kaathii
Vielleicht können sich noch einige an meinen ruhestörenden nachbarn erinnern. Eben klingelts an der Tür, eine dame von der Hausverwaltung steht vor der Tür und sagte das eine beschwerde wegen des kinderwagens vor meiner Tür von einem nachbarn vorliegt. Das ich diesen bitte entfernen muss, um die fluchtwege freizuhalten.(lage technisch kann es nur besagter nachbar sein, der sich daran stört) Deswegen kann die Hausverwaltung natürlich jemanden herschicken.ich habe sie dann direkt wegen der ruhestörung angesprochen. Sie sagte nur, das ich dann die Polizei rufen müsse. Ich ärgere mich gerade....wie dreist der gute herr ist. Zu dem, steht der kinderwagen nichtmal ansatzweise in der nähe seiner Tür oder auch nur auf dem weg dorthin. Puhh ich bin sauer.
Na dann weißte ja was zu tun ist! bei jeder ruhe Störung die polizei rufen ;) Nachbarsschaftsstreit ist nicht schön.. aber ich würde mir auch nichts gefallen lassen.
Das kommt davon, wenn man es immer im "guten" versucht, das kenne ich aus unserer Wohnungszeit nur zu gut! Man selbst sieht immer über alles hinweg, des Friedenswillen und selbst wird man dann gleich an den Pranger gestellt, wenn den Herrschaften mal was nicht passt. Im Nachhinein muss ich sagen, wir haben uns auch viel zu viel Ruhestörung gefallen lassen, einfach gleich den Mund aufmachen und wenns hart auf hart kommt auch die Polizei rufen, denn solche Menschen ändern sich nie wenn man nichts macht.
Muss er den an dem Kinderwagen vorbei? Fluchtwege hier darf normalerweise auch nix stehen haben trotzdem einige einen Schuhschrank draussen. Und wegen der Ruhestörung hilft Polizei und Lärmprotokoll führen führen und dieses dann beim vermieter einreichen.
Ob er vorbei ist spielt da keine Rolle. Wenn kein Kinderwagen, Schuhschrank oder anderes da stehen darf gäbe es hier auch Mecker, ohne dass ein Nachbar einen verpetzt.
......WENN der Weg nach draußen/unten dadurch nicht völlig versperrt wird. MfG
Welche Rechtsprechung gibt es? Die einschlägige Rechtsprechung lässt sich zu den vorstehend genannten Tendenzen zusammenfassen. Teilweise wird das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur auch generell für unzulässig gehalten; dies ist jedoch wohl als Mindermeinung einzustufen. In einigen Fällen könnte der Eindruck entstehen, das Gericht hätte noch nie einen Kinderwagen mehrere Stockwerke durch ein Treppenhaus getragen. Eine Rechtsprechungsübersicht ist hier wiedergegeben mit Fundstellen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: ## Der Mieter einer Wohnung im ersten Obergeschoß ist berechtigt, einen Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen, wenn eine Gefahr oder Beeinträchtigung für andere Benutzer ausscheidet.1) ## Der Mieter einer Wohnung im Obergeschoß ist berechtigt, den Kinderwagen an geeigneter Stelle im Erdgeschoß des Hausflures abzustellen. Die dadurch gegebene Beschränkung der Bewegungsfreiheit im Flur ist hinzunehmen. Um (hier:) eine merklichere Beschränkung auszuschließen, die bei Abstellen zweier Kinderwagen entstehen würde, sind Besucher des Mieters nicht berechtigt, einen mitgebrachten Kinderwagen im Erdgeschoß des Flures abzustellen. 2) ## Der Mieter ist nicht berechtigt, einen Kinderwagen auf dem Treppenpodest vor der Wohnung abzustellen, auch wenn eine Behinderung von Mitmietern oder Handwerkern ausgeschlossen ist.3) ## Das Abstellen des Kinderwagens vor der Briefkastenanlage im Hausflur ist dem Mieter erlaubt, wenn die Erreichbarkeit der Briefkästen gegeben bleibt. Offen bleibt, ob eine entgegenstehende Hausordnung rechtswirksam wäre. 4) ## Im Treppenhaus wahrnehmbarer Zigarettenrauch aus der Wohnung ist von den Nachbarn hinzunehmen ebenso wie die Unbequemlichkeit eines dort öfters abgestellten Kinderwagens.5) ## Die Bestimmung in der Hausordnung, daß das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur nur vorübergehend zulässig sei, greift nur dann, wenn für den Mieter eine zumutbare, anderweitige Abstellmöglichkeit besteht.6) ## Eine Mieterin, die tagsüber ihr einjähriges Kind allein betreut, ist berechtigt, im Treppenhaus tagsüber einen Kinderwagen abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn nach der mietvertraglichen