mic0202
also folgendes.... meine bekannte hat eine tochter, die ist gerade ausgezogen in eine eigene wohnung...19 jahre alt, in ausbildung über ein förderprogramm der arge..bekommt also ausbildungsgehalt und H4... die eltern bekommen auch H4 + kindergeld... es ist doch definitiv so, dass das kindergeld der großen tochter zusteht, und sie es ihr geben müssen, oder? sie sind nämlich der meinung, dass das KG trotzdem den eltern zusteht, und sie es ihr nicht geben müssen...wollen sie auch nicht...zudem meint der mann meiner bekannten, er hätte heute bei der kindergeldstelle angerufen, und die haben ihm gesagt, dass das kindergeld den eltern zusteht..AUCH wenn das kind ausgezogen ist.. das ist doch quatsch..oder nicht...? meine große hat auch ihre eigene wohnung, und ich gebe ihr selbstverständlich jeden monat ihr kindergeld (welches immernoch auf mein konto geht)... zudem wird es der tochter doch als einkommen angerechnet... oder denke ich da falsch...
kindergeld steht der tochter zu, wird aber auf H4 angerechnet war bei meiner nichte auch so, als sie mit 19 auszog bekam sie das KG
Da dreht sich aber jemand es so zurecht, wie es am Besten passt.
und die beiden irgendwann bescheid von der arge bekommen, dass sie es ihr zurückzahlen müssen...
Verstehe ich nicht... was haben die Eltern davon? Das KG wird ihnen doch eh als Einkommen angerechnet.
Das KG steht dem Kind zu, wenn es nicht mehr zu hause wohnt. Das weiss ich 100%ig.
eindringlich sagen, dass sie das kg an die tochter weitergeben MÜSSEN
sie müssen es ihr geben, das kg wird doch angerechnet, sie hat doch sonst gar nicht genug geld zum leben im monat
Das Kind bekommt extra H4... eigentlich ist das gar nicht zulässig. Bis 25 bekommt das Kind kein eigenes H4, darf also nur zu hause ausziehen, wenn es von der Ausbildung und KG leben kann.
es gibt aber ausnahmen, wenn zu hause wohnen unmöglich ist, schwierige familienverhältnisse z.b.
sie mit ihren beiden brüdern und den eltern in einer zu kleinen wohnung gewohnt hat. sie waren extra da, und haben es sich angeguckt, und als nicht zumutbar genehmigt...
Asso verstehe. Ich verstehe solche Eltern gar nicht. Sollen sich schämen.
Wenn sie es nicht bekommt kann sie es sich von den Eltern einklagen. Das Geld wird ihr doch vom H4 abgezogen oder nicht??
...aber ich möchte trotzdem noch antworten! Zu erst einmal: Kindergeld steht immer den Eltern zu!!!! Was richtig ist, ist das die Eltern den Kindern bis zu einem bestimmten Alter unerhaltspflichtig sind. Wenn sie das nicht können oder wollen, DANN können die Kinder einen Antrag auf anteilige Abzweigung des Kindergeldes (Abzweigungsantrag) stellen! Aber die Kinder können die Eltern nicht auf Herausgabe des Kindergeldes verklagen, nur auf Unterhalt!!!! LG Lucy
Vollkommen richtig
Lg