CarinaTh
Hallo, ich habe ein ganz grosses Problem,ich bin total fertig und nur noch am Heulen!!! Mein Kind wurde Anfang August 1 Jahr alt. Ich wollte am ersten Tag nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen und bin zu meiner alten Filiale gegangen,und da kam der Personalchef mit der ordentlichen Kündigung und sagte mir,sorry aber wie können Sie hier nicht mehr einfügen ! Ich kannte auch 70 Prozent der neuen Kassiererinnen gar nicht mer, das heisst sie haben schon wieder ordentlich Personal ausgetauscht. Ich bin dann total fertig zu meiner Schwester gefahren, die meinen schatz betraut hat und dann sind wir gleich zur Agentur für Arbeit. Die Dame an der Pforte guckte mich gleich ganz entsetzt an, als ich ihr sagte, dass wir Arbeitslosengeld 1 beantragen wollen und sie sagte, ob ich überhaupt dem Arbeitsmarkt zur Verfüng stehe, denn nur dann gibt es Arbeitslosengeld 1. Ich sagte ihr, dass meine Schwester, die halbstags arbeitet, mein Kind nehmen kann. So ging ich weiter und war bei der nächsten Mitarbeiterin und meldete mich arbeitslos. Sie sagte mir dass ich rechtlich gesehen auch anspruch auf ALG1 habe. Ich nahm einen ganzen Stapel Papier mit Anträgen,besucherkarte etc mit und habe mich auch um die ganzen Formulare, die von der Krankenkasse und arbeitgeber auszufüllen sind und habe diese weitergeleitet. So.. 2 tage später hatte ich post im briefkasten.. ich solle am montag zu einem vermittlungsgespräch gehen und mit einer Dame meine aktuelle Berufliche situation besprechen. Ich also meine Musterbewerbungsunterlagen vorbereitet und bin mit meiner Tochter montag dahin. Da habe ich ihr meine ganze Situation geschildert, meine schwester kann mein kind zwar nehmen,jedoch ist sie selber beruftätig. Sie hat das anerkannt wenn meine Schwester mir eine Bescheinigung gibt dass sie zur verfügung steht.Da fing Sie an und fragte meiner ganzen qualifikationen ab und sagte ich solle mich auf stellen die 35 km von meinem zuhause aus weg sind bewerben, obwohl ich kein auto habe und man mit öffis nur sehr schwer hinkommt und meine schwester auch noch 15 km in einem anderen dorf lebt und das nicht auf der strecke liegt. Dann sagte sie mir noch, dass sie auch 95 kmfür eine strecke zur arbeit zurücklegen muss. Und dabei war das nur eine stelle, die 14 std die woche beträgte also ein minijob ist und von 450 euro kann ich nicht leben noch dazu die fahrtkosten abziehen, denn die muss ich auch alleine tragen ! Dann wollte sie mich noch in eine massnahme stekcne, die vormittags läfut, obwohl ich ihr sagte, dass meine schwester nur nachmkttags zur verfügung steht, ihre antwort... dann muss ich mir innerhalb einer woche einen krippen bzw tagesmutter suchen innerhalb einer woche !!! Da die massnahme schon am 06.09.2014 anfängt.. auf krippenplätze in unserer stadt muss man ein jahr warten und eine gute tagesmutter muss man auch erstmal gefunden haben und das kind eingewöhnen, da mein kind total auf mich fixiert ist und noch gestillt wird abends kurz zum einschlafen zwr nur noch aber ohne geht nicht (leider, wir sind aber schon aktiv am reduzieren). Jetzt muss ich mich auf 3 stellenangebote noch dazu eine krankheitsvertretung alles 450 euro minijob alle 30 - 35 km entfernung bewerben und weiss nicht wie ich das schaffen soll alles. Heute hatten wir schon wieder ein schreiben im briefkasten, für eine neue bewerbung. Ich bin total verzweifelt, noch dazu weil meine Schwester auch nur teilweise zur verfügung steht, wegen einem bandscheibenvorfall kann sie auch nicht viel :-( Ich war so verzweifelt, dass ich heute schon bei der caritas war, weil ich nicht mehr weiss, wie ich das alles schaffen soll. Die haben mich wirklich aufgebaut! Das Problem ist, dass ich nur 30 std bei der agentur für arbeit als mögliche arbeitszeit angegeben habe, mehr geht so oder so nicht und dann auch das arbeitslosengeld daruaf reduziert wird, vor der schwangerschaft habe ich vollzeit 38,5 std gearbeitet, die vermittelerin sagte, dass eh nur 550 euro alg 1 rauskommen. Ich bin so verzweifelt, die von der caritas meinte ich soll es über alg 2 wohngeld kinderzuschlag versuchen, da