littlerilli
Hallo, durch einen blöden Unfall ist mir gestern ein Stück Schneidezahn abgebrochen. Ich wollte gerade etwas trinken, ein Bekannter stößt mit seinem Ellbogen gegen die Flasche und diese knallt gegen meinen Zahn und ein Stück bricht ab... Jetzt meinte meine Mutter, dass der Bekannte das seiner privaten Haftpflichtversicherung melden soll, damit evtl anfallende Zahnarztkosten (die nicht zu den Leistungen der KK zählen, z.b. Krone) übernommen werden. Ist das wirklich eine Versicherungsleistung? Kann erst am Dienstag dort anrufen und dachte, ich frag schonmal hier, vielleicht weiß das ja jemand. Danke und lG
ja, er kann es seiner haftpflicht melden.
Danke, dann sag ich ihm das direkt mal. LG
bitte und alles gute für dich. lass dich nicht ärgern beim zahnarzt...
Kannst auch auf Schmerzensgeld "klagen"(hört sich in dem Fall so doof an). Aber erstmal bei der Haftpflicht anfragen(die zahlt auch wenn sie sagt, es geht nur in Form von Schmerzensgeld).
Ja mit dem Versicherungsvetreter zusammensetzen. Der Bekannte du und der Vertreter und er soll euch aufklären. Kann man sogar auf Körperverletzung plätieren.
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