Lieschen87
Hat ihn schon jemand gemacht und kann mir berichten wie „schwer zu bestehen“ der Führerschein ist?
Wenn ja in NRW ist der ein witz jeder der schon mal hunde hatte besteht den.
Wir wohnen in Niedersachsen und da muss ich iwie den Sachkundenachweis in Theorie und Praktisch erbringen.
Es sei denn ihr hattet in den letzten...ich glaub 5 Jahren einen Hund...dann musste das nicht...ich wohne auf dem Land (Niedersachsen)..hier hat jeder Hof einen Hund..und sicher niemand einen Nachweis..fragt auch niemand beim anmelden auf der Gemeinde nach...
Nee ist unser erster Hund und ich habe Befürchtung, dass ich den Nachweis vorzeigen muss bei der Anmeldung. Kenne leider nur Leute die schon länger einen Hund haben oder zweiten Hund und bei der Stadt nachfragen kann ich ja auch nicht wirklich
Huhu :) Also in Hessen braucht man die Sachkundeprüfung und den Hundeführerschein nur wenn man Listenhunde halten will... Dazu gehört dann auch ein Wesenstest mit ich glaube 2 Jahren und dann wird der in nicht allzu großen Abständen wiederholt... Für andere Hunde die nicht auf der Liste sind, braucht man (leider) keinen... In der Hundeprüfung werden bestimmte fragen gestellt, z.B. wie man in bestimmten Situationen reagieren würde,was bestimmte Haltungen und Ohrenspiele vom Hund zu bedeuten haben und so weiter.... Man muss eben seine Hundekenntnis beweisen... Bei der Sachkundeprüfung ist auch ein kurzer Fragenteil dabei... In erster Linie geht es aber darum, den Hund an der Leine unter Kontrolle zu haben....Abrufen an der Schleppleine und so weiter.... Darauf gibt es dann nur noch die Begleithundeprüfung.... Diese muss der Hund ohne Leine ablegen und dabei wortgenau hören... Danach darf er ohne Leine laufen wo immer man will.... Aber keine dieser Prüfungen ist Pflicht,wenn man keinen listenhunde halten will... Alles in allem, sind die Prüfungen nur schwer, wenn man wirklich besser keine Hunde halten sollte. Und damit wünsche ich euch noch einen schönen Tag:) Ich hoffe heute ist Recht, wie ich geschrieben habe, denn ich konnte auf Grund der frühen Stunde sogar Korrektur lesen :)
Hallo :) Also, ich finde, wenn man sich ein bisschen mit dem Thema Hundehaltung beschäftigt, und den heutigen Standards des Hundetrainings, ist der gut zu machen. Komme auch aus Niedersachsen. Hatte damals keinen einzigen Fehler, bin aber selber auch ausgebildet in der therapeutischen Arbeit mit Tieren. Im Internet findest du auch Beispielfragen und kannst so sehen was auf dich zu kommt...und ein bisschen lernen, falls es dir Sicherheit gibt. Den schafft man ;-) vorausgesetzt man beschäftigt sich halt mit dem Thema. Und das sollte man ja so oder so wenn man sich dazu entscheidet ein Tier anzuschaffen. Den Praxisteil fand ich auch easy. Konnte man damals mit oder ohne Leine machen. Es musste nichtmal der eigene Hund sein..fand ich irgendwie komisch - weiß auch nicht, ob es immernoch so ist. LG und viel Spaß mit der Fellnase!
Hallo Lieschen, ich hab den Hund im Mai letzten Jahres angemeldet - geht gut online, hier auch Niedersachsen - und im August die Theorie gemacht. Vorbereitet habe ich mich darauf mit Hilfe von Büchern und einer Reihe von Prüfungsfragen, die man ergoogeln kann. Ich habe, obwohl ich mit einem Hund aufgewachsen bin, dabei sehr viel gelernt, das ich nicht wusste. Das hilft gerade Neulingen auch sehr, um besser mit dem Hund umgehen zu können und zu verstehen, was der Hund braucht, wie die Gesetzeslage ist usw. Wenn man sich nicht ganz dusselig anstellt und sich vorbereitet, besteht man den Test auch gut. Man muss nur 75% richtig haben, meine ich mich zu erinnern. Ich hatte 95%, eine Freundin 100%. Danach hat man mit der praktischen Prüfung ein Jahr Zeit, d.h., man kann mit dem Hund üben. Die ist bei uns demnächst, soll aber nicht so dramatisch sein, vorausgesetzt man hat den Hund im Griff und ein gutes, vertrautes Verhältnis ist erkennbar. Basics wie SITZ, PLATZ, RÜCKRUF (ist am wichtigsten), BLEIB, ANFASSEN LASSEN, ZÄHNE ZEIGEN, LEINENFÜHRIGKEIT sollte der Hund auf beherrschen. Ebenso soll erkennbar sein, dass Du in der Lage bist, mit dem Hund so umzugehen, dass er andere Leute weder gefährdet noch belästigt. Das macht eh Sinn, dem Hund beizubringen und trägt zu einem leichteren Alltag mit dem Hund bei. Insofern ist das alles auch sinnvoll und nicht nur ein bürokratischer Akt. Mich hat noch nie jemand nach dem Hundeführerschein gefragt, auch bei der Online-Anmeldung war das nicht Voraussetzung. Man muss ihn auch nicht immer mitführen, nur haben. Ich hab aber gehört, dass die Behörden irgendwann mal nachhaken und den Beleg dafür sehen wollen. Vermutlich nicht vor dem o.g. Jahr, das man für die Praktische Zeit hat. Althundebesitzer mussten ihn aber nicht machen. Insofern gibt es viele ohne Führerschein, aber legal. Viel Erfolg und gutes Ankommen mit dem Hund! Viele Grüße Sileick PS: Wenn Du Interesse an Büchern hast, schreib ne PN. Ich kann Dir welche weitergeben.
