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Kann man von der KK eine Haushaltshilfe bekommen, wenn....

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Kann man von der KK eine Haushaltshilfe bekommen, wenn....

Biggi0402

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man ein fast 4 jähriges, ein 17 Monate altes und ein 5 TAGE altes Baby hat, welches man stillt? Hat man dann "Anspruch" auf Unterstützung für die erste Zeit?


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

Ja, ich denke schon. Wenn der Vater zudem nicht daheim ist, sollte das klappen!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

es sei denn, es war ein KS, es geht der Frau schlecht und es gibt keine andere Hilfe


nessa83

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

Bekommt man ja eigendlich nur wenn die Mutter krank ist und sich nicht voll um die Kinder kümmern kann, Den die Bescheinigung muß ja von einem Arzt ausgestellt werden, wo auch eine Diagnose stehen muß. Aber ich würde einfach mal anrufen und fragen.


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von nessa83

Ach so....eine Freundin war nicht krank, hat aber Zwillinge bekommen. Sie bekam eine Haushaltshilfe von der KK...ich würde morgen einfach mal bei der KK anrufen.


Fru

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Antwort auf Beitrag von nessa83

Mal ganz frech gesagt, was kann die Kk dazu, wenn ein Kind nach dem anderen kommt??? Wenn die Mutter krank ist, ist das sicher was anderes


mf4

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Antwort auf Beitrag von Fru

Wenn die Frau normal entbunden hat und sie okay ist sehe ich da kein Problem, dass sie das hinbekommt. Mit Partner erst recht.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

Kann ich mir nicht vorstellen......die Suppe hast du dir ja selber eingebrockt...wieso sollte eine KK dafür aufkommen?


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung Rechtsgrundlage für diese Leistung ist § 199 RVO (Reichsversicherungsordnung). Die Leistung wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist und niemand sonst im Haushalt diesen weiterführen kann. Im Gegensatz zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist es in diesen Fällen nicht Voraussetzung, dass ein weiteres Kind im Haushalt lebt. Das Gesetz fordert nur, dass die versicherte Frau einen Haushalt hat und diesen auch selbst geführt hat. Außerdem muss die Schwangerschaft bzw. die Entbindung die Leistungsursache sein, bei anderen ursächlichen Erkrankungen erhalten auch Schwangere und Mütter Leistungen nach dem SGB V. Da die Schwangerschaft an sich nur in Ausnahmefällen ursächlich ist (z. B. bei ärztlich verordneter Bettruhe), ist der häufigere Leistungsfall die Entbindung. Haushaltshilfe kann sowohl bei stationärer Entbindung als auch bei einer Hausgeburt gewährt werden. Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, sie wird solange geleistet, wie dies von Seiten des Arztes oder der Hebamme für notwendig erachtet wird. Auch nach der Entbindung besteht grundsätzlich Anspruch, wenn die Frau durch die Folgen der Entbindung noch geschwächt und nicht zur Weiterführung des Haushalts in der Lage ist. Eine pauschale Obergrenze zur Dauer der Haushaltshilfe nach § 199 RVO bei Hausgeburt besteht nicht. Für eine Beurteilung der Leistungsansprüche sind die jeweiligen individuellen Verhältnisse maßgebend, die ggf. durch eine sozialmedizinische Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu überprüfen ist. Für die obere Grenzverweildauer gilt die DRG-Pauschale (O60D) als Anknüpfungspunkt für die individuelle Leistungsüberprüfung. Diese liegt aktuell bei 3.3 Tagen. Die Zuzahlungsregelung nach § 38 Abs. 5 SGB V gilt nicht, d.h. eine Zuzahlung bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung wird nicht verlangt (Gem. Rundschreiben, Abs. 5.3).


RM-

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

es sei denn sie hat baby-blues


mf4

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

... schrieb ich ja, wenn sie okay ist dann nicht. Eine normale Entbindung vor 5 Tagen ist keine med. Indikation und ein 17Mon. Kind auch nicht.


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von mf4

http://www.vdek.com/versicherte/Leistungen/schwangerschaft/leistungen_mutterschaft.pdf Aber da steht doch nichts von med.Indikation, oder Punkt 5 im link


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

Ich verstehe schon wie du das meinst...." so lange es der Mutter nicht möglich ist..." ist dann wohl Auslegungssache oder?


mf4

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

wenn sie den Haushalt nicht führen kann oder ein anderer im Haushalt Ob das zutrifft wissen wir ja nicht.


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ja eben...ein gestillter Säugling und 2 weitere Kinder sind natürlich nicht zwingend ein Grund für eine Haushaltshilfe....naja, aber wenn die Hebamme ne Bescheinigung ausstellt, oder eben ein Arzt, könnte es klappen.... Ob das nun in unseren Augen notwendig ist...wage ich nicht zu beurteilen....


mf4

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

die Fragerin erwähnte nichts von Krankheit, Komplikationen usw. "nur" Geburt reicht da nicht


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von mf4

Richtig!


mf4

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

leider gabs ja keine Infos über die Situation wäre hilfreich gewesen


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von mf4

Kommt vielleicht noch? Man weiß es nicht....


mf4

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

Würde mich mal interessieren, ob es der Frau nicht gut geht, ob sie einen Partner hat, ob es ein KS war usw.


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von mf4

Bin auch neugierig ;-)