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Kind krank

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Kind krank

rabe71

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Hallo, ich bräuchte mal Unterstützung wegen einem Fernbleiben bei der Arbeit wegen krankem Kind. Unser Sohn ist 10 und kränkelt gerade, kann ich dann morgen von der Arbeit zu Hause bleiben, wenn er krank ist? Er ist privat versichert, aber es geht mir auch nicht um die Bezahlung (die ich ja dann von der privaten KK nicht bekomme, richtig?), sondern einfach darum, dass ich bei ihm zu Hause bleiben kann. Eigentlich verrückt, dass ich mir die Frage noch nie stellen musste, daher habe ich auch keine Ahnung von der rechtlichen Seite!


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von rabe71

Na du musst dich früh auf Arbeit melden und sagen, das du wegen krankem Kind zu Hause bleibst. Dann musst du mit ihm aber zum Kinderarzt, weil du für den AG ein Attest brauchst (So ist es jedenfalls bei uns).


Mara_Kiri

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Antwort auf Beitrag von rabe71

Du hast laut Gesetz Anspruch auf unbezahlte Freitstellung von der Arbeit, wenn das Kind krank ist. Bis es 12 Jahre ist (bei Behinderung auch länger), max. 10 Tage pro Elternteil pro Jahr. Du musst dich entsprechend abmelden und fragen, ob der AG bereits ab dem ersten Tag die Bescheinigung vom Arzt haben will. Dann musst du mit ihm zum Kinderarzt. Je nach Arbeitsvertrag kann es sein, dass du sogar Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Tag oder sogar mehrere hast. Gute Besserung!


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von rabe71

Ja, das Recht hast du grundsätzlich (616 BGB). Ich würde morgen früh anrufen und fragen, ob ein Attest nötig ist, denn das liegt ja im Ermessen des AG. Sehr wahrscheinlich wird dir dann für den Tag das Gehalt gekürzt, vielleicht aber auch nicht, denn ich bekomme (mit Attest vom KiA) 2 Tage Lohnfortzahlung bei Erkrankung des Kindes.


Caot

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Antwort auf Beitrag von rabe71

...... egal was der AG so will oder nicht. Einfach um das sauber belegen zu können. Oder Du nimmst Urlaub, feierst Überstunden ab etc. Wenn Kind krank, dann bin ich zum Arzt, Krankmeldung mitnehmen - fertig.


rabe71

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Antwort auf Beitrag von Caot

Hallo, Danke! Dann schaue ich mal,wie es morgen so ist.


MareikeB

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Antwort auf Beitrag von rabe71

Falls du dafür eine Bescheinigung vom Arzt bekommst und du gesetzlich mit pflichtversichert bist kannst du die Bescheinigung trotzdem bei der Kasse einreichen. Ich meine du hast dann trotzdem Anspruch auf Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Es kommt auf deine Versicherung an und nicht die der Kinder