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Kennt sich jemand aus?

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Kennt sich jemand aus?

IrgendwasmitYoga

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Kennt sich jemand aus? Habe letztes Jahr in einem großen deutschen Möbelhaus mit Sitz in Aachen einen Tisch (399 €) ausgesucht und mit Gutschein (500€, gewonnen bei lokalem Radiosender) bezahlt. Um den kompletten Gutschein auszuschöpfen, habe ich mich zusätzlich für 2 Stühle entschieden, Zuzahlung meinerseits hätte noch 357 € betragen. Tisch war Ausstellungsstück, diesen durften wir aus unerfindlichen Gründen aber nicht direkt mitnehmen (leider wusste niemand etwas über den Gutschein, der allerdings ausschließlich in besagtem Laden vor Ort einzulösen war). Ausgemacht war dann, dass wir ihn zusammen mit den Stühlen, die nicht auf Lager waren in KW 43 (Oktober) mitnehmen. Bis Ende November meldet sich niemand bei mir.... Auf telefonische Nachfrage meinerseits hieß es, man könne das gar nicht verstehen, dass das so lange dauere, aber jetzt werde sicher alles ganz schnell gehen. Ende Januar hatte ich die Warterei satt und storniert die Stühle via Email- keine Rückmeldung. Eine Woche später erneut- wieder keine Antwort. Samstag war ich dann vor Ort und bat darum, die Stühle zu stornieren und wollte meinen bereits gezahlten Tisch mitnehmen. Überraschung: Tisch nicht aufzufinden, sei vielleicht in Oberhausen im Lager, aber das könne man so genau nicht sagen. Ist ja Karneval Aber sowieso könne ich die Stühle gar nicht stornieren. Oder vielleicht doch. Aber das müsste dann erst geklärt werden, man werde sich Montag (gestern) melden, auch um über den Verbleib des Tisches aufzuklären. Überraschung: es rief natürlich niemand an. Wieder in den Laden gefahren, natürlich ohne Ergebnis. Heute der Anruf: Stühle sind storniert! Kurze Freude... Dann: Aber für die 350€, die du noch auf den Gutschein hättest draufzahlen müssen, musst du dir was anderes aussuchen. Eigentlich möchte ich nun selbst den unauffindbaren Tisch gern zerhacken und anzünden, aber vielleicht kann jemand mein Gemüt beruhigen und anders als mit lodernden Flammen Licht ins Dunkel bringen. Ist das rechtens?


Mamamaike

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Antwort auf Beitrag von IrgendwasmitYoga

Hallo, egal, was Du mit dem Möbelhaus machst (Geschäftsführer verlangen?): Ich würde bei dem Radiosender rückmelden, was für ein Sch... da mit dem Möbelhaus läuft, dass die nicht nochmal einen Gutschein von denen verlosen. Und das würde ich dem Geschäftsführer auch brühwarm genau so erzählen. Viele Grüße


Phila83

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Antwort auf Beitrag von IrgendwasmitYoga

Du hast den Gutschein bei einem, mutmaßlich regionalem, Radiosender gewonnen? Dann ab zum Sender. Die werden die Nummer ziemlich beschämend finden. Ich wette, wenn die da anrufen, geht alles sehr schnell. Viel Glück/Erfolg!


ösitina

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Antwort auf Beitrag von IrgendwasmitYoga

Respekt erstmal für deine Geduld ….. Ich würde auch erstmal mich bei. Radiosender beschweren… Und natürlich mußt Du nichts draufzahlen, sondern lediglich Dir was aussuchen im Wert des Gutscheines, ich wette den Tisch haben die längst anderweitig verkauft…


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von IrgendwasmitYoga

da du den auftrag storniert hast, ohne dass ein sachmangel vorlag, ist das möbelhaus nicht dazu verpflichtet dir das geld bar auszubezahlen. du hast jetzt tatsächlich einen gutschein von 857 € an der backe.


IrgendwasmitYoga

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Hallo Rachel, vielleicht ist das ein Missverständnis: Ich möchte nichts ausgezahlt bekommen, lediglich die Stühle, die ich im August bestellt und bis heute nicht bekommen habe nun auch in Zukunft nicht haben- und somit natürlich auch nicht dafür zahlen. Das Möbelhaus biete nun lediglich an, ich müsse mir als Ersatz für die Stühle etwas anderes im Laden aussuchen.


