Elternforum Rund ums Baby

ICh hab nun auch mal ne frage bezüglich eines Kaufes

ICh hab nun auch mal ne frage bezüglich eines Kaufes

gianle

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Und zwar habe ich einen eigenen babyladen und habe ü´ber das internet einen Kinderwagen verkauft. Nicht über eb** oder so sondern privat . Nun hat die käuferin das geld überwiesen und will nun aber aus fadenscheinigen Begründungen vom kauf zurück treten (die kaufsumme war nicht wenig 2400 euro). Sie hat eine BEstellung getätigt die eine Sonderbestellung war da der wagen hier in Deutschland SO nicht erhältlich ist nebst sämtlichem Zubehör . Nun stellt sich mir die frage wie das so läuft ...denn ein Teil des Wagens ist schon auf dem Weg zu ihr der Rest ist bestellt und auf dem Weg zu mir. Sicherlich hat sie bei inetkäufen ein widerrufsrecht von 14 tagen ab erhalt der ware. Aber sie sagt sie will den erst gar nicht annehmen und er kommt zurück. Wie läuft das nun mit Porto-/Storno und Bearbeitungskosten kann ich ihr die in rechnung stellen ? Weis einer in welcher höhe sich die Storno kosten belaufen ? Ich habe keine Agb´s und muss mich auf die allgemeinen aus dem BGB beziehen ...und wie gesagt ich bin KEIN internethändler . Kennt sich damit jemand aus ? Ich habe meinen Anwalt heute morgen vergessen zu fragen ...


SiJoJoFrAl

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Antwort auf Beitrag von gianle

also wenn du einen Laden hast, solltest DU dich am besten damit auskennen. Normalerweise heisst, dass auf Sonderbestellungen kein Rueckgaberecht besteht, so habe ich es jedenfalls schon oefter gelesen. Ausserde4m weiss ich nicht, ob das wirklich ein INternetverkauf war, da du ja einen festen Laden und keinen Online Shop hast. Aber ob man das erst in seinen AGB vermerken muss, damit es Kraft hat, weiss ich nicht. Ich wuerde mich an deiner Stelle nicht auf Laien in einem Forum verlassen sondern mich nur an einer Quelle beraten, die WIRKLICH 100% bescheid weiss! LG


gianle

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Antwort auf Beitrag von SiJoJoFrAl

Ja schon klar nur hätte ja sein können das es hier jemanden gibt der sich damit auskennt und mir was dazu sagen kann . Als sonderbestellung gilt leider nur ware die auf den Kunden speziell zugeschnitten bzw angefertig wurde ...dem ist nicht so aber es handelt sich ebend um ware die hier nicht erhältlich ist ...ich bleibe somit auf dem ganzen schei** dann hocken mehr oder weniger ...


SiJoJoFrAl

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Antwort auf Beitrag von gianle

auch wenn jemand vorgibt sich auszukennen, wie willst du das nachpruefen ob es stimmt und die Angabe noch up to date ist? Ich denke, hier solltest du wirklich mit deinem Anwalt zusammenarbeiten um einfach von vornherein auf der sicheren Seite zu sein. Ein Formfehler und du guckst in die Roehre....da nutzt dir auch nix, wenn du dann sagst, 'aber die Brumsel aus dem Rub hat doch gesagt, dass....' Nicht boes gemeint, aber in manchen Faellen, ist das Rub die falsche Anlaufstelle. Vor allem bei solchen Summen.


gianle

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Antwort auf Beitrag von SiJoJoFrAl

Ne würde mir nie in den Sinn kommen Jemanden aus dem netz da mit reinzuziehen ..dachte nur einfach das sich evtl jemand mit auskennt . Ok danke werde dann mich weiter durch internet forsten und paragraphen wühlen


siseme04

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Antwort auf Beitrag von gianle

Hallo, wie meine Vorrederin schon sagt....frag den Fachmann! Warum rufst du deine Anwalt nicht nochmal an? Ich wünsch dir viel Glück, um aus der Sache klimpflig raus zu kommen. LG,Sigrun