Elternforum Rund ums Baby

@jm

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elisabeth.die.erste

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mußte kurz weg. ja, mein mann ist arzt. und? deshalb hatte ich auch immer meinen eigenen job vor lotte (mittlerweile 17 monate) und bin jetzt arbeitslos und schreibe fleißig bewerbungen... das problem ist einfach die betreuung unserer maus an den wochenenden und feiertagen... wer will mich da, wenn ich nur wie eine beamtin arbeiten kann? naja, ist ja auch egal. schade nur, dass man gleich wieder in so einem ton kommt, obwohl ich nur ernsthaft hilfe gesucht habe.


32+4

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Antwort auf Beitrag von elisabeth.die.erste

aber warum MUSST du dann bewerbungen nachweisen? das ist nämlich nicht üblich komisch


mf4

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hab ich mich auch gefragt wenn sie arbeiten WILL aber noch nicht MUSS muss sie auch nix nachweisen es sei denn sie leben von H4


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von 32+4

echt? woher soll ich das denn wissen, war noch nie arbeitslos. echt jetzt? ich muß mich doch drauf verlassen, was der arbeitsvermittler mir sagt...


32+4

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Antwort auf Beitrag von mf4

aber auch bei algII nicht, wenn der mann arzt ist und arbeitet. dann kann sie nämlich die elternzeit nehmen komisch


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von mf4

nee, kein H4. seid ihr euch sicher??? wo kann man das nachlesen? weil den fragen brauch ich wohl ja nicht...


minimann

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Antwort auf Beitrag von mf4

mein ex war NUR für paar monate arbeitslos und mußte jede menge berwerbungen nachweisen


elisabeth.die.erste

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Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von 32+4


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von elisabeth.die.erste

mal eine frage. wenn dein mann doch arzt ist, dann verdient er doch genug. also ihr bräuchtet doch dein arbeitslosengeld nicht, denke ich mal. dann steuer doch einfach aus und krankenkasse, gehste bei deinem mann rein.


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von 32+4

??? der smiley galt meinem vermittler, der erzählt mir alles mögliche...


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von Schnuggel78

patzig? nee, das "blah-dingens" war "mein" beamter... sorry... mißverständnis...


elisabeth.die.erste

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SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von 32+4

..zur verfügung steht? sonst bekommt man doch kein alg1 oder ?


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von 32+4

nee, bei mir 1... hab keine 3 jahre genommen... ist ja auch egal und zu kompliziert, also das haut schon hin... wollte nur 12 monate machen... dann sind wir weggezogen und mein vertrag wurde aufgehoben...


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von elisabeth.die.erste

du hast doch den alg1 antrag ausgefüllt, da hast du auch ausgefüllt, wieviel stunden in der woche du arbeiten kannst. klar, dass der dann wohl will, dass du bewerbungen schreibst.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von elisabeth.die.erste

Ja, hast Du.... Und es ist auch egal, ob Dein mann Arzt ist oder nicht, es sei denn, er ist der teuerste Schönheitschirurg, da gehe jetzt mal nicht von aus... Was hast Du gelernt? Sonst schreib es mir per PN. Mir scheints so, als kämst Du so eh nicht auf einen grünen Zweig....


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

ich steh ihm doch zur verfüüüüüüügung... darum gehts doch! aber nicht in münchen, wenn ich in hamburg wohne, oder doch?!


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

also hat er doch recht.


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von elisabeth.die.erste

mir wurde auf dem amt mal gesagt, mit kind umkreis von 50 km. hat mir mein sachbearbeiter mal gesagt.


elisabeth.die.erste

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mach ich, ich hab das gefühl, manche wollen was in den falschen hals bekommen um ihr abendprogramm zu sichern. ich bin echt dankbar für produktive hilfe!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von elisabeth.die.erste

egal ob alg1 oder h4 hat man bewerbungen nachzuweisen. auch wer keine leistung bekommt ,aber auf dem amt gemeldet ist


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von 32+4


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

das ist doch mal ne ansage, auf die ich gehofft habe - also 50km... okay... dann weiß ich erstmal bescheid


elisabeth.die.erste

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32+4

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aber du weißt eh nicht viel


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von elisabeth.die.erste

schreibst du mir mal per PN was du gelernt hast ? bitte :-)


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von 32+4

34... momentan gefühlte 60...