bei mir die betreuung so lala ist. Ich muss dazu sagen, dass ich alleinerziehned bin, die meinten ich würde da auch noch einen zuschlag bekommen.. Nächsten Montag habe ich einen Termin zur Antragsabgabe ALG 1 erstmal gucken was da jetzt rauskommt... oder was meint ihr? Ws parallet noch mit jobcenter machen? Ich bin so am ende... ich habe sogar schon meine ersparnisse für schlechte zeiten aufgebraucht und alle in allem nur noch 700 euro !! MEIN GANZES VERMÖGEN SOZUSAGEN Mich regt es so dermassen auf,ich kenne so viele die ein jahr lang von ALG 1 gelebt haben und die in "ruhe gelassen" wurden. Mein Ex z.b.hat ein jahr lang wie er mir sagte schön finanziert wurden ohne irgendeine massnahme bei seinem ersten sacharbeiter und dann nach 10 monaten hatte er wohl nen neuen und wurde von ihm "auf den pott gesetzt" wortwörtlich hat er mir gesagt und nun hat er seit 2 monaten arbeit. Dabei hätte er von anfang an arbeiten können, denn er ist körperlich unversehrt und kann arbeiten!! Ich weiss nicht warum , die mich mit einem kleinen kind und einer fraglichen betreuung so vorhaben jetzt... ich weiss vll ernte ich jetzt hier heftige kritik, aber es stimmt einfach, so viele leute die arbeiten können und sich aushalten lassen da klappt es und ich werde quasi unter druck gesetzt mein grade einjähriges kind in die krippe zu geben...ja jeder hat dazu eine andere meinung viele sagen jetzt, dass ist doch gut für das kind, wegen sozialen kontaken, aber erstens gehen wir 3x woche in 2 krabbelgruppen und 2 tens solle jede mutter selber entscheiden dürfen und ich möchte mein kind erst mit 2 jahren in die krippe geben, das ist meine meinung, da ich finde mit 2 jahren ist es immer noch früh genug, ich musste erst mit 3 jahren in den kindergarten. ich weiss schon vll gibt es jetzt heftige gegenargumente, aber darauf bin ich eingestellt, bitte akzeptiert meine meinung und ich hoffe auch um nicht ganz vom thema abzukommen auf euren rat auf mein hauptproblem : was soll ich machen erstmal abwarten auf minatg, was bei mir unterm strcih für ALG 1 bei mir rauskommt oder gleich parallel zur familienkasse jobcenter oder gleich auf alg 1 verzichten und hartz 4 und /oder wohngeld? ich bin so verzweifelt bitte helft mir... carina und nici
glaube ich zumindest. Ich versteh allerdings nicht wie du selber bei so ner schwachen Betreuung sagen kannst du stehst dem Arbeitsmarkt zu Verfügung. Meiner Meinung nach tust du das nicht und ich würde übers JC gehen. Oder hast du eine Ausbildung wo man nur Nachmittags arbeitet
ich arbeite in einer grossen bekleidungskette da wäre das nur nachmittags arbeiten möglich... ich habe gedacht, dass die mich in ruhe lassen, da ich ein kleines kind habe und die musterbewerbung und das vermittlunsggespräch nur pro forma sind.
Nachmittags arbeiten möglich und du sagt du hast nachmittags Betreuung... ich würde sagen damit hast du dir selbst ein Ei gelegt.
ein jahr lang ALG 1 bekomme, dann haben wir einen krippenplatz und ich kann mir bis dahin einen arbeitsplatz suchen, der wirklich zu mir passt, den krippenplatz haben wir aber erst ab 15.08.2015 es geht ja nur um dieses eine lächerliche jahr ich will mich ja nicht aushalten lassen, aber es ist einfach ungerecht, die sollen sich erstmal um die ganzen kümmern die arbeiten gehen können... ich finde ich habe ein anrecht auf ALG 1 da ich 10 jahre eingezahlt habe !!
denn sonst hätte ich ja soweiso kein ansprcuh auf alg 1
die sollen sich um die kümmern,die arbeiten gehen können? machen sie doch,du sagst du hast Betreuung und kannst arbeiten somit wohl Eigentor..ich würde nie sagen ich habe Betreuung,wenn gar keine vorhanden ist
ALG1 bekommt, wer dem Markt zur Verfügung steht diese Absicht war nicht gut
deswegen habe ich das ja nur gemacht :-(
ja mehr ist es, aber aber nur ein bestimmter Prozentsatz vom vorherigen einkommen und auch nur 6-12 Monate und glaub mir, die sind verdammt schnell um
Ja jenachdem was du verdient hast wäre es ggf mehr.Dennoch kannst du es nur bekommen wenn es dir zusteht. Und wenn du keine Betreuung hast und vor nächstes Jahr auch nicht willst,dann steht es dir halt nicht zu.
