Elternforum Rund ums Baby

ich hoffe auf nicht so viele wutausbrüche

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
ich hoffe auf nicht so viele wutausbrüche

Quentina

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vorab: ich weiß, dass einige hier jetzt ggf. richtig sauer seik werden auf mich (kann ich auch verstehen) weil ich ja von ihren Steuergeldern lebe, aber bitte behaltet meibe Hintergrundinfos im Kopf. Ich (32) bin schwanger von einem verheirateten Mann, der als er es erfahren hat mich zu einer Abtreibung zwingen wollte. Als das nicht geklappt hat, hat er gedroht mich über seine kontaktleute die ihm noch einen gefallen schuldig sind unter druck zu setzen, prügeln etc. ich lebe seit august 2019 von ALG 2. Das jobcenter wird verlangen, dass ich Unterhaltsvorschuss beantrage beim JA bzw. den Unterhalt direkt beim KV. Ich habe mich informiert, dass es strafbar ist bsp. "Vater unbekannt" anzugeben obwohl man den namen kennt. Da muss man wohl als mutter das ganze geld zurück zahlen an den staat und hat eine Anzeige wegen Betrugs und Leistungserschleichung am Hals inkl. Bußgeld und Gerichtsverhandlung wenn dann irgendwann mal rauskommt das man gewusst hat wer der Vater ist aber gesagt hat beim Amt Unbekannt. das werde ich auf keinen fall machen. ich will mich nicht strafbar machen. den vater angeben da habe ich aber auch so angst!!!!! wie sieht es aus wenn ich beim Amt wahrheitsgemäß sage, dass ich den namen des vaters kenne, ihm aber nicht nennen will. das wäre ja erstmal kein betrug weil ich wahrheirsgemäß geantwortet habe. Das ich bzw. mein kind dann keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss habe, ist mir bekannt. (Jugendamt) Aber da ich ja noch mit der Behörde Jobcenter zu tun habe: bekomme ich dann, wenn ich keinem Unterhaltsvorschuss bekomme mehr Regelleistungen für das Kind? Also der Unterhaltsvorschuss wird ja eh auf das Hartz4 als einnahme angerechnet, wenn es nicht da ist, kann es ja auch nicht angerechnet werden? oder aber weigert sich das jobcenter dann die regelleistung ohne anrechnung von unterhaltsvorschuss auszuzahlen, weil man sich ja quasi weigert den vater anzugeben? bitte, ich weiß das wird jetzt hier viele wütend machen. Aber ich werde mich nach der geburt um arbeit wieder bemühen. ich bin auch noch nicht lange von hartz4 abhänig. aber ich kann finanziell darauf erstmal nicht verzichten. habe auch zurzeit BV *kind kommt im juni*


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Quentina

Du bekommst dann dementsprechend weniger ALG2 (Hartz4) Wenn du Pech hast, wird sogar der Regelsatz Unterhalt abgezogen, nicht nur der Unterhaltsvorschussbetrag. Tip: gib den Vater an, und lass direkt eine Verfügung erwirken, dass er sich die nicht nähern darf


Muschelnudel

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Antwort auf Beitrag von Quentina

ganz ehrlich? Ich würde in deinem Fall sagen dass du ein paar Wilde Partynächte hattest. . .Und du einfach nicht weißt. . sowas passiert. ICH würde es so machen. Mir ginge es darum dass ich nicht wollen würde dass ein Mensch der mir derart droht Umgang mit dem Kind hat. Mal davon abgesehen- Es ist nicht verwerflich Arbeitslosengeld zu beziehen. Das hat nämlich Gründe und die kann von außen keiner beurteilen. Schämen und rechtfertigen musst du dich nicht.


