cindymoritz
hi,also ich bin derzeit in elternzeit,noch bis mai nächsten jahres,habe ein jahr beantragt weil es sonst finanziell nicht hingehauen hätte.bin vier wochen nach geburt von stuttgart zurück nach thüringen gezogen weil die kinderbetreuung in meinem job (souschef) in stuggi nicht funktioniert hätte,meine chefin will mir zum ende der elternzeit einen aufhebungsvertrag schreiben aus betrieblichen gründen oder ich muss selber kündigen,bekomme ich arbeitslosengeld?vermittlungsfähig wäre ich weil ich grippenplatz schon sicher habe.
sorry bin mit handy on.wenn ich ne seite zurückgehe schreibt des alles doppelt
Hey,du kannst auch selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen.Das ist egal,du bekommst in beiden Fällen keine Sperrzeit und bekommst ab dem 1.Tag an dem du dich zur Verfügung stellt Arbeitslosengeld,aber nur in der Höhe in der du dich zur Verfügung stellst.
echt mal?das wäre klasse,sollte ich ne sperre bekommen müsst ich in die insolvenz,dacht gibt grundsätzlich probleme bei eigenkündigung oder aufhebung?
Ich kenne es so, wer selber kündigt, hat drei monate Speerzeit. Bei Aufhebung weiß ich nicht. Frag doch am besten beim Amt nach, die müssten dir das ja erklären können.
was bedeutet in der höhe der ich zur verfügung stehe?also ich möcht wieder voll arbeiten,aber zu krippenöffnungszeiten,habe jetzt drei jahre voll gearbeitet,müsste doch auch anspruch auf ein ganzes jahr haben falls job nicht gleich klappt oder?davor war ich mal ein halbes jahr arbeitslos.kenn mich halt überhaupt nicht richtig aus.wollt schon zur beratung,aber die ham mich ganz blöd angeschaut was ich jetz schon da wöllte.
Wenn du willst kannst mir eine pn mit genauen Daten schicken,dann kann ich es dir sagen/erklären
kannst du mich zuerst anschreiben,ich kriegs mit handy nicht hin.:-)wenn ich auf deinen namen klicke kommt :keine weiteren fenster möglich..blödes ding
In den Aufhebungsvetrag muss dein Chef schreiben, das eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich ist und du musst bestätigen das du keine Betreuung in Stuttgart hast für eine Vollzeitbeschäftigung. Dann bekommst du wohl keine 3 Monate Sperre. Kündigst du einfach so bekommst du eben diese Sperre. Du erhältst bei Bewilligung ALG 1 in der Höhe eines geschätzten Einkommens. Bedeutet, wenn du nur Teilzeit zur Verfügung stehst, bekommst du nur anteilig das ALG1. Wenn du für min. 15 Stunden in der Woche eine Betreuung hast, bist du vermittelbar. Diese musst du nachweisen. So kenne ich es!
ich bin unter anderem auch deswegen zurück nach thüringen weil hier meine große tochter lebt und sie ja nun große schwester ist.sie ist zwölf.und weil meine familie an sich hier lebt
Ah okay. Bekommst du eine Abfindung?
nein
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