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Kennt sich jemand aus damit?

Kennt sich jemand aus damit?

Tapsy

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Hallo Ihr Lieben, wir haben uns eine richtig teure Waschmaschine gekauft, weil bei uns ziemlich viel Wäsche anfällt und wir dachten, ein teures Ding hält länger. Die hat 800 € gekostet. Jetzt ist sie innerhalb von 6 Monaten schon das zweite Mal kaputt: einmal war der Startknopf kaputt, und jetzt sind vorne an der Tür Risse im Plastik. Ich ärgere mich tierisch, weil bei so einem teuren Teil man normalerweise erwarten kann, dass es ein Bisschen robuster ist. Kann man die noch zurückgeben, es ist ja schliesslich noch in der Garantiezeit? Ich danke Euch!


veralynn

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Antwort auf Beitrag von Tapsy

wenn es noch garantiezeit ist, dann würde ich es versuchen. v.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von veralynn

Garantie heisst ja nicht gleich Umtausch. Erst mal dürfen Firmen den Fehler/Defekt beheben. Geht dies nicht mehr, steht Euch ein Umtausch zu.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tapsy

Es heisst ja immer, dass der Händler zuerst nachbessern (reparieren) darf, aber bei solchen Mängeln kann man die Ware mit absoluter Sicherheit problemlos umtauschen. Entweder ein Neugerät, oder ein Gerät einer anderen Marke - aber DAS ist dann Verhandlungssache!!!


Eule2000

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Der Händler hat bis zu 3 mal die Möglichkeit, für Verbesserung der Ware zu sorgen! Was die Risse angeht: mehr Geld heißt nicht zwangsläufig robuster und wenn die Risse beispielsweise durch Kinder entstanden sind bzw durch äußere Gewalt, dann wird das eh nichts mit zurück nehmen! Denn die Gewährleistung greift nur bei sachgerechtem Gebrauch. Auch wenn's ärgerlich ist, aber wenn ihr die Risse da irgendwie rein gemacht habt, wird's schwierig! Geh einfach mal hin und frag nach! Letztendlich entscheidet da der Händler. Manche sind kulant,manche ( gerade größere Konzerne) haben Regeln, von denen sie kein Stück abweichen! Probieren kann man es immer!


guinan

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Antwort auf Beitrag von Tapsy

Du schreibst von 6 Monaten. Sind diese schon vollständig herum? Bis 6 Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass er Dir ein nicht schadhaftes Gerät verkauft hat! Nach 6 Monaten nach dem Kauf musst Du beweisen, dass Du ein schadhaftes Gerät bekommen hast. Gewährleistung ist gesetzlich und hängt mit dem Verkäufer zusammen Garantie ist freiwillig und hängt mit dem Hersteller zusammen.