Biggi0402
Wir haben Ärger mit einem Bauunternehmer, der an unserem Haus so einiges an Pfusch gemacht hat. Dies wurde von einem Gutachter bestätigt.
Leider kümmert der Bauunternehmer sich jetzt um nix mehr
Mittlerweile haben wir unsere Anwältin eingeschaltet. Sie hat ihn bereits zwei mal angeschrieben, aber er meldet sich einfach nicht.
Jetzt sagte sie vor ein paar Tagen auf meine Frage wie es nun weiter geht, dass sie jetzt warten möchte, bis das Wetter besser ist, weil er ja jetzt eh keine Schadenbeseitigung machen könne...
Aber irgendwie gefällt mir das nicht. Sie kann ihn doch trotzdem JETZT noch mal anmahnen, dass er sich melden soll um zu besprechen wann er die Arbeit aufnimmt usw...
Oder nicht?! Darf ich ihr sagen, dass ich möchte, dass sie ihm doch jetzt noch mal schreibt?
Klar kannst Du das sagen. Möglicherweise hat sie aber eine Frist gesetzt, und die müsste sie erst abwarten...
ohne sich zu melden!
Darum möchte ich ja auch, dass sie am Ball bleibt...eben weil es sicher noch dauert bis der Herr mal reagiert.
Ich musste während der Bauphase 2008/2009 schon permanent hinter ihm her telefonieren damit was läuft
Aber wenn ihm die Nachbesserung aufgrund der Witterung zur Zeit nicht möglich ist, bringt doch JETZT ein Schreiben nichts.
hört sich irgendwie komisch an. Eine Frist ist doch dazu da, eingehalten zu werden. Lässt sie der Beklagte verstreichen, zieht man draus Konsequenzen und setzt nicht noch 10 Fristen hinterher....
Wenn er Fristen verstreichen lässt, sollte sie in der Tat etwas hartnäckiger an die Sache heran gehen und auch Bußgelder etc, androhen
sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen. Es geht ja darum, dass er sich gar nicht meldet und die Fristen, ohne zu reagieren, verstreichen lässt. So geht das nicht!
es sei denn, dass die Arbeiten schriftlich zugesagt worden sind und nur auf Grund der Witterung noch nicht verrichtet worden sind; dann bleibt Dir wirklich nichts übrig, als zu warten
Dann Frist setzen, Selbstvornahme veranlassen, auf die Kosten verklagen.
"Schäden" mit dem Gutachter. Aber schriftlich haben wir nix. Und das ist es ja was mich wurmt! Sie soll ihn soweit kriegen, dass er zusichert anzufangen wenn es das Wetter zuläßt...! Ich werd sie morgen mal anrufen
Ich würde auch drauf bestehen!
ja, ich würde auch NICHTS ohne schriftliche Zusicherung akzeptieren
was er für einen Mist gemacht hat, dass er irgendwann seine Firma abmeldet und sein Bruder (der ist bei ihm angestellt) das Geschäft "neu" weiter macht... Oder so! Dem traue ich mittlerweile alles zu...
Dann frag deine Anwältin morgen nach dem euch zustehenden Selbstvornahmerecht. Und dann schnell.
Aber auch eine schriftliche Zusicherung ist leider nicht vollstreckbar. Insofern auch nur halb gewonnen.
Selbstvornahmerecht...ok merke ich mir!
Erklärst du mir kurz was das bedeutet? Damit ich nicht ganz unwissend bin am Telefon
Das bedeutet, dass ihr die Nachbesserung nach erfolgloser Fristsetzung SELBST VORNEHMEN und IHM DIE RECHNUNG schicken könnt.
Zur Not IHN auf Ersatz der Kosten verklagen könnt. Macht natürlich nur Sinn, wenn es dann die Firma noch SOLVENT gibt.
stimmt. Und wenn der wirklich insolvent sein sollte, sieht es noch etwas schlechter aus
Ich drücke die Daumen
Natürlich darfst du. Aber sie hat ja auch gute Gründe zu warten.
Natürlich kannst du ihr das sagen !
klar, mach ihr nen termin und schildere deine bedenken. denn du bist der kunde und beauftragst sie mit deinen interessen.
Mandant.
Ich wollts grad sagen :-)
und der mandant ist nicht im übertragenen sinne auch ein kunde?
Ja klar. Wollte auch mal klugscheißen.
ach so. sorry, bin zur zeit ein wenig an gespannt und hab mich ein wenig angegriffen gefühlt.
Alles gut.
Klar! Dafür bezahlst du sie doch!
ja klar darfst du das. Ehrlich gesagt würde ich das auch tun, denn deine Anwältin sollte sich zumindest darum bemühen, jetzt schon was schriftliches vom Bauunternehmer zu haben, indem er die Nachbesserung zusichert!
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