Minum
Hallo, Oh man, es ist so mühsam im Netz das richtige zu finden, vielleicht kennt sich ja jemand hier damit aus. Ich hab 2 Jahre Elternzeit beantragt und ich bekomme Elterngeld das erste Jahr davon. Nun hätte ich die Möglichkeit im 2.Jahr bei meinem AG geringfügig etwas zu arbeiten. Hat das ne Konsequenz für das mir bereits gezahlte Elterngeld? Der Bezugszeitraum ist ja dann eigentlich schon rum. Mein AG meinte, ich soll aufpassen, damit ich nix zurückzahlen muß. Danke für Antworten
Natürlich kannst du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Max 30 Wochenstunden. Und wenn du das Eltergeld im 1. Jahr beziehst und erst im 2. Jahr arbeitest, dann musst du auch nichts zurückzahlen. Nur wenn du während des Bezugs von EG arbeitest, dann wird dieses verrechnet. Ich hatte auch 3 Jahre Elternzeit genommen und bin ab dem 1. Geburtstag meiner Tochter wieder in meinem alten Job arbeiten gegangen. LG D.
Hi! Ich habe mir das Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen lassen.Das ist der Bezugszeitraum. Der Elterngeldanspruch besteht aber nur für das eine (erste) Jahr. Laut unserer Elterngeldstelle ist das ein Unterschied. Und unabhängig davon, wie du dir das Geld auszahlen lässt, darfst du nach dem Anspruchszeitraum wieder arbeiten, ohne dass dir vom Elterngeld was abgezogen wird. So habe ich es dann auch tatsächlich gemacht und ich muss nichts zurück zahlen. Ich bin wieder arbeiten gegangen, als meine Kleine 1 1/4 Jahr war und ich habe das Elterngeld noch bezogen bis kurz vorm 2. Geburtstag. Damit deine Elternzeit als Elternzeit gilt, darfst du dann aber nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Viele Grüße
Hallo. Du kannst während der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Dein Lohn/Gehalt wird dann auf's Elterngeld angerechnet. Mein Mann hat das den letzten Monat Elternzeit so gemacht. Allerdings muss man das aber auch gleich beim Antrag mit angeben. Wenn du allerdings im zweiten Jahr kein Elterngeld bekommst, durfte es da eigentlich keine Probleme geben. LG
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