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von IrgendwasmitYoga

Du hast irgendwann vor 4-5 Monaten die Stühle gekauft - das kannst innerhalb von 2 Wochen stornieren. Wenn das Möbelhaus dich nach der langen Zeit aus dem Vertrag rauslässt, dann ist es reine Kulanz und die können Bedingungen dran knüpfen - wie z.B. Gutschein anbieten.


IrgendwasmitYoga

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Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Hmkay, ich hatte über die Verbraucherzentrale gefunden, dass die deutliche Verzögerung seitens des Möbelhaus mir das Recht gibt, vom Vertrag zurückzutreten. Ob da noch andere Bedingungen dran geknüpft sind, weiß ich noch nicht. Ich bin gespannt, ob ich wenigstens den Tisch irgendwann noch sehen werde.


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von IrgendwasmitYoga

ich versteh dich schon richtig. du hast leider den fehler gemacht den lieferverzug nicht schriftlich mit fristsetzung anzumahnen. dann hättest du beim verstreichen der frist nämlich vom kaufvertrag zurücktreten können und dein geld wieder bekommen. so wurde auf deinen wunsch hin die lieferung storniert und der händler kann damit umgehen wie er möchte. entweder barauszahlung oder eben gutschein. da der tisch ja nicht mehr da ist und du das geld für die stühle nicht zurückbekommst, hast du nun einen gutschein über die 800 noch was euro. wenn du ne rechtschutz hast, könntest du da mal nachfragen.


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Sie hat ja vorher bereits einige Male nachgefragt und auch Mails geschrieben. Das könnte man verbraucherfreundlich schon als Mahnung durchgehen lassen. Meiner Einschätzung nach befindet sich das Möbelhaus dadurch schon länger im Verzug. Da kann man schon vom Vertrag zurücktreten. Beim Tisch sowieso. Klar wäre es besser gewesen, man mahnt einmal und setzt eine Frist und tritt dann bei verstreichen zurück und storniert nicht. Aber das ist eine Frage der Auslegung und da wird man dann schon verbraucherfreundlich urteilen, wäre ein Gericht involviert. Von daher würde ich persönlich komplett vom Vertrag zurücktreten, und den Gutschein zurückverlangen, wenn mir nix an den Sachen liegt. Ich kenne aber auch die angegebene Lieferzeit nicht und wie weit diese überschritten wurde. Manchmal sind die Lieferzeiten ja schon sehr lang und dann könnte es natürlich sein, dass hier gar kein Verzug eingetreten ist. In dem Fall wäre die Stornierung reine Kulanz und man könnte nur wegen des Tisches zurücktreten. Die Stühle würden aber dann über den Gutschein laufen und die TE müsste natürlich nicht noch etwas kaufen.


IrgendwasmitYoga

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Danke für deine erneute Antwort. Ich habe die Stühle noch nicht bezahlt, die Rechnung sollte erst bei Abholung der Stühle fällig werden. Ich soll nun aber etwas im Gegenwert im Laden kaufen. Im Netz habe ich nun etwas gefunden, das für mich sprechen könnte. Im Vertrag war klar KW 43 angegeben- somit muss ich rechtlich nicht einmal eine Frist für eine Nachlieferung setzen, sondern darf "einfach so" stornieren. Ich bin gespannt.


IrgendwasmitYoga

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Antwort auf Beitrag von IrgendwasmitYoga

Danke für die bisherigen Antworten. Ich habe den Radiosender nun angeschrieben und warte auf eine Rückmeldung.


Regenbogenfarben1

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Antwort auf Beitrag von IrgendwasmitYoga

Ich weiß jetzt nicht genau, welchen Inhalt Deine bisherigen Schreiben und Kontaktaufnahmen hatten und inwiefern sie nachweisbar sind. Falls noch nicht geschehen und falls im Vertrag nichts zum Lieferdatum steht, solltest Du den Saftladen erstmal in Verzug setzen. Schreibe eine E-Mail oder einen Brief, in dem Du eine angemessene Frist zur Lieferung der Möbel setzt. Danach kannst Du von dem Vertrag zurücktreten und bekommst dann selbstverständlich neben dem Gutschein den überzahlten Wert zurückerstattet. Interessanterweise meinen auch große Warenhäuser oft, dass das Gewährleistungsrecht für sie nicht gelte und versuchen Kunden mit der x-ten Reparatur oder Gutscheinen abzuspeisen Ein Zweiwöchiges Rücktrittsrecht bei Kauf vor Ort gibt es übrigens nicht (nur, weil das oben behauptet wurde)…


IrgendwasmitYoga

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Antwort auf Beitrag von Regenbogenfarben1

Vielen Dank für deine Antwort, ich werde schauen, was sich noch machen lässt.