Quentina

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Antwort auf Beitrag von Muschelnudel

danke für deine antwort aber das wäre ja dann wieder betrug wenn ich das sage und ich hätte die ganzen jahre angst dass das auffliegt und ich dann angezeigt werde. sowas ist schließlich kein kavaliersdelikt... ich glaube die angst dass ich angezeigt werde wäre genauso schlimm wie die angst vor dem vater. der vater weiss ja das ich schwanger bin von ihm. wenn er in 1-2 jahren mal zum amt geht und sagt er ist der vater und dass ich seinen namen immer wusste dann bin ICH dran ... nicht er wenn man bsp. von einem mann schwanger ist der von der schwangerschaft überhaupt nix weiss ist das eine andere sache


Quentina

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Antwort auf Beitrag von Quentina

es gibt leider zuviele mitwisser in der sache - der mann selber - 2 freundinnen - meine nachbarn natürlich sind die zwei letzteren alle auf meiner seite, aber wir wissen alle menschen sind unberechenbar. und der vater selbst ist das größte risiko wenn ich falsch sage ich weiss den namen des vaters nicht ich will mich nicht strafbar machen. ich habe in meinem ganzen leben als kind mal 1 kaugummi geklaut das wars dann aber auch schon


Macana

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Antwort auf Beitrag von Muschelnudel

Und dann zahlt die Allgemeinheit, wir Steuerzahler? Obwohl es den Vater gibt? Finde ich asozial.


Btby

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Antwort auf Beitrag von Macana

Mimimimi Wenn das der Ap hilft, sie dadurch geschützt ist bitte. JEDER! kann in eine Situation kommen in der er staatliche Hilfe braucht. Gründe divers Ich würde es aus oben genannten Gründen auch nicht tun


Jolina2019

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Antwort auf Beitrag von Quentina

Ich schließe mich meiner Vorrednerin an und würde was von Party erzählen in deinem Fall!


Macana

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Antwort auf Beitrag von Btby

Ich bin voll dafür dass der Staat hilft, mit Alg usw., aber in diesem Fall grenzt das für mich an Sozialbetrug.


Btby

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Antwort auf Beitrag von Macana

Ich würde den Vater auch nicht von der Angel lassen, aber hab absolut Verständnis für die andere Variante. Meinen Segen als braver Steuerzahler hat sie


Btby

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Antwort auf Beitrag von Quentina

Unterhaltsvorschuss sind vorzuziehende Leistungen. Es wirkt sich auf den Regelbedarf aus wenn du ihn nicht beantragst. Mal abgesehen davon würde ich es demTypen auch nicht so einfach machen und ihn von seiner Unterhaltspflicht frei sprechen


Nami2019

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Antwort auf Beitrag von Quentina

Hey, ich war selbst ein paar Jahre Arbeitslos und habe die Erfahrung gemacht , das man überalles reden konnte, wenn du ihnen also alles erklärst so wie du es hier getan hast dann werden sie das auch annehmen, keiner wird wollen das ein Kind zu jemandem Kontakt hat der es nicht möchte.... Mein Pflegekind wird bzw wurde ja auch nicht gezwungen mit ihren damals 4 jungen Jahren nicht von ihren Eltern besucht werden zu wollen.... Und wegen dem Unterhalt weiß ich von meiner Mama, (wir hatten ne zeitlang auch keinen Unterhalt bekommen als ich noch klein war) als ich dann 18 wurde musste mein Vater das Schuldige Geld an die Familienkasse zahlen und den Rest den er meiner Mama schuldete ihr... Ich wünsche dir alles gute !!


ZoeSophia

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Antwort auf Beitrag von Quentina

Und, ich weiss ja nicht ob das schon jemand geschrieben hat, hab nur quer gelesen, aber sie kann doch gar nicht im BV sein ohne Arbeitgeber, oder?


ZoeSophia

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Antwort auf Beitrag von ZoeSophia

Und noch was, sorry, aber deine Überschrift ist ja schon quasi Selbsterfüllend! ......