SaRaNi

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..ich musste auch nix nachweisen. weil ich einen antrag auf teilhabe zum arbeitsleben bei der rentenversicherung am laufen hatte.


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von 32+4

was stimmt da nicht???


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

ach du meine güte, wer blickt denn da noch durch??? sachen gibts...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

bei uns mußt du es nachweißen ,ach wenn du keine leistung bekommst sondern nur da gemeldet bist


mf4

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Wenn ja steht da alles drin.


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von elisabeth.die.erste

arbeitsamt, sozialarbeiterin von der rehaklinik in der ich war, rentenversicherung.


SaRaNi

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32+4

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elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von 32+4

sorry, blöde frage??? wenn misszyx werner ist, wer ist dann tolleolle???


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

glaub ich kaum . diese regelung ist überall gleich . schau doch in die broschüre / seite im i-net da steht das auch .


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von 32+4

warum so viele nicks? muß man da nicht auch soviele verschiedene mailadressen haben???


SaRaNi

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nicht wenn die rentenversicherung mit im boot ist. wie gesagt, ich musste nichts nachweisen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von SaRaNi

im geburtsvorbereitungskurs mußte auch keine neumami etwas nachweisen bei algII, weil sie 3 jahre zu hause bleiben darf


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Was erwartet die Agentur für Arbeit von mir an eigenen Aktivitäten? Der Gesetzgeber betont ganz ausdrücklich die Eigenverantwortung von Arbeitslosen - unabhängig davon, ob Sie Arbeitslosengeld erhalten oder nicht. Unter Eigenbemühungen sind alle Aktivitäten zu verstehen, welche zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen. Hierzu gehört, dass Sie die Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung erfüllen, bei der Vermittlung durch Dritte mitwirken und die Selbstinformationseinrichtungen der Agentur für Arbeit nutzen. In der Regel reicht es aus, wenn Sie Ihre Eigenbemühungen bei einem Gespräch in der Agentur für Arbeit darlegen können. Hilfreich können eigene Notizen oder Nachweise (z.B. Kopien von Bewerbungsanschreiben, Absagen, kurze Vermerke über Gespräche mit Arbeitgebern) sein. Sollten konkrete Nachweise von Ihnen erwartet werden, wird Sie die Agentur für Arbeit hierüber extra informieren! Erhalten Sie Arbeitslosengeld und weisen Sie Eigenbemühungen nicht oder nur unzureichend nach, tritt eine Sperrzeit von 2 Wochen ein! Haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und erfüllen die Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung oder die festgesetzten Eigenbemühungen nicht, werden Sie für 12 Wochen von der Vermittlung ausgeschlossen. Arbeitslosigkeit liegt dann nicht mehr vor, so dass der Rentenversicherung keine Anrechnungszeiten gemeldet werden. Die erneute Arbeitslosmeldung kann nur erfolgen, wenn für die vergangene Zeit Eigenbemühungen nachgewiesen werden können. Arbeitslosigkeit tritt selten von heute auf morgen ein. Sie sollten daher die Zeit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zu Ihrer Information und für erste Eigenbemühungen nutzen! Eigenbemühungen 20 8


32+4

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Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

du solltest besser lesen lernen . da steht genau was ich gesagt habe . eigenbemühungen sind nachzuweisen , per notiz oder schriftlich u.s. w.


Mitglied inaktiv

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In der Regel reicht es aus, wenn Sie Ihre Eigenbemühungen bei einem Gespräch in der Agentur für Arbeit darlegen können. Hilfreich können eigene Notizen oder Nachweise (z.B. Kopien von Bewerbungsanschreiben, Absagen, kurze Vermerke über Gespräche mit Arbeitgebern) sein. Sollten konkrete Nachweise von Ihnen erwartet werden, wird Sie die Agentur für Arbeit hierüber extra informieren!


32+4

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SaRaNi

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..und da stand bei mir drin, da ja der Antrag zur Teilhabe am Arbeitleben bei der RV am laufen ist, brauche ich mich nicht zu bewerben. Es gibt immer Abweichungen !