Tomito
Ich habe die Erlaubnis (bzw sogar eher eine Bitte) das hier zu fragen! Ein jüngere Bekannte von mir hat vor 7 Jahren auf einer Studentenfeier einen Mann kennengelernt und sich in ihn verliebt, leider war er plötzlich verschwunden und sie hat es lange bedauert, da sie ihn gerne näher kennengelernt hätte. Ein halbes Jahr später hat sie ihn durch Zufall wiedergetroffen - er war wegen einem Notfall weggerufen worden, hatte aber einen Freund gebeten, meiner Bekannten seine Handy-Nr. zu geben, dieser hat sie aber nicht gefunden. Sie haben sich dann öfters gesehen und nach zwei Jahren geheiratet, auf Kinder haben sie aus persönlichen Gründen verzichtet. Nun bekam der Mann vor einem knappen Jahr Bescheid, dass er in der Zeit zwischen dem ersten Treffen und dem Wiedersehen ein Kind gezeugt hat - mit einer Urlaubsliebelei. Er ist tatsächlich der Vater, hat seine Tochter auch anerkannt und zahlt Unterhalt. Da aber 500 km zwischen seiner Tochter und ihm liegen, sieht er sie nicht so oft. Die erste Zeit des Umgangs lief übers Jugendamt, mittlerweile war er auch mal alleine mit seiner Tochter (Spielplatz, Zoo u. ä.). Meine Bekannte würde das Kind auch gerne mal kennenlernen, möglicherweise auch mal einen gemeinsamen Urlaub machen, aber die Kindmutter will nicht, dass die neue Frau an der Seite des Kindvaters das Mädchen kennenlernt. Wegen Corona sind die Termine beim Jugendamt schon mehrmals verschoben worden, daher bat sie mich, hier mal nachzufragen: Darf die Kindsmutter auf Dauer verbieten, dass meine Bekannte die Tochter ihres Mannes kennenlernt (momentan hat sie das alleinige Sorgerecht)?
wenn der Vater umgangszeit hat, kann er mit dem kind unternehmen was er möchte, kann hin wo er möchte und tun was er möchte. egal mit wem im schlepptau. andersrum trifft die mutter ja auch alle möglichen leute, wenn das kind bei ihr ist. er könnte das kind sogar zum umgangswochenende holen und von irgendjemanden betreuen lassen, seinen eltern, einer kinderfrau oder sonstwas. da kann die mutter überhaupt nix dagegen tun. genauso wenigt wie er was untersagen könnte, wenn das kind bei ihr ist. außer es ginge um kindswohlgefährdung. also wenn die freundin eine gefahr (eine wirkliche!) für das kind wäre. aber das müsste die mutter erstmal nachweisen.
Ich gehe davon aus, dass das Kind noch sehr klein ist. Einfach mitnehmen die 500km bis zu euch kann die Mutter verbieten. Urlaub fällt auch aus, wenn die Mutter dem nicht zustimmt, da sie das alleinige Sorgerecht hat. Kennenlernen kann dich das Mädchen. Dazu musst du aber mitfahren. Die Mutter hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und müsste zustimmen, dass der Vater das Kind mit in seine Heimat nimmt. Davon abgesehen sind 500km auch eine sehr weite Fahrt für ein Kleinkind. Das müssten schon mehrere Tage Aufenthalt sein, damit sich das lohnt.
Ich hab das jetzt so verstanden, dass das Kind vor 7 Jahren gezeugt wurde. Also jetzt etwa 6 Jahre alt ist und somit kein Kleinkind mehr. Natürlich ist so eine Strecke nicht zu oft dem Kind zuzumuten, aber hin und wieder wird es das schon schaffen. An die AP: Der Vater kann ja mal überlegen, ob er nicht gemeinsames Sorgerecht beantragen möchte. Sonst kann man ja mal vielleicht einen Urlaub dort in der Nähe planen? Dann muss das Kind nicht so lange im Auto hocken und die Freundin kann es in Ruhe kennen lernen. Das kann und darf die Kindsmutter nicht verbieten.
Klingt für mich wie ein Machtkampf der auf rücken des Kindes ausgetragen wird. Immer schade für die Kinder. Ich hoffe es findet sich eine neutrale Lösung mit der alle gut leben können