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ZoeSophia

Doch kann sie trotz dessen. Sie steht dem Arbeitsmarkt dann nicht zur Verfügung und kann nicht vermittelt werden und die Arge holt sich das Geld dann von der KK wieder. Ihr „Arbeitgeber“ ist quasi die Arge


ZoeSophia

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Aha, ok.... aber schlecht fürs Elterngeld, dass sie bei der Arge ist, oder.... oder macht’s das BV besser?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ZoeSophia

Sie kriegt dann den Regelsatz Elterngeld in Höhe von ALG


Mitglied inaktiv

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Es ändert sich quasi erstmal nichts, außer dass das Amt den Vater ausfindig machen wollen würde, damit dieser Unterhalt zahlt und der wird dann dem Regelsatz des Kindes gegengerechnet.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Quentina

Jeden Tag kommen neu angemeldete mit so einer Sache. Da ist manchen wohl ganz schön langweilig.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kati1976

So viele „geplatzte“ oder ungenutzte Kondome. Ich sags immer wieder: wer kein Geld für Verhütung hat, hat für keine Verhütung erst recht kein Geld.


kati1976

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Es kommt jeden Tag sowas da kann ich das nicht ernst nehmen


Felica

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Antwort auf Beitrag von Quentina

Wenn du sagst Vater bekannt, gibst ihn aber nicht an, musst du für den Unterhalt alleine aufkommen. Für das Kind gibt es dann weder Unterhaltsvorschuss noch Hartz4. Kindergeld als Einkommen wird aber angerechnet, Genau wie Elterngeld. das dürfte aber so oder so nur Mindestsatz werden. Gib ihn an, zeige ihn auch bei der Polizei an. Wenn Beweise weil Handynachricht, umso besser. Solche Menschen leben von den Drohungen, der Angst der Opfer. Mache eine Sperre beim Einwohnermeldeamt wegen der Adresse und gebe dem JA Meldung das der Vater dich bedroht. Falls der Kindesvater die Adresse kennt, würde ich einen Umzug in die Wege leiten. So weit weg wie möglich, dann besteht der mit Glück auch nicht auf Umgang. Sollte doch, beantrage das der Umgang nur begleitet statt findet.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Felica

Umzug so schnell als möglich. Den der Vater kann dem sonst widersprechen.


Spirit

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Wie kannst du Arbeitslos sein und gleichzeitig im BV? Ich hatte ein BV und zeitgleich ein Arbeitsverhältnis. Zum Kindsvater kann ich nur sagen: Anzeige erstatten. Auch gegen seine Kumpel.Da wäre ich gleich fertig. Ich würde mich nicht bedrohen lassen. Und dann kommt der Herr auch noch fein aus der Nummer raus, weil du nicht mal Unterhalt einforderst. Bei allem Verständnis für deine Situation. Es wird nicht besser wenn du dich JETZT nicht wehrst. Zu allem anderen habe ich keine professionelle Meinung.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Spirit

Durch das BV steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Ihr AG ist quasi die Arge. Habe ich weiter oben schonmal erklärt. :)


Spirit

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Das habe ich nicht gelesen Aber warum sollte ihr die Arge ein BV ausstellen? Man weiß ja nicht was sie gelernt hat und wo sie theoretisch vermittelt werden könnte. Frau kann schwanger durchaus arbeiten.


Mitglied inaktiv

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Ein BV kann aus medizinischen Gründen auch vom Gyn ausgestellt werden. Ist zB bei mit der Fall.


Spirit

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Das ist aber sehr selten. Mein FA stellt z.B. grundsätzlich keines aus. Er sagte und ich zitiere: "wenn sie aufgrund der Schwangerschaft nicht arbeiten können, sind sie ja AU und alles andere fällt in die Zuständigkeit des AG. Ich kann ja nicht beurteilen wie es bei ihnen zugeht." Habe dann ein BV vom Chef bekommen, nachdem er den Bogen ausfüllte und doch feststellen musste, dass es mit der Umstrukturierung nicht so einfach geht. Damals in der Pflege konnte ich übrigens ohne Probleme bis zum Mutterschutz arbeiten. Dank meinen tollen Kollegen und der Leitung. Da hast einen sehr kulanten FA bei der Hand. Alles Gute für deine Schwangerschaft. Bin gespannt ob sie die AP dennoch noch äußerst und erklärt wie bei ihr das BV und arbeitslos zustande kam.


