mic0202
also, wenn der gutachter der gegenversicherung sagt "das auto darf nicht gefahren werden" und man bekommt eine tagespauschale als ersatz... fährt dann aber trotzdem die ganze zeit (ging nur um den aussenspiegel/fahrerseite)... ist das dann versicherungsbetrug? oder darf man auf eigene gefahr hin fahren...
du bekommst Kohle als Ersatz, weil du nicht fahren kannst ich denke nicht, dass dir das Geld zusteht, wenn du fährst
ich verstehe den grund nicht warum der Wagen nicht gefahren werden sollte. Gint es da eine Erklärung??? Eine Versicherung erklärt sich doch nicht freiwillig bereit eine Zahlung zu leisten wenn die gar nicht nötig ist. Wenn du das Auto trotzdem gefahren hast darfst du natürlich keine Tagespauschale verlangen, das wäre betrug. Lg reni
eine bekannte, die sieht das anders...
der spiegel wurde regelrecht rausgerissen, und auch die halterung ist hin...man kann nicht mal schnell einen neuen spielgel anbauen..
sie fährt trotzdem täglich OHNE aussenspiegel... und verplant aber schon die ersatzkohle, die ihr schriftlich zugesichert wurde nach dem gutachten...
sie will mir nicht glauben, und meint, auf eigenes risiko darf sie trotzdem fahren
Natürlich nicht, wenn es jetzt zu einem Unfall kommt ist das Auto nämlich nicht versichert, frag sie mal wie sie das dann bezahlen will *kopfschüttel* Auto ohne Außenspiegel darf man nicht nutzen
Ah ja ne Bekannte... und warum ist das dir so wichtig? Ist ihr Ding! Würde mich null interessieren.
Weil ein Auto ohne Spiegel in der Regel nicht gefahren werden darf..Verkehrssicherheit usw.? Jetzt verstanden?
sie mir nicht geglaubt hat... und ich wollte mich mal vergewissern, dass ich nicht falsch liege, sondern sie... und heute abend werde ich es ihr auch nochmal sagen, damit sie sich vielleicht besser mal "schlau" macht...bevor sie sich richtig ärger einhandelt :)
Sag ihr sie soll halt mal einen Polizisten fragen wenn sie dir nicht glaubt
oder ne Umfrage im RUB machen
wäre interessant ob diesmal alle einer Meinung wären
dass sie her kommt und auch hier schreibt
ich hab das irgendwie nicht registriert dass es der Außenspiegel an der fahrerseite ist. Nein, natürlich darf sie damit nicht fahren. Das Auto ist nicht verkehrssicher. Wenn etwas passiert zahlt keine Versicherung! und wenn sie die Kohle einstreicht für die Pauschale ist es zusätzlich noch Versicherungsbetrug.
Ganz klar: Versicherungsbetrug! Wenn das einer mitbekommt, wodurch auch immer (Unfall etc.), dann ist sie richtig dran. Kann ne hohe Geldstrafe oder sogar Knast bedeuten. Im besten Fall fliegt sie aus der Versicherung raus. Also das würde ich mir nochmal stark überlegen...
den spiegel abgefahren hat... nicht von der eigenen
Wenn sie angehalten wird von der Polizei gibt das ein Bußgeld Wenn sie Pech hat und die melden das, wird ihr das Geld abgenommen Wenn sie einen Unfall hat hat sie keinen Versicherungsschutz...
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