Elternforum Rund ums Baby

Ich könnte schreien (Nachzahlung Elternbeiträge Kiga)

Ich könnte schreien (Nachzahlung Elternbeiträge Kiga)

Erdbeere81

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Wir mussten beim Kreis unsere Steuerbescheide vorlegen damit die Jahre 2012 und 2013 noch spitz berechnet werden konnten. Wir liegen beim Jahreseinkommen in 2012, 100 EUR über einer Einkommensgrenze und fallen somit in die nächste Stufe. 998,00 EUR nachzahlen bis zum 5 Mai. Der Witz ist, dass bei der Berechnung Kinderbetreuungskosten vom Einkommen abgezogen werden. Wären wir höher geschätzt worden, wären wir allemal unter der Grenze geblieben. aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Oh das ist ärgerlich.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

das ist schon eine Summe und die Frist relativ kurz. Kann man sich das nicht vorher irgendwie selbst berechnen? Fände ich gut, damit es solch böse Überraschungen nicht gibt Bei uns gibt es sowas wie Stufen nicht. Wir mussten auch nie angeben, was wir verdienen. So ganz kann ich dem Ganzen nicht folgen im letzten Satz. Ist ja wirklich ärgerlich


Narni@

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Sind eure elternbeiträge einkommensabhängig?


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Erschließt sich aus dem Beitrag.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Du weißt doch, von wem es kommt...


sojamama

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Gott sei dank, hier kann man höchstens Antrag auf Beihilfe oder Minderung der Beiträge stellen, das läuft dann soviel ich weiß über das Jugendamt. Aber ansonsten zahlen hier alle Eltern gleich viel für die Betreuung. melli


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von sojamama

Hier zahlen auch alle gleich. Zum Glück! Je nach Alter sind die Preise gestaffelt!


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Hier zahlen auch alle gleich viel. Gestaffelt ist nur ob man ein U 3 Kind hat oder eben über 3 Jahre und dann ob man einen 30, 40 oder 50 Stunden die Woche Platz hat. Dann kann man einen Beitragsermäßigungsantrag stellen und da muss man dann alles angeben, was man verdient, was man für Fixkosten hat und und und und dann wird berechnet, ob und in welcher Höhe man eine Ermäßigung bekommt


Irish83

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Antwort auf Beitrag von sojamama

so muss ich seit januar 2014 bezahlen, davor war ich befreit, da mein Verdienst zu gering ist. Minderung gibt es keine, das JA bezuschußt hier ganz oder gar nicht. Muss man nicht verstehen...


32+4

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Warum erst jetzt fuer 2012 und 2013? Erstattungen zaehlten hier auch, aber deshalb habe ich alles zeitnah abgegeben. Jetzt waere interessant, wie die nachzahlung steuerlich zu werten ist.sie faellt jetzt an und kann dann 2015 in der steuererklaerung geltend gemacht werden?! Die frist zur zahlung finde ich deutlich zu kurz. Habt ihr euch informiert, ob die berechnung ok ist und jetzt erst kommen darf?


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hier ist es auch Einkommensabhängig. Habt ihr evtl Fahrkosten, die abgesetzt werden können? Musste auch bei der großen alles reinreichen, am Anfang fehlte aber der Steuerbescheid mit den Fahrkosten, so würden wir dann sogar wieder etwas runtergestuft und bekamen Geld wieder. Evtl könnt ihr auf Raten zahlen?


Erdbeere81

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Antwort auf Beitrag von 32+4

So schlecht war die Schätzung ja nicht, seit 2007 hatten wir das erste Kind im Kiga und es hat immer gepasst, wir waren immer richtig geschätzt. Wir wurden erst dieses Jahr aufgefodert die Einkommenssteuerbescheide bei der Abrechnungsttelle einzureichen und ich war auch sorglos, weil sich unser Einkommen nicht gravierend geändert hat. Aber die 100 EUR war dann doch zuviel. grrrr ABER richtig, ich kann es ja wenigstens in diesem Jahr dann bei der Einkommenserklärung geltend machen!!! Daran habe ich zunächst gar nicht gedacht, dass tröstet mich jetzt!


trompetchen

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Das droht uns auch - allerdings für die Jahre 2013, 2014 und den Beginn von 2015. Ich rechne mit einer Nachzahlung von rund 1.500,- Euro... Auch hier ist der Elternbeitrag abhängig vom Bruttojahreseinkommen. Da mein Mann selbständig ist, ist sein Einkommen nie gleich. Außerdem gibt er die Steuerunterlagen meist erst zum Jahresende ab. Sprich die Unterlagen für 2013 lagen dem Finanzamt Ende 2014 vor. Der Steuerbescheid, der Grundlage für die Berechnung der Elternbeiträge ist, ging dann Anfang März bei uns ein. Da er in 2013 - und vermutlich auch in den Folgejahren - mehr verdient hat, liegen wir in einer neuen Berechnungsgruppe und müssen nun eben nachzahlen. Allerdings warten wir noch auf den Bescheid vom Jugendamt, denen unsere Unterlagen seit mittlerweile fünf Wochen vorliegen... Ich finde es erstaunlich, dass offenbar in so vielen anderen Regionen der Elternbeitrag nicht einkommensabhängig ist. Finde ich irgendwie unfair.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von trompetchen

Da scheint es generell sehr große Unterschiede zu geben. Wenn ich manchmal lese, was ein Platz stellenweise kostet, finde ich es schon sinnvoll, dass es einkommensabhängig ist, damit eben alle einen Platz belegen können. Hier sind die Kosten wesentlich niedriger. Das was Erdbeere nun nachzahlen muss, zahlen wir gerade mal pro Jahr. Ich hab auch schon gelesen, dass mancherorts das letzte Jahr kostenlos ist. Das gibt's hier zum Beispiel nicht. Soweit ich weiß, gibt es aber eine Ermäßigung Variiert das von Bundesland zu Bundesland oder entscheidet das sogar jeder Träger für sich?


