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Kind-Krank-Tage bei voller Lohnfortzahlung

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Kind-Krank-Tage bei voller Lohnfortzahlung

Heidschnucke

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Hallo, mein Arbeitgeber hat mir heute mitgeteilt, dass ich pro Kind und Jahr 10 Tage im Jahr bei voller Lohnfortzahlung freigestellt werde, also 20 Tage. Ab dem 11. Tag dann über die Krankenkasse. Ich finde das ziemlich ungewöhnlich, weil ich dachte, dass das immer über die KK geht. Hat das noch wer? LG


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Das kommt darauf an. Bei mir war es damals so, dass ich weniger Gehalt erhalten habe (also für die Tage, an denen ich "Kindkrank" gemeldet war). Das "fehlende" Geld, das der Arbeitgeber einbehalten hatte, habe ich dann von der Krankenkasse komplett erstattet bekommen.


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

ja, das dachte ich auch. Sie haben aber heute gesagt, dass ich bei voller Bezahlung vom Arbeitgeber max. 20 Tage im Jahr freigestellt werde. LG


Angelo

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Also bei uns ist das so das es vom Gehalt abgezogen wird und man dann einen Teil von der KK wieder kriegt bei einer Woche fehlt ganz schön Geld was mir keiner ersetzt . Dachte das ist bei allen Firmen so? lg


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Wäre es möglich dass die Differenz kassieren, damit Du nur von einer Stelle ausbezahlt werden musst?


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von Angelo

nein, sie sagen, ich darf 10 Tage pro Jahr für Kindpflege zu Hause bleiben pro Kind. Volle Bezahlung, ich soll auch nix bei der KK beantragen. Erst ab dem 11. Tag (pro Kind)


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Dann holt sich Dein Arbeitgeber das Geld selbst von der Krankenkasse zurück! Das Personalwesen füllt dann einen Fragebogen für die KK aus.


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Nein! Sie geben mir diese Tage so. Wie zusätzlicher Urlaub.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Dann lass dir das schriftlich geben, das wäre ungewöhnlich großzügig.


sweetbelly

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Das ist wohl kulanz vom ag. Freu dich darüber und gut ist.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Wow das ist sehr kulant. Kenne niemanden, der das bekommt. Mit insgesamt 40 Tagen Kind-Krank solltest du ja dann gut über die Runden kommen.


tingel

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Ich glaube, mich zu erinnern, das man auf dem Kind-Krank-Schein, der für die Krankenkasse ausgefüllt wird, die Frage " Besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung?" mit ja oder nein beantwortet werden muß. Also scheint das ja doch nicht so ungewöhnlich zu sein.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von tingel

Aber die AP muss ja nun die ersten 10 Tage gar nicht der KK melden, sie bleibt anscheinend einfach - mit Zustimmung des AGs - zu Hause. Quasi bekommt sie zusätzlichen bezahlten Urlaub.


tingel

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Stimmt, theoretisch braucht sie das gar nicht der Krankenkasse melden. Aber die Kasse sichert sich mit dieser Frage sicherlich ab, damit sie nicht fälschlich zahlen muß. Hm, klingt auch irgendwie doof. Keine Ahnung, aber die fragen das doch nicht umsonst, oder?


dee1972

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Antwort auf Beitrag von tingel

Ich denke auch, dass es da ums reine Absichern gibt, so dass die KK im nachgewiesenen Betrugsfall ein Dokument hat. Ich hatte eine ähnliche Fragestellung letztens in einem Antrag auf Haushaltshilfe. Da wurde auch gefragt, ob mein Partner für die beatragte Zeit bezahlten oder unbezahlten Urlaub nimmt. Na und wenn er die Ausfallzeit bezahlt bekommen hätte, dann müssten wir ja keinen Antrag auf HH stellen...


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Wenn du bereits 10 Tage Freistellung bei voller Lohnfortzahlung durch den AG hast, hast du keinen weiteren Anspruch gegenüber der Krankenkasse! LG


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von 77shy

man hat gegenüber der Krankenkasse max. 10 Tage für die Tage für die kein Anspruch gegenüber dem AN besteht. Besteht dieser, so verringert sich de anspruch gegenüber der KK entsprechend. LG


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von 77shy

man hat gegenüber der Krankenkasse max. 10 Tage für die Tage für die kein Anspruch gegenüber dem AN besteht. Besteht dieser, so verringert sich de anspruch gegenüber der KK entsprechend. LG


77shy

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

....enthält, ist der Arbeitsgeber zur Freistellung UND zur vollen Lohnfortzahlung verpflichtet (pro Kind/pro Jahr 10 Tage). MfG


Blueberry

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Ich kenn das so, dass jeweils der erste Tag vom Kind-Kranksein vom Arbeitgeber bezahlt wird. Am dem zweiten Tag muss man dann den Wisch für die KK ausfüllen. Sprich, wenn du 10 Einzeltage hast, an denen du zuhause bist, zahlt die der AG.