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Kann ich ihn anzeigen?

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Kann ich ihn anzeigen?

Engelchen123

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Es geht um den Vater von meinem Sohn. Habe erfahren das ich ihn anzeigen kann, da er kein Unterhalt zahlt. Er geht Arbeiten und ich bekomme nur UHV. Ist das wirklich möglich?


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ja kannst du, in der Regel machen das die Jugendämter, wenn die dahinter kommen. Du kannst ihn aber selber wegen "Verletzung der Unterhaltspflicht" anzeigen.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

UHV bekommst Du doch vom Jugendamt oder? Melde es bei denen und sie werden ihn anschreiben.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Er reagiert nicht aufs Amt, sie haben ihn ja auch schon anzeigt.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Dann würde ich einen Anwalt fragen oder auch bei der Polizei.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Das Amt sollte sein Gehalt pfänden... so kam ich zum UH von KV1. Alles andere half nichts. Und/oder Strafanzeige stellen bei der Kripo. Das passierte mit KV2.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das Gehalt pfändeten sie bereits um alte Unterhaltsschulden einzutreiben. Werde morgen mal ein Termin mit meiner Jugendamtbetreuerin machen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Erst kommen laufende UH-Zahlungen und wenn du diese bekommst dann geht es an alte Schulden. So lief es bei mir. Ab Pfändung bekam ich laufenden UH und als die Kinder längst volljährig waren und ich nichts mehr bekam zahlte er noch Altschulden durch die Pfändung ab.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von mf4

Dann werde ich alles in die Wege leiten.


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ja geht, hat meine Mutter vor Kurzem beim KV meines Bruders gemacht. Kommt laut Polizei wohl nicht häufig vor.


Franke

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Antwort auf Beitrag von mf4

Hoffentlich besteht eine Unterhaltsverpflichtung in angemessener Höhe? Die Unterhaltsvorschussstelle kann den laufenden Unterhalt nicht geltend machen. Die kann höchstens sagen, es wird Unterhalt gezahlt, wir stellen unsere Zahlungen ein. Macht sie das, dann kommt nach drei Monaten kein Unterhalt mehr, macht sie das nicht, dann kommt jahrelang Unterhalt - also immer falsch. Darum: Beistandschaft oder Rechtsanwalt für die Geltendmachung des laufenden Unterhalts und der Rückstände, die nicht Unterhaltsvorschuss oder anderen Gläubigern zustehen. Und wenn man meint, in der nächsten Zeit wird Unterhalt kommen, UV einstellen lassen, um den noch möglichen Bezugszeitraum aufzusparen (außer das Kind ist schon so alt und der bisherige Bezug so kurz, dass es auf jeden Fall reicht bis zum 12. Geburtstag, länger geht ja nicht, also kann man es auch weiterlaufen lassen).


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Meine Güte, Unterhaltsbeistandschaft, Anwalt - Lohnpfändung! So wenig KANN frau sich doch gar nicht informiert haben... Hau rein.


Angelina123

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

sind:-) Ich bekomme das auch...was passiert wenn der Uhv ausläuft und ich keinen Anspruch mehr habe weil er bereits 6 Jahre bezahlt wurde? Wir haben keinen Kontakt zum kv.


engelchen0108

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

wenn du staatliche gelder beziehst zahlen die weiter wenn nicht wird das jugendamt wohl weiterhin eine beistandschaft übernehmen


Angelina123

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Antwort auf Beitrag von engelchen0108

Nein ich gehe ganz normal arbeiten und beziehe keinerlei staatliche Gelder.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

UHV gibt es nur 6 Jahre lang und maximal bis zum 12. Geburtstag. Wenn der UHV bei Dir abgelaufen ist, gibt es nichts mehr vom Staat, also muss der Kindsvater ran, wenn er kann.


engelchen0108

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Antwort auf Beitrag von Angelina123

dann solltest du das jugendamt fragen ob weiterhin eine beistandschaft möglich ist aber ich denke schon ich warte noch immer darauf das sich das gericht meldet bei mir wegen unterhalt denn mir geht es genauso wie engelchen mein ex ist selbstständig und das weis das jugendamt auch aber er reagiert auch auf nichts (während er an seinen sohn zahlt)