Elternforum Rund ums Baby

Ich verstehe die Bürokratie nicht! Noch mal wegen gestern Abend.

Ich verstehe die Bürokratie nicht! Noch mal wegen gestern Abend.

Karla.Kolumna

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So,ich hatte ja gestern mal wegen meiner Freundin hier nachgefragt. Gerade war sie am Telefon und sagte mir, Die Kindergeldkasse hat den Kindergeldzuschlag abgelehnt.BEGRÜNDUNG: Der Zuschlag würde die Lücke beim Einkommen nicht schließen,selbst mit Wohngeld nicht.Sie soll doch bitte H4 beantragen. Das hatte sie ja schon gemacht und Vom Amt bekommen sie knappe 200 Euro H4 aufgestockt. Nun hatte sie vor einigen Wochen mal einen Wohngeldantrag gestellt.(nur um mal zu sehen,was dabei rauskommt) So der Bescheid kam nun heute.Sie bekommt von denen 274 Euro im Monat. Da ist doch was nicht ok,oder? Die Kindergeldkasse schreibt das selbst mit Wohngeld noch ein Fehlbetrag da ist.Aber vom Amt bekommt sie doch auch nur knapp 200 eURO SEH ICH DA IRGENDWAS NICHR RICHTIG?


Franke

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Antwort auf Beitrag von Karla.Kolumna

"Das Verfahren zur Berechnung des Zuschlages ist sehr kompliziert, weil einerseits Einkommenshöchstgrenzen und andererseits Einkommensmindestgrenzen bestehen." http://www.finanztip.de/recht/familie/kinderzuschlag.htm


Karla.Kolumna

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Antwort auf Beitrag von Franke

Ja,will sie machen Aber wieso schreibt die Kindergeldka. das auch das Wohngeld nicht reicht?


susafi

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Antwort auf Beitrag von Karla.Kolumna

nun reicht es ja offensichtlich, nun kann sie den Kinderzuschlag beantragen und ist weg vom H4 und der sinnlos-Maßnahme


Karla.Kolumna

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Antwort auf Beitrag von susafi

die Kindergeldkasse schreibt das es auch MIT wohngeld NICHT reichen würde.Vom Amt würde sie mehr bekommen Ist ja aber nicht so


mf4

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Antwort auf Beitrag von Karla.Kolumna

Ein Amt weiß was das andere ausrechnen wird? Wäre mir neu... auf sowas sollte man sich nie verlassen. Ich überprüfe inzwischen Bescheide, weil diese auch nicht immer richtig sind.


Almaniya

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Antwort auf Beitrag von Karla.Kolumna

Bei uns wars ähnlich lustig. Ich -Studentin -, Mann - wird für 6,50€/h versklavt - und Sohnemann, geb. 2012. Seit Juni letzten Jahres haben wir mit Wohngeldstelle, Familienkasse und Jobcenter Tamtam. Grund: mein Elterngeld lief aus. Wohngelstelle sagt, zu wenig Einkommen, geht zum Amt. Kindergeldstelle stimmt dem ein. Ich beiden erfolglos erklärt, dass es da NOCH weniger gibt, weil ich da nicht zähle. Wirkungslos. Der Hammer: Kinderzuschlag fiel schon ab März weg, weil das Einkommen im Juni angeblich schon zu gering war - obwohl ich da noch EG bekommen habe. Begründung: das EG für Juni wurde Ende März überwiesen und kann damit nicht als Einkommen für Juni anerkannt werden......no comment. WG und KgZ waren bis dahin 440€. Wir also zum Jobcenter. Musste denen erstmal verklickern, dass wir wenn schon ab Juni Anspruch haben, weil ich da ja die anderen beiden Anträge gestellt hatten. Ganze 190€ gabs vom Jobcebter. Wir haben uns aber zeitgleich bei der Leiterin der Wohngeldstelle beschwert, da unsere Sachbearbeiterin uns echt schikaniert. Sie bot uns an, unseren Antrag von Juni nochmal selbst zu prüfen - 2 Tage später rief sie an, hat sich entschuldigt und gesagt, dass wir damals wie heute sehr wohl Anspruch haben und schnell nen neuen Antrag stellen sollen. Rückwirkend kann aber leider nicht mehr gezahlt werden...und letzte Woche kam endlich auch nach fast 4 Monaten der positive Kinderzuschlagbescheid. Obwohl sich NIX an unseren Einkünften seit Juni geändert hat. Witzigerweise kriegen wir jetzt sogar weniger Wohngeld als vorher (vor Juni 300€, jetzt 139€) Einspruch einlegen, notfalls klagen. Ganz einfach. Vorher Beratungsschein holen und Prozesskostenhilfe beantragen.


Mama-25

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Antwort auf Beitrag von Karla.Kolumna

Entweder wohngeld und kindergeldzuschlag oder ergänzend h4 .mindest einkommen für kindergeld Zuschlag ist 900 euro


Saladi

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Antwort auf Beitrag von Mama-25

klar kann man beides zusammen beziehen. Wenn ein Familienmitglied nicht Alg II-Berechtigt ist aber trotzdem Anspruch auf Wohngeld hat. Da muss man schon die komplette Familiensituation kennen, um da überhaupt durchzublicken, z.B. wie hoch ist das monatliche Einkommen, wie hoch die Miete, NK usw., wie viele Personen leben im Haushalt, Alleinerziehend?. Ansonsten kann man gar keine Aussage treffen, ob Anspruch besteht oder nicht.