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von trompetchen

Wir hatten früher genau dieselben Voraussetzungen wie Ihr. Wir hatten auch eine saftige Nachzahlung, konnten diese aber in monatlichen Raten mit einem erhöhten Beitrag auf längere Zeit zahlen.


desire

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

die Nachzahlun g würd ich bei der nächsten STeuererklärung einreichen....sind ja Kinderbetreuungskosten. bin ich froh dass hier der Kindergarten komplett kostenfrei ist....ausser das Essen aber das braucht man bei einem Platz bis 12 auch nur selten...


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Wir bezahlen komplett für alle Jahre, während in der Nachbarstadt das letzte Kiga-Jahr beitragsfrei ist.


desire

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Antwort auf Beitrag von desire

ansonsten ists natürlich allgemein Verarsche vom Bruttoeinkommen runterzuzahlen...also von einem Betrag den man selbst nie gesehen hat....


lisi3

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Antwort auf Beitrag von trompetchen

Wir haben früher in NRW gewohnt und ich kannte dort nur einmommensabhängige Beiträge. Ich fand das durchaus fair, wobei Nachzahlungen für längst vergangene Jahre wirklich blöd sind. Da verstehe ich nicht, dass man es nicht irgendwie direkt richtig berechnen kann, oder wie z.B. die Krankenkassenbeiträge für Selbstständige anhand des letzten Einkommenssteuerbescheides. Wir sind dann umgezogen und ich empfinde die einkommensunabhängigen Beiträge hier als ungerecht.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von desire

geben wir immer an, aber das macht jetzt nicht die riesige Steuererleichterung aus.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Beim Großen war es noch nicht so, aber beim Kleinen dann.


trompetchen

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Antwort auf Beitrag von lisi3

Lisi, das geht eben insbesondere bei Selbständigen nicht. Grundlage für die Berechnung ist der Steuerbescheid des Finanzamtes. Wenn der wie in unserem Beispiel für 2013 aber erst Anfang 2015 vorliegt, kann eben auch erst dann ein endgültiger Bescheid über den Elternbeitrag erstellt werden.


Erdbeere81

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Antwort auf Beitrag von trompetchen

Wenn wir diese höhren Schätzbeiträge gezahlt hätten, wären wir in der niedrigen Stufe eingeteilt und würden jetzt diesen Betrag erstattet bekommen.


trompetchen

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Antwort auf Beitrag von desire

Das Bruttoeinkommen ist generell Berechnungsgröße - nicht nur für die Elternbeiträge, sondern beispielsweise auch bei der Frage, ob ein Kind privat oder über ein Elternteil in der GKV versichert werden muss. Das Nettoeinkommen ist auch eher schwer als Berechnungsgrundlage herbeizuziehen, da das im individuellen Fall ja sehr unterschiedlich ausfallen kann. Der eine hat beispielsweise viel in Abzug zu bringen, der andere kaum. Manch ein Selbständiger würde, wenn das Nettoeinkommen herangezogen werden würde, dieses künstlich auf ein absolutes Minimum reduzieren. Wäre das gerecht gegenüber denen, die das nicht können oder wollen? Und natürlich reicht man den endgültigen Bescheid und somit auch die Nachzahlung dann beim Finanzamt ein. Aber das macht nicht sehr viel aus!


trompetchen

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Das geht hier nicht.


Erdbeere81

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Antwort auf Beitrag von trompetchen

hmm wahrscheinlich war das bei uns auch so. Das wir automatisch aufgrund der vorherirgen Berechnungen bzw. Einkommenssteuerbescheiden geschätzt wurden. Der 1000 EUR Schock hat ja echt meinen Verstand gefrieren lassen. Meine Freundin hat sich höher schätzen lassen, aber ich denke, dass es bei ihr auch automatisch lief, weil sie eben auch nachzahlen musste. Das gar nicht ihre Wahl war. Beruhigt mich auch ein bisschen, dass ich es gar nicht in der Hand hatte, diese Nachzahlung zu verhindern.


trompetchen

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Ja, genauso. Dem Jugendamt lagen die Steuerbescheide von 2011 und 2012 vor, nach denen wir eben noch in der Stufe drunter waren. Auf der Grundlage wurde dann der vorläufige Bescheid für 2013 ff. erstellt. Dass wir in die höhere Stufe rutschen, war halt auch nicht unbedingt absehbar.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Ach du Sch.... Wir mussten auch schon nach einer Nachberechnung was nachzahlen, aber das waren "nur" um die 300€. Wie haben die das denn ursprünglich berechnet, wenn da so eine Differenz zustande kommt?!


Erdbeere81

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Von monatlich ~ 90 Eur rauf auf ~ 145 EUR. 55 EUR für 18 Monate


trompetchen

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Hier von monatlich 180,- auf 230,- Euro... Zum Glück ist in NRW das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei...