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Ich hab mal eine arbeitsrechtliche Frage zum Thema Unwetter...,,

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Ich hab mal eine arbeitsrechtliche Frage zum Thema Unwetter...,,

Kater Keks

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Wenn ich sehe, was da in NRW los war und was jetzt alles noch lahm gelegt ist......was ist denn, wenn man aufgrund dessen nicht auf Arbeit kann. Nicht nur weil alle Wege blockiert sind, sondern eben auch die Kitas und Schulen zu sind......es heißt doch immer als Arbeitnehmer hat man dafür zu Sorgen das man rechtzeitig auf der Arbeit erscheint.....aber wie ist das in so einem Fall?! Bekommt man da frei? Meldet man sich krank? Muss man Urlaub nehmen oder gibt es für sowas Sonderurlaub? Es betrifft mich jetzt nicht, aber es würde mich schon mal interessieren.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Krank sicher nicht, denn es ist ja keiner krank. Ich befürchte das ist Fehlzeit, wenn man keinen Urlaub nehmen kann oder möchte.


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

konnten einige nicht zur Arbeit kommen. Ich meine die bekammen dann frei auf Gleitzeitbasis oder Urlaub.


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von User-1753445573

https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Arbeitsrecht/Aktuelles/arbeitsrechtliche-fragen-im-zusammenhang-mit-de-aktuellen-hochwasser


tingel

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Als ich letztes Jahr hochwasserbedingt nicht arbeiten konnte (es waren letzten Endes zwei volle Wochen) habe ich Urlaub genommen, bzw. die Zeit nachgearbeitet, bzw. Überstunden abgesetzt. Eine Kollegin war allerdings so stark vom Hochwasser betroffen, das sie vorerst einfach freigestellt wurde vom AG (ist aber dazu nicht verpflichtet, soweit ich weiß), später dann nahm sie ihren Urlaub, dann unbezahlten Urlaub, das sie komplett abgesoffen war, nichts mehr hatte und die Zeit einfach brauchte, um ihr Leben und ihren Hausstand wieder in Griff zu bekommen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ich bin ja nachts zu fuß alleine unterwegs, muß unter anderen durch einen park mit altem baumbestand. auweichmöglichkeiten gibts nicht. wenn jetzt z. b. heute nacht so ein derbes gewitter kommt wie in NRW, und der DWD meint, aufenthalt im freien vermeiden......... wie ist das dann arbeitstechnisch bei mir? ich kann mich nicht einfach nachts um 3 uhr melden und urlaub einreichen, die kunden wollen ja ihre zeitungen :( laut chef müssen wir immer versuchen, bis 6 uhr fertig zu sein. aber bei solch groben unwettern? mir ist meine gesundheit echt wichtiger..... sieht cheffe aber anders. einmal durften wir später gehen, da war blitzeis, 3 cm eis auf straße und gehweg. aber das war die große ausnahme. hinterher hieß es, das nächste mal einfach früher losgehen. ahja


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ich denke hier wird deine Frage ziemlich gut beantwortet: http://www.afa-anwalt.de/arbeitsausfall-bei-hoeherer-gewalt-fliegerbombe-in-nuernberg


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Als ich letztes Jahr wegen den Überschwemmungen und dem Deichbruch 2 Tage später aus dem Urlaub (Bahnreise) heimkam, wurden mir für die Fehlzeiten Überstunden abgezogen. Chef war trotzdem stinkesauer, dabei war wirklich nix möglich. Alle Flüge und Fernbusse ausgebucht und bei der Bahn ging gar nix mehr.