LeniJonte
hallo ihr lieben, kennt sich hier jemand mit Jura aus? habe schon der expertin hier geschrieben, weiß aber nicht wann sie antworten wird. aber vll kennr sich ja jemand von euch mit Jura aus. Unterhaltspflicht Ehemann zu rechtlichem kind wenn nicht der biologische vater Nicola Bader, Rechtsanwältin Frage an Nicola Bader, Rechtsanwältin Frage: Guten Tag, ich befinde mich in folgender Situation. Verheiratet seit 2014 Ende des Trennungsjahres 01.12.2019 Schwanger geworden von anderem mann bin ich im november 2019 scheidungsantrag hat mein mann ende letzten jahres eingereicht Mein Kind kommt im august zur welt. Wahrscheinlich klappt das mit der scheidung nicht bis august wegen corona? wie realistisch sehen Sie das? Wenn ich dann im August noch verheiratet bin, hat mein Kind dann auch einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Nochmann? Oder wenn ich dann wahrheitsgemäß sagen muss, er hat es nicht gezeugt, erlischt dann der anspruch? das jobcenter verlangt von mir dass ich kindesunterhalt einfordere woher der kommt ist mir eigentlich egal solange das rechtlich möglich ist müsste der kindesunterhalt meinem Nochmann dann irgendwann zurückgezahlt wird wenn der wahre vater ermittelt wird? der wahre vater wird es nicht freiwilig tun, deswegen zieht sich das erstmal. oder muss meinem nochmann der unterhalt für das ihm fremde kind nicht erstattet werden und er hat pech gehabt? wie lange dauert so eine anfechtung überhaupt? würde mich interessieren, seinen anwalt kann ich ja nicht fragen, der ist ja der vom gegner lieben gruß
Wie krass bist du denn drauf? Du willst unterhalt von deinem Ex bzw egal woher obwohl du weißt das er nicht der Vater ist? Das ist krass
Witzig, dass gerade du das sagst
Das finde ich aber auch . Echt witzig.
was hat das mit meiner frage zutun? solange es deutsches recht bleibt dass das kind unterhaltsanspruch hat gegenüber meinem ehemann KANN ich den gar nicht ablehnen
ausserdem sage ich den behörden schom das er nicht der vater ist aber meine frage ist hat er juristisch gesehen trotzdem anspruch auf unterhalt meinem nochmann gegenüber solanger er der rechtliche vater ist?
Entschuldigung.... Du warst gar nicht gemeint... sondern Stella....die hat einen lustigen Lebenswandel... Deine Frage kann ich nicht beantworten.
Ich weiß es nicht, aber für Deinen Nochmann hoffe ich, das er dann ncht zahlen muß.
glaub mal der hat mich in unserer "ehe" schon um genug geld beschissen
Ich will kein Unterhalt von irgendwem. Und ich weiß wer der Vater ist und er wird sich auch gemeinsam mit mir um unser Kind kümmern.
@ stella schön für dich!
Ach so okay hatte es so verstanden das du nicht unbedingt angeben möchtest das er nicht der Vater ist.. Wenn's der Staat entscheidet dann wird er wohl vorerst bis die Vaterschaft geklärt ist zahlen müssen das stimmt wohl. Sorry nochmal
@ stella frage mich dann aber warum du sooo erleichtert bist das dein HIV status negativ ist wenn man eine sooo tolle beziehung zum vater hat, sollte ein negativer hiv status da nicht selbstverständlich sein?
"frage mich dann aber warum du sooo erleichtert bist das dein HIV status negativ ist wenn man eine sooo tolle beziehung zum vater hat, sollte ein negativer hiv status da nicht selbstverständlich sein?" Sie hat keine tolle Beziehung zum Kindsvater. Sie hat ungeschützt mit einem Bi-sexuellen gepoppt, weil sie unbedingt schwanger werden wollte. Sie geht stramm auf die 40 zu, hat sehr sehr sehr viele Probleme. Deshalb wurde ihr das erste Kind auch weggenommen. Nun versucht sie ihr Glück nochmal mit Baby 2.0.
Sie will nicht, sie muss. Deshalb lässt man sich nicht von einem anderen schwängern solange man noch verheiratet ist. Den der Ehemann gilt vor dem Gesetz erst einmal als leiblicher Vater. Da kann man vor der Scheidung gar nichts gegen machen.
Warten wir mal ab was kommt. Ich wette darauf spätestens nach dem EG jammerst du auch rum.
