Heidelbeere
Hallo, ich habe eine Frage bzgl Steuerklasse. Ich war als Alleinerziehende immer LSK 2, seit März 2013 bin ich in Mutterschutz und jetzt bis Mai 2015 in Elternzeit. Habe zuvor in einer Vollzeitstelle gearbeitet, bei der Firma bin ich weiterhin angestellt. Seit März 2013 wohne ich mit meinem Lebensgefährten zusammen ( nicht verheiratet, gemeinsamer Wohnsitz ). In unserem Haushalt leben meine 3 Kinder ( eines ist ein gemeinsames ). Mein Lebensgefährte hat LSK 1 - muss meine LSK geändert werden ? Wenn ja in welche und ab wann ( rückwirkend ) ? Lieben Dank im Voraus
Ich meine du musst ab dem Zeitpunkt die SK ändern ab dem du mit deinem Freund zusammen gezogen bist. Gilt wohl generell sobald ein Familienmitglied volljährig ist und Verdienst hat, theoretisch also auch bei volljährigen Kindern in der Ausbildung. LG, onlyboys
Weisst Du zufällig welche LSK dann für mich gültig wäre ? Auch LSK 1 ? ( wobei im Internet bei 1 steht '' ...die ständig getrennt leben ''
1, da du nicht mehr Alleinerziehende bist.
Dann haben wir also beide 1. Kann / muss das dann rückwirkend ab März 2013 geändert werden ? Hat wahrscheinlich auch Nachteile für mich ( Rückzahlung ? Elterngeld ? ), oder ?
Wir leben auch zusammen, nicht verheiratet, 2 gemeinsame Kinder, haben beide LSK 1 und teilen uns die Kinderfreibeträge.
...dass ich für unser gemeinsames Kind das alleinige Sorgerecht habe. Auf der Seite steuerklassen.com ist das nämlich wohl für LSK 2 ausschlaggebend. Oh man, ist das kompliziert....
Das weiß ich jetzt leider auch nicht und kann dir da nicht helfen. Ruf doch einfach mal beim FA an. Dann weißt du auch ob du es noch im nachhinein ändern kannst oder nicht. LG
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