind Kosten der Unterstützung von der Steuer absetzbar? Hat einer Ahnung?
https://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html Über 25 gibt es nix mehr. Trini
Kein Kindergeld über 25, aber Steuervorteile Betrachtet man das Kindergeld in Zusammenhang mit dem Steuerrecht, geht es nicht nur darum, sich zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag zu entscheiden. Endet der Kindergeldbezug, weil das Kind zu alt ist, können die Eltern zuweilen Steuervorteile nutzen. Wenn der Nachwuchs über praktisch keine eigenen Einkünfte verfügt und somit unterhaltsberechtigt ist, können die Eltern den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Quelle: https://www.zurecht.de/steuerrecht/kindergeld/aelter-25/
Danke, Trini! Meinst du, es genügt für die Steuererklärung die Kontoauszüge mit den Abbuchungen für die Studiumunterstützung vorzulegen?
Ich denke eher, dass ihr da einen Immatrikulationsbescheinigung vorlegen müsst. Aber frag mal Leena, die kennt sich da besser aus. Uns trifft das erst in drei Jahren. Trini
hi, Bei mir gab es früher zum halbjährlichen Studentenausweis immer eine Reihe kleiner Studienbescheinigungen mit unterschiedlichem Detailgrad - eben für Kindergeld, Krankenkasse, Beihilfe, Steuekläeung etc.
Ja, bis Ende der Ausbildung, oder des Studiums, längstens bis 27 Jahren. Mein Sohn ist jetzt auch 19 und wegen der Ausbildung weg gezogen.
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