Danke für eure Antworten. Dann lerne ich mal ein bisschen dank Internet (unerfahren bin ich nicht da mit 2 Hunden aufgewachsen) und hoffe dass ich die Theorie gut bestehe
Und dann kann unser neues Familienmitglied hoffentlich gesund und munter in 9 Wochen bei uns einziehen *freu*
Einen Listenhund schaffen wir uns nicht an
Ist doch eh nur Theorie. mehr musste ich da nie machen. Also ein paar Ankreutzfragen auswendig lernen und fertig. Praxistest gab es hier keinen. Wäre nicht nötig weil wir ja schon seit Jahren einen Hund hätten. Sinnvoll wäre es aber, wenn ich mir anschaue wie so mancher Hundebesitzer Ahnung hat der mir entgegen kommt. Erziehung sieht jedenfalls deutlich anders aus. Jeder Hund kann seine Eigenheiten haben, wenn aber Hunde nicht angeleint werden die für ihr Beißen schon bekannt sind, läuft definitiv was falsch. Melden bringt da auch nichts.
Hallo Felica, in Niedersachsen ist das wohl anders. Da gibt es Theorie und Praxis, und man muss schon auch was wissen dafür. Probleme hat man wohl vor allem mit Leuten, die schon vorher immer Hunde hatten und darum keine Prüfung machen mussten. Hier der Text dazu: "Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben, sowie Tierärzte und Tierheimbetreiber, Jäger, die erfolgreich eine Brauchbarkeitsprüfung mit ihrem Jagdhund abgelegt haben, Personen mit einem Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund sowie Diensthundeführer des öffentlichen Rechts. Zu beachten: Einzelne Familienmitglieder benötigen keinen eigenen Hundeführerschein, um etwa mit dem Hund spazieren zu gehen. Die Haftung übernimmt jedoch der eingetragene Halter. Verlassen Familienangehörige, die keine Halter sind, so zum Beispiel Kinder, den Haushalt und möchten einen Hund halten, so müssen diese Personen als Neuhundehalter im Besitz eines Sachkundenachweises sein und diesen gegebenenfalls ablegen. Verstirbt der rechtmäßige Hundehalter und der Hund wird von Angehörigen (Partner, Kind, ..) übernommen, muss auch diese Person den Sachkundenachweis erbringen. Vor dem 1. Juli abgelegte Prüfungen sind gültig, wenn die Prüfung von zertifizierten Stellen, die auch nach dem 1. Juli prüfungsberechtigt sind, vorgenommen wurden. Zudem müssen Hundehalter seit 1. Juli 2013 ihre Hunde in einem kostenpflichtigen zentralen Hunderegister melden. [box type=“note“]Einen Auszug der Testfragen für die theoretische Prüfung haben wir in unserem Artikel Sachkundenachweis Niedersachsen: Testfragen für den Hundeführerschein veröffentlicht.[/box] Im Praxisteil muss der Hundebesitzer nachweisen, dass er den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaige Gefahren vorzubeugen. Übungen wie Sitz und Platz werden unter anderem an drei sitationsbezogenen Orten (ablenkungsarm, in einer Zone, in dem Hunde frei laufen dürfen und im öffentlichen Raum) überprüft. Ist man noch nicht in Besitz eines Hundes, kann die praktische Prüfung auch mit einem Hund, der nicht der eigene ist, abgelegt werden. Ob hierzu ein Hund, zum Beispiel von einer Hundeschule gestellt werden kann, ist vor Ort mit der jeweiligen Prüfungsstelle zu besprechen. Für den Hundeführerschein müssen keine Übungsstunden wie bei einem normalen Führerschein gemacht werden, vorbereitende Kurse können auf freiwilliger Basis abgelegt werden, sind jedoch nicht vorgeschrieben." Viele Grüße Sileick
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