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Ich bin grad entsetzt: Popograpschen ist keine sexuelle Belästigung!

Ich bin grad entsetzt: Popograpschen ist keine sexuelle Belästigung!

knuddel-maus

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Eine Frau wurde von einem anderen Radfahrer in Gesäß gekniffen und hat diesen daraufhin angezeigt. Keine sexuelle Belästigung Was nun passierte, stößt nicht nur beim Opfer auf Unverständnis: Das Verfahren gegen den Radfahrer wird „mangels Vorliegens des objektiven Tatbestandes“ eingestellt. Konkret heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft: „Eine geschlechtliche Handlung an einer Person nimmt vor, wer diese (sei es über der Kleidung) intensiv im Bereich des Geschlechtsorgans oder der (weiblichen) Brust (vom Opfer sinnfällig als Eingriff in die sexuelle Integrität empfunden und vom Ausprägungsstadium unabhängig) berührt, oder wer sein Geschlechtsteil derart mit dem Körper des Opfers kontaktiert. Der immer wieder kolportierte seitliche Griff an die Gesäßbacke einer Person fällt jedenfalls nicht darunter.“ Kurz: Ein Pograpscher ist keine sexuelle Belästigung, nur ein Berühren der Geschlechtsteile oder der Brust. Auch wenn das Opfer mit dem Geschlechtsteil berührt wird, greift das Gesetz. Der Po ist laut dem Gesetz kein Geschlechtsorgan, somit ist Grapschern Tür und Tor geöffnet.


Spinat

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Antwort auf Beitrag von knuddel-maus

Mir wurde im August was ins Glas gekippt, hatte den totalen Blackout nach 3 Gin Tonics in 6 Stunden. Und ich bin mir 100% sicher, dass es so war. Ich kenne nämlich Räusche ;) Habe eine Anzeige gemacht und es wurden Urin und Blut genommen. Bekam einen Schrieb von der Staatsanwaltschaft. Meine Bekannt habe ausgesagt und aufgrund meiner Aussage, sind sie der Meinung, dass es sich um alkoholisch bedingte Erscheinungen handelt und somit wird das Verfahren eingestellt und die Proben nicht geprüft! Meine Freundin hat eine Videothek und hat einen Kunden angezeigt, da er die Filme trotz mehrerer Mahnungen nicht zurück brachte. Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, da dieser Kunde aussagte er habe die Filme vor die Tür gelegt, da am Sonntag geschlossen war, und somit hat der Kunde die Filme abgegeben. Ich zweifle wirklich an der Gerechtigkeit!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Spinat

Also das ist doch echt zum


Catmu

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Antwort auf Beitrag von knuddel-maus

Das stimmt so nicht. Sicher ist das eine einzelfallentscheidung, es KANN durchaus den Tatbestand sexueller Nötigung erfüllen. Ggf. Auch eine Beleidigung.


taram

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Antwort auf Beitrag von Catmu

14 jähriges Mädchen wird über Facebook sexuell Belästigt - ich will dich f.... Ist keine Belästigung sondern eine Beleidigung - mir fehlt da auch ein wenig das Rechtsverständnis