Lexyy
Hallo zusammen, Mein Ehemann und ich haben bislang 4/4. Meine elternzeit läuft noch bis Ende Mai 2020. Elterngeld gibt es nur noch im September. Ab Juni 2020 gehe ich wieder arbeiten. Dann verdienen wir beide fast gleich. Wir haben ein Kind.... Und ja, wir waren zu spät dran mit einem Wechsel der Steuerklasse in der Schwangerschaft. Welche Steuerklassenkombi wäre von Vorteil? Vielen Dank
4/4 bleiben. 2019 neigt sich dem Ende zu und ab 2020 verdient ihr wieder beide fast gleich.
Bei einer Freundin und ihrem Mann ist der Verdienst auch ähnlich und auch ein Kind. Sie haben 4 Faktor. Wobei 4/4 bei nahezu gleichem Einkommen auch gut ist
Hi! Wir waren letztens beim Finanzamt und haben uns beraten lassen. Das ging einfach so ohne lange Wartezeit. Ich denke es könnte bis mai 2020 praktisch sein in 3/5 zu wechseln und dann ab mai wieder 4/4. oder ihr lasst es so, es gibt online auch Rechner.
Und das FA hat euch dann welchen Vorteil ausgerechnet? Normalerweise nimmt sich das übers Jahr gerechnet nichts.
Ich würde jetzt auf 3/5 wechseln; Wechsel gilt ab Folgemonat und ab Juni 2020 zurück auf 4/4 (Antrag im Mai 2020). Man darf regulär 1mal im Kalenderjahr die Steuerklasse wechseln.
4/4 - da würde ich im übrigen immer drin bleiben solange ich arbeite. 3/5 würde ich persönlich nur dann machen wenn klar ist, der welcher in der 5 ist geht nicht mehr arbeiten. Was viele nämlich vergessen, auch ALG1, Mutterschaftsgeld usw berechnen sich danach. Da am Ende die gleiche Steuerlast bleibt, ergeben sich auch keine Vorteile. Außer dem das man eben monatlich das Geld zur Verfügung hat statt jährlich alles auf einmal. Das wiegt meiner Meinung nach die Nachteile der 3/5 nicht auf. Zumal man dabei immer damit rechnen Steuern nach zu zahlen. Das ist es mir nicht wert.
4/4 ihr bezahlt mehr Steuern und bekommt am Ende wieder was zurück. 3/5 muss man meistens was zurück zahlen.
denn das FA berechnet für das komplette Jahr eure fällige Einkommenssteuer und vergleicht dann mit der bereits bezahlten Lohnsteuer. Die Steuerklasse ändert nichts an der Höhe der Einkommensteuer, diese wird einfach aus einer Tabelle ermittelt.
3/5 rentiert sich nur wenn ein Partner erheblich mehr als der andere verdient. Von daher würde ich an eurer Stelle bei 4/4 bleiben und nicht wundern, wenn ihr dieses Jahr evtl doch was nachzahlen müsst. Durch EG hebt sich wohl der Steuersatz. Wie das genau heißt und warum weiß ich nicht mehr, sorry. Wir mussten damals bei Kind 2 nämlich auch nachzahlen und wussten das nicht. Haben uns dann beim Einkommenssteuerbescheid etwas gewundert und haben beim Finanzamt nachgefragt. Dort wurde uns dann etwas von einer Steuersatzhebung erklärt. Also von wegen, das EG sei völlig steuerfrei. So ist das nämlich nicht.
Das Elterngeld ist schon steuerfrei, weil es nicht das zu versteuernde Einkommen erhöht. Es wirkt sich aber auf den Steuersatz für das restliche zu versteuerndeEinkommen aus, der sich ja daran orientiert, was ihr im Monat zur Verfügung habt. Das Elterngeld unterliegt also dem Progressionsvorbehalt, so heißt das und muss wie andere Lohnersatzleistungen angegeben werden. Wir haben damals ein Merkblatt mit dem Elterngeldantrag erhalten, in dem das gut erklärt war. LG Sanne
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