Nicht wenn man sich vom Erst besten bei einen OneNightStand poppen lässt um dem dann ein Kind anzusehen
das lass man meine sorge sein wann ich eine kind zeuge
aha und deswegen zeigt sie mit dem moralischen zeigefinger auf mich sehr verständlich
gut das ich und der KV von meinem kind vorher beim gesundheitsamt waren und hiv test VORHER gemacht haben
Solange die Vaterschaft anerkannt wurde, nicht angefochten wird und gerichtlich entschieden wurde, ist der Noch-Mann der rechtliche Vater des Kindes und damit unterhaltspflichtig. Nach dem Entscheid, das der Noch-Mann eben nicht der leibliche Vater ist, geht die rechtliche Vaterschaft und damit auch Unterhaltspflicht auf den leiblichen/tatsächlichen Vater im Rechtssinne über.
ok danke endlich mal ein sachlicher beitrag dazu und eine letzte frage noch: wenn der biologische vater ermittelt wurde, muss er meinem.ehemann den unterhalt zurückzahlen wenn er als der wahre vater ermittelt wurde/eingetragen wurde? oder wo bekommt der seinen unterhalt zurück oder hat er pech gehabt und es gibt ihn gar nicht zurück?
@cube: Hallo, wenn der Noch-Ehemann die Vaterschaft sofort nach Geburt anfechtet (anficht?), tritt das Amt dann nicht in Vorleistung und holt es sich nach der Anerkennung von leiblichen Vater zurück? Ansonsten wäre der Nochmann ja wahrlich blöd dran... Viele Grüße
Was glaubst du was eher sein wird? Scheidung oder Gerichtstermin wegen Anfechtung? Das wird beides nicht zeitnah sein und bevor es kein Urteil gibt muss der Ehemann zahlen. Kann also dauern.
Den Zeitfaktor hab ich nicht bedacht, danke.
Wie dir bereits vor längerem gesagt wurde wird dein Noch-Ehemann als Vater gelten. Solange bis nach der Scheudubg irgendwann die vaterschaftsanfechtung durch ist. Und solange wird er auch Unterhalt zahlen müssen. Da kommt ihr nicht drum herum ausser du verzichtest freiwillig. Was du ja scheinbar nicht kannst wenn du auf staatliche Mittel angewiesen ist. Wenn der echte Kindsvater irgendwann feststeht dann kann dein Ehemann bei diesem den Unterhalt einfordern. Natürlich könnte der neue auch freiwillig sagen, er kommt seinen Pflichten nach und zahlt jetzt bereits schon freiwillig, so das der Nochehemann nicht zahlen muss, aber wenn der nicht will, hast du und dein nochehemann Pech. Alles vermeidbar gewesen wenn man erst sich scheiden lässt und dann vom neuen Kinder bekommt. Und dann genau schaut von wem man sich schwängern lässt. Scheint ja auch kein toller Fang zu sein.
warum sollte ICH da pech haben? das ist doch eine sache zwischen dem biologischen vater und dem ehemann ich sehe da kein pech für mich und wann ich mich wann von wem schwängern lasse, das lass man meine sorge sein von einem scheidungsverfahren mache ich das sicherlich nicht abhängig
Hättest du aber besser gemacht. Dann gäbe es das Problem nicht. Dein neuer will nicht zahlen, dein Ehemann muss. Auch wenn jetzt schon klar ist das er nicht der Vater ist sondern der andere. Würde der neue was taugen, dann würde er freiwillig zahlen und dein Ehemann wäre raus. Den dem Amt ist es egal wer den Unterhalt zahlt.
Wenn die Ehe zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit einem anderen Partner noch fortbesteht, gilt die gesetzliche Regelung des § 1592 BGB. Demzufolge ist Vater des Kindes der Mann, der entweder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Infolgedessen wird der getrennt lebende Ehemann der rechtliche Vater. Um dies zu ändern, reicht es nicht, wenn der biologische Vater die Vaterschaft anerkannt, denn selbst wenn die erforderliche Zustimmungserklärung der Mutter vorliegt, hat die Anerkennung rechtlich keine Bedeutung, da die rechtliche Vaterschaft des Noch-Ehemannes besteht. Diese Vaterschaft gilt es dann anzufechten. Dies können die Mutter, der biologische und auch der rechtliche Vater. Die Frist für diese Anfechtung beträgt 2 Jahre und beginnt ab Kenntnis von den Gegebenheiten, die gegen die Vaterschaft sprechen. Hättest Du leicht selber googeln können.
ja toll da steht nix drin was meine o.g. fragen beantwortet
Ich soll also auch noch für Dich mitdenken, wenn es schon kostenlosen Rechtsrat gibt? Das mußt Du dazu sagen. Viele denken noch selbst. Dein Ex muß Unterhalt zahlen. Er kann ihm allerdings vom tatsächlichen Vater zurückfordern, § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB. (Einfach googeln....ach so. Nee. machst Du ja nicht.) Und für die Frage, wie lange das alles dauert, hole ich mal meine Kristallkugel und befrage sie. Such Dir einen Anwalt. Da kannst Du so unverschämt sein, wie Du willst, aber Du mußt eben auch bezahlen. Was stimmt bei Dir nicht?