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Kann ich meiner Anwältin sagen, dass sie etwas JETZT machen soll?

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Kann ich meiner Anwältin sagen, dass sie etwas JETZT machen soll?

Biggi0402

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Wir haben Ärger mit einem Bauunternehmer, der an unserem Haus so einiges an Pfusch gemacht hat. Dies wurde von einem Gutachter bestätigt. Leider kümmert der Bauunternehmer sich jetzt um nix mehr Mittlerweile haben wir unsere Anwältin eingeschaltet. Sie hat ihn bereits zwei mal angeschrieben, aber er meldet sich einfach nicht. Jetzt sagte sie vor ein paar Tagen auf meine Frage wie es nun weiter geht, dass sie jetzt warten möchte, bis das Wetter besser ist, weil er ja jetzt eh keine Schadenbeseitigung machen könne... Aber irgendwie gefällt mir das nicht. Sie kann ihn doch trotzdem JETZT noch mal anmahnen, dass er sich melden soll um zu besprechen wann er die Arbeit aufnimmt usw... Oder nicht?! Darf ich ihr sagen, dass ich möchte, dass sie ihm doch jetzt noch mal schreibt?


susu75

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

Klar kannst Du das sagen. Möglicherweise hat sie aber eine Frist gesetzt, und die müsste sie erst abwarten...


Biggi0402

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Antwort auf Beitrag von susu75

ohne sich zu melden! Darum möchte ich ja auch, dass sie am Ball bleibt...eben weil es sicher noch dauert bis der Herr mal reagiert. Ich musste während der Bauphase 2008/2009 schon permanent hinter ihm her telefonieren damit was läuft


susa31

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

Aber wenn ihm die Nachbesserung aufgrund der Witterung zur Zeit nicht möglich ist, bringt doch JETZT ein Schreiben nichts.


Melli130

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

hört sich irgendwie komisch an. Eine Frist ist doch dazu da, eingehalten zu werden. Lässt sie der Beklagte verstreichen, zieht man draus Konsequenzen und setzt nicht noch 10 Fristen hinterher....


susu75

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

Wenn er Fristen verstreichen lässt, sollte sie in der Tat etwas hartnäckiger an die Sache heran gehen und auch Bußgelder etc, androhen


Melli130

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Antwort auf Beitrag von susa31

sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen. Es geht ja darum, dass er sich gar nicht meldet und die Fristen, ohne zu reagieren, verstreichen lässt. So geht das nicht!


susu75

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Antwort auf Beitrag von susu75

es sei denn, dass die Arbeiten schriftlich zugesagt worden sind und nur auf Grund der Witterung noch nicht verrichtet worden sind; dann bleibt Dir wirklich nichts übrig, als zu warten


susa31

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Antwort auf Beitrag von Melli130

Dann Frist setzen, Selbstvornahme veranlassen, auf die Kosten verklagen.


Biggi0402

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Antwort auf Beitrag von susu75

"Schäden" mit dem Gutachter. Aber schriftlich haben wir nix. Und das ist es ja was mich wurmt! Sie soll ihn soweit kriegen, dass er zusichert anzufangen wenn es das Wetter zuläßt...! Ich werd sie morgen mal anrufen


Melli130

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

Ich würde auch drauf bestehen!


susu75

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Antwort auf Beitrag von Melli130

ja, ich würde auch NICHTS ohne schriftliche Zusicherung akzeptieren


Biggi0402

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Antwort auf Beitrag von susa31

was er für einen Mist gemacht hat, dass er irgendwann seine Firma abmeldet und sein Bruder (der ist bei ihm angestellt) das Geschäft "neu" weiter macht... Oder so! Dem traue ich mittlerweile alles zu...


susa31

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

Dann frag deine Anwältin morgen nach dem euch zustehenden Selbstvornahmerecht. Und dann schnell.


susa31

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Antwort auf Beitrag von susu75

Aber auch eine schriftliche Zusicherung ist leider nicht vollstreckbar. Insofern auch nur halb gewonnen.


Biggi0402

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Antwort auf Beitrag von susa31

Selbstvornahmerecht...ok merke ich mir! Erklärst du mir kurz was das bedeutet? Damit ich nicht ganz unwissend bin am Telefon


susa31

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

Das bedeutet, dass ihr die Nachbesserung nach erfolgloser Fristsetzung SELBST VORNEHMEN und IHM DIE RECHNUNG schicken könnt. Zur Not IHN auf Ersatz der Kosten verklagen könnt. Macht natürlich nur Sinn, wenn es dann die Firma noch SOLVENT gibt.


susu75

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Antwort auf Beitrag von susa31

stimmt. Und wenn der wirklich insolvent sein sollte, sieht es noch etwas schlechter aus Ich drücke die Daumen


susa31

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

Natürlich darfst du. Aber sie hat ja auch gute Gründe zu warten.


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

Natürlich kannst du ihr das sagen !


2xmami

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

klar, mach ihr nen termin und schildere deine bedenken. denn du bist der kunde und beauftragst sie mit deinen interessen.


susa31

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Antwort auf Beitrag von 2xmami

Mandant.


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von susa31

Ich wollts grad sagen :-)


2xmami

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Antwort auf Beitrag von susa31

und der mandant ist nicht im übertragenen sinne auch ein kunde?


susa31

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Antwort auf Beitrag von 2xmami

Ja klar. Wollte auch mal klugscheißen.


2xmami

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Antwort auf Beitrag von susa31

ach so. sorry, bin zur zeit ein wenig an gespannt und hab mich ein wenig angegriffen gefühlt.


susa31

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Antwort auf Beitrag von 2xmami

Alles gut.


mamavonhier

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

Klar! Dafür bezahlst du sie doch!


Melli130

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Antwort auf Beitrag von Biggi0402

ja klar darfst du das. Ehrlich gesagt würde ich das auch tun, denn deine Anwältin sollte sich zumindest darum bemühen, jetzt schon was schriftliches vom Bauunternehmer zu haben, indem er die Nachbesserung zusichert!