Mitglied inaktiv

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Meine schmeißt damit auch nicht um sich. Sie sagt, da müssen ganz bestimmte Kriterien für erfüllt sein, wenn durch die SS das Leben von Mutter oder Kind gefährdet sind. Durch meine Gerinnungsstörung, vorangegangene Lungenembolie, COPD, Rechtsherzbelastung (kam alles zusammen durch die Embolie) ist das halt gegeben, da mein Puls bei der kleinsten Anstrengung zB total in die Höhe schnellt. Wegen Übelkeit oder Blutungen würde er das auch nicht ausstellen.


Spirit

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Ich beneide dich. Da hätte mein FA eine AU ausgestellt. Bin ich mir ziemlich sicher, weil ja das Problem die Gesundheit in Kombi mit der Schwangerschaft ist. Wie auch immer. Gut für dich und das Baby. Was Besseres kann euch nicht passieren. Da hast eine gute FÄ.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Spirit

In der letzten SS hat sie mir keines ausgestellt. Sie ist damit wirklich knauserig. Die Gesundheitlichen Probleme hatte ich ja vorher schon.


Felica

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Sei froh. Das kann finanziell auch besser sein. Erfolgt die AU aufgrund Schwangerschaftsbeschwerden werden die Monate auf verlangen ausgeklammert. Bei dem der Arbeit hat spielt das meist dann keine Rolle ob AU oder BV. Bei dem der nicht arbeitet kann ein BV finanziell deutlich schlechter sein.


Spirit

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Antwort auf Beitrag von Felica

Wieso? Das frag ich jetzt rein interessehalber. Ich war bei Kind 1 regulär arbeiten. Bei Kind 2 dann schwangerschaftsbedingt mehrere Wochen AU, bin auch ins Krankengeld gerutscht und hab dann anschließend BV vom AG bekommen. Ich konnte jetzt nicht feststellen, dass ich weniger Geld bekommen hätte. Klar, weniger als bei Kind 1, aber da hatte ich vorher ja auch Vollzeit gearbeitet und bei Kind 2 dann nur Teilzeit. Ich musste aber bei der Berechnung damals auch die Zeit angeben wo ich AU war und dies bescheinigen lassen vom FA.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Spirit

Habe ich doch geschrieben! Wenn man Arbeit hat ist BV oder AU wenn schwangerschaftsbedingt meistens egal. Wer aber zB arbeitslos ist fährt mit einer AU besser. Zum einen weil dann weiter Anspruch auf ALG1, zum anderen kann die Zeit des Krankengeldes ausgeklammert werden. Ausgeklammert bedeutet es wird auf vorherige Zeiten zurück gegriffen. ALG1, ALG2/Hartz4 oder normales Krankengekd werden mit 0 € gerechnet. Ein BV ändert da gar nichts. Weil man immer das im BV bekommt was man auch ohne dieses bekommt. Schwangerschaftsbedingtes Krankengeld kann dann durch Ausklammerung dazu führen das man in einen Monat rutscht wo es noch Gehalt gab.


Septemberblume

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Antwort auf Beitrag von Quentina

Ich verstehe deine Sorge da nicht. Du schreibst oben,dass es zu viele Mitwisser gibt,was beweisen die denn? Selbst WENN der Vater irgendwann sagt,dass du es gewusst hast,was soll das beweisen? Du könntest immer noch sagen,dass du zur gleichen Zeit mit 5 anderen Männern in der Kiste warst und er eben nur auch in Frage gekommen wäre. Natürlich jetzt nicht haufenweise Whatsappnachrichten senden,die darauf hindeuten,dass er der einzige ist. Ich glaube aber eher nicht dass er irgendwann mal damit ankommt wenn er verheiratet ist und schon so drauf ist,dass er dich bedroht. Ich würde auch sagen,dass ich eine wilde Nacht hatte und den Vater nicht bestimmen kann und nur Vornamen kenne,in deinem Fall jetzt. Lg September