Vereinbarung der Kinderwagen nur vorübergehend abgestellt werden darf und der Vermieter den Abstellplatz für Kinderwagen von Patienten seiner im Parterre betriebenen Zahnarztpraxis beansprucht.7) ## Im Regelfall ist es dem Mieter einer Erdgeschoßwohnung untersagt, im Treppenhaus oder Vorraum des Hauses einen Kinderwagen abzustellen.8) ## Der Vermieter darf das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur an Stellen, an denen der Durchgang nicht behindert ist, nicht verbieten, wenn er keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit schafft.9) ## Liegt die Mietwohnung im zweiten Stockwerk des Hauses und ist dem Mieter deshalb der ständige Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zuzumuten und ist auch der Keller nur über eine steile Treppe zu erreichen, so ist er berechtigt, seinen Kinderwagen im Hausflur abzustellen.10) ## Der Mieter hat einen Anspruch darauf, seinen Kinderwagen im Hausflur abzustellen, soweit der Mietgebrauch anderer Mieter des Hauses dadurch nicht übermäßig beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat es zu dulden, daß der Mieter zur Sicherung des Kinderwagens gegen Diebstahl einen Metallring im Mauerwerk des Hausflures anbringt (hier: Metallring von 5 cm Durchmesser in einer Nische unter dem Sicherungskasten).11) ## Der Mieter ist berechtigt, einen Kinderwagen im Hausflur abzustellen, wenn Behinderungen des Durchgangs ausgeschlossen sind.12) ## Der Mieter kann grundsätzlich berechtigt sein, auch entgegen der Hausordnung einen Kinderwagen im Hausflur abzustellen. 13) ## 1. Der Vermieter ist unmittelbarer Besitzer des Treppenhauses und das Treppenhaus ist lediglich zum Zwecke mitvermietet, daß der Mieter zu seiner Wohnung gelangen kann. Ein Mieter, der gegen den Willen des Vermieters Kinderwagen im Treppenhaus abstellt, begeht verbotene Eigenmacht.14) ## Werden durch das Abstellen eines Kinderwagens Mieter weder gefährdet noch behindert, stellt das Verbot des Eigentümers, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen, eine unzulässige Rechtsausübung dar. Das Begehren des Vermieters, während der Mietzeit eine vom Mieter installierte Badewanne gegen die ursprünglich vorhandene auszutauschen, stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar.15) ## Der Vermieter hat das Abstellen eines Kinderwagens in der im Erdgeschoß befindlichen Nische unter der Treppe zu dulden.16)
Danke. ...das hilft mir.
Besagtem nachbar, gehört der eingang mit der dunklen matte.

Der kommt doch da noch locker vorbei. Das ist reinste Schikane von dem.
Dann darfst du ihn da stehen lassen .. ich sehe keine "behinderung" am vorbeilaufen.. und wenn er dir keinen anderen platz zur verfügung stellen kann ist das erlaubt
Ich hab mich jetzt mal ein bisschen durchgelesen...sie dürfen mir das abstellen gar nicht verbieten. Ich ruf direkt morgen früh wiedermal bei der Hausverwaltung an. Ich bin echt wütend. ...deppen!!
Bin mir nicht sicher, aber wenn es als Fluchtweg deklariert ist, dann dürfen sie dir schon untersagen, das Du den Kinderwagen dort abstellst. An einer Schule hier gibt es keine Jackenhaken draußen auf dem Flur, weil Fluchtweg.
Solange ca. 1 meter fluchtweg frei ist, darf man ihn stehen haben. Habe ich jetzt jedenfalls so gelesen.
so einfach ist das leider nicht... ich hab auch mal in einem Mietshaus gelebt und musste den Kinderwagen in den Keller tragen....oh Freude.... da musst du die Hausverwaltung direkt fragen, aber wenn du ihn abstellst, widersetzlich....dann können sie ihn entfernen....
Was steht denn in der Hausordnung ?
ausschlaggebend ist die hausordnung. wenn dort steht, daß keine fahrzeuge dort stehen dürfen (dazu gehören fahrräder, kinderwagen, roller usw) dann darf er dort nicht stehen. DANN müssen sie aber einen kellerraum zur verfügung stellen oder eine andere geeignete abstellfläche.
und was steht in DEINER Hausordnung?? du darfst dich keinesfalls darauf verlassen was im netz steht... meist ist ja ein kinderwagenabtellplatz im keller vorhanden..dann darf man den da hin bringen
Hast du denn den Kinderwagen im EG stehen und du wohnst weiter oben oder steht er vor deiner Wohnungstür? LG
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