Mitglied inaktiv
Endlich habe ich einen LieferTermin für meine Küche, "nur" zehn Tage nach dem beim Kaufgespräch zugesagten (aber nicht schriftlich fest gehaltenem) Termin. Diesen Termin hab ich telefonisch gemacht und wollte diesen auch schriftlich haben. Das Möbelhaus weigert sich aber den vereinbarten liefertermin schriftlich zu bestätigen. Gibt es ein § nach dem mir eine schriftliche terminbestätigung zusteht? Mails und Anrufe bleiben unbeantwortet und der ganze Kundenservice ist so mieserabel dass mir nicht wohl ist bei der Sache Jeckyll
Ein Blick in die AGB des Unternehmens sollte helfen. Ansonsten gilt ganz grundsätzlich: Pacta sunt servanda, auch für mündliche Verträge. https://verbraucherschutz.de/mundliche-vertrage-gultig-oder-nicht/ Sinnvoll sind aber bei solchen Geschichten Zeugen!
In den agb's steht nichts über Liefertermine. Nur dass das Möbelhaus vom kauf zurück treten kann wenn der Kunde nicht bezahlt oder der kunde die lagerkosten bezahlen muss wenn die auslieferung wegen ihm nicht statt finden kann.
Hast du eine Auftragsbestätigung bekommen?
Du hast erst mal nix in der Hand und wenn die nix bestätigen, sieht es auch so aus, als ob es schon weitere Verzögerungen geben könnte. Wenn der jetzt genannte Termin abgelaufen ist, solltest du schriftlich anmahnen und sie in Verzug setzten und eine Frist zur Lieferung festlegen. Darauf kannst du dann weiter bauen. Wichtig: immer Namen notieren, wenn du telefonisch informiert wirst, worauf du dich dann beziehen kannst.