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Kennt sich jemand gut mit den lieben Steuern aus?

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Kennt sich jemand gut mit den lieben Steuern aus?

katsix2903

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Mache gerade die Steuerklärung meiner SChwägerin, allerding wirft sich mir da gerade ein Frage auf. Kennt sich jemand gut mit Steuererklärungen aus? LG


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Stell doch einfach deine Frage. Gruß Sylvia


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Sie hat für, Dienstwege 0,26Euro erstattet bekommen. ich kann aber nur volle .,30Euro absetzen.....ich schein da was zu übersehen


susafi

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

? Nochmal auf deutsch bitte... von wem hat sie Dienstwege erstattet bekommen? 0,26 € pro Kilometer? Sind die 30 € ein Pauschalbetrag der nur allgemein abgesetzt werden kann, egal wieviel sie tatsächlich gefahren ist?


susafi

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Antwort auf Beitrag von Franke

hmm... sie kann 0,30 € pro Kilometer absetzen... was sie da nun mit 0,26 € hat verstehe ich gar nicht... und vom wem erstattet?


Franke

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Antwort auf Beitrag von susafi

0,26 € pro Kilometer hat der Arbeitgeber erstattet. 0,30 €(?) pro Kilometer können bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Das hat nichts (oder zumindest nicht unbedingt) miteinander zu tun.


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von susafi

Ja, genau, 0.30€, sie hat Dienstfahrten mit ihrem PrivatPKW gemacht und anstatt 0,30€ nur 0,26€ vom Arbeitgeber erstattet bekommen und ich finde gerade keine Möglichkeit Teilbeträge abzusetzen


susafi

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

es gibt keine Möglichkeit Teilbeträge abzusetzen


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von susafi

aber genau das hat man ihr gesagt. ich könnt brechen. Aber trotzdem Danke


Franke

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Antwort auf Beitrag von Franke

http://www.spesen-ratgeber.de/fahrtkostenerstattung/


Hörbe

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Du musst die Fahrtkosten ansetzen, die sie hatte (z.B. 400 km x 0,30€ pro Kilometer) und dann angeben welchen Betrag sie vom Arbeitgeber bekommen hat. Es steht doch in der Steuererklärung: vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt. Da trägst du das ein.Das rechnet das Finanzamt dann aus. Falls sie natürlich fast alles erstattet bekommen hat oder nicht über den Pauschbetrag kommt, bleibt nichts zum Abziehen übrig. LG Hörbe