und hast Betreuung oder nicht. Und ALG I gibt es doch auch nur soviel wie du % mäßig Arbeiten kannst
Hallo, oha, das ist natürlich krass, wenn dir die Kündigung so in die Hand gedrückt wurde. Wenn die aber ordentlich neues Personal eingestellt haben ist doch auch die Frage ob deine Kündigung überhaupt gerechtfertigt ist? Betriebliche Kündigung ist es ja wohl nicht, wenn der Laden läuft und das Personal nicht deutlich reduziert wurde. VIelleicht da mal erkundigen ob das oK so ist. Ich finde auch, wenn du keine Kinderbetreuung hast (und die hast du doch nicht zuverlässig mit deiner Schwester), stehst du dem arbeitsmarkt momentan nicht zur Verfügung. Daher alles beantragen, was du eben bekommen kannst, solange du nicht arbeiten kannst. Dann Krippenplatz suchen... wenn das dann läuft nach Arbeit suchen. Wobei ja oft es ein Teufelskreis ist, ohne Arbeit kein Krippenplatz.... ohne Krippenplatz keine Arbeit. Aber vielleicht wird dein kind auch bevorzugt genommen, weil du AE bist. Ich wünsche dir viel Kraft und gute Nerven. du schaffst das!! Dann geh doch nochmal zur Caritas und bespreche das weitere Vorgehen mit denen. LG Rosinchen
aber ab 15.08. 2015 haben wir ja einen krippenplatz und vorher möchte ich nicht dass mein kind in eine krippe kommt...
Ich glaube, da du gekündigt wurdest, kannst du auch jetzt erstmal Arbeitslosengeld (1 oder 2) beziehen, ohne dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. DU hast ein Recht darauf, drei Jahre lang mit deinem Kind zu Hause zu bleiben. Also geh hin und sag, deine Schwester will sich doch nicht um das Kind kümmern und dass du zu voreilig warst und dich entschlossen hast, erstmal mit deinem Kleinen zu Hause zu bleiben. Dann kannst du dich in Ruhe um was neues kümmern.
Aber wenn du nicht gekündigt worden wärst,würdest du doch jetzt arbeiten.wrt hätte dein Kind dann betreut? Deine Schwester? Aber ich denke die kann eigentlich gar nicht wg einen Bandscheibenvorfall? Wieviele Std hättest du denn jetzt gearbeitet?
Was wäre jetzt ohne die Kündigung? "Ich wollte am ersten Tag nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen und bin zu meiner alten Filiale gegangen" Verstehe ich das richtig - Nach Mutterschutz und einem Jahr Elternzeit bist Du da wieder erschienen wie nach drei Wochen Urlaub? Wird denn da nicht vorher drüber gesprochen, wie es nun weitergehen soll? Zumal, wenn Du offenbar besondere Bedürfnisse hast? Von wann bis wann hättest Du denn da arbeiten wollen und können? Und warum wolltest Du da wieder arbeiten - nun, nach der Kündigung, aber nicht irgendwo anders?
also, auf jeden fall wartest du mal jetzt bitte nicht, bis du den antrag auf Alg1 abgeben kannst, sondern du gehst SOFORT (also morgen) dir den antrag auf ALG II holen. sollte der nämlich zum tragen kommen, warum auch immer, dann gilt der erst ab antragstellung, und dir fehlt Geld. ebenfalls antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag. dann musst du entscheiden, ob du alles vereinbaren kannst (Kind, arbeit, wege) so wie schon gesagt wurde, solange das Kind nicht drei ist und du keinen betreuungsplatz hast - MUSST du NICHT aber dann bekommst du alg II, sonst kannst du es eben mit alg I, Wohngeld, versuchen. bist du in arbeit - mehr als 19,9 stunden, fällt das ALG I weg, und du hast dann wieder nicht ausreichend Geld es tut mir leid, dir das sagen zu müssen, aber im Moment wirst du wohl auf ALG II angewiesen sein.
Ich verstehe jetzt deine Aufregung nicht so ganz, bewirbt dich halt wie man sich bewirbt wenn man nicht scharf auf den Job ist. Welche Massnahme ist das? Bewerbungstraining? Lg
die vermittlerin hält ja rücksprache mit den firmen und wenn sie weiss das ich nicht scharf bin auf den job steckt sie mich in weitere massnahmen eine mini ausbildung zur beschäftigung von älteren ayslbwerbern mit denen kochen backen etc
Da kann doch aber die Dame nix dafür... du sagst du hast Betreuung und willst ALG1 und damit hast du ausgedrückt, dass du dem Markt zur Verfügung stehst. Du hast noch ne PN.
du kannst dich doch erstmal normal bewerben. spätestens im bewerbungsgespräch kommen dann fragen nach der Arbeitszeit. und wenn du dann von vornherein sagst, du kannst nur in der zeit von bis kann dir keiner was. da sagst du ja die Wahrheit. aber denke dran, die anderen Gelder zu beantragen, das ist wirklich wichtig
hö, hallo?? ich glaube, DU hast den SINN von alg1 nicht ganz verstanden
alg1 empfangen bedeuteut: du STEHST dem arbeitsmarkt zur verfügung, entweder teilzeit oder vollzeit. und um dem arbeitsmarkt zur verfügung zu stehen ist ja logisch, dass du ne kidnerbetreuung brauchst, WENN du ein kind hast.
ergo...eh...du willst alg1 empfangen, also musst du auch bereit sein, beewrbungen zu schreiben um arbeit zu finden..fertig.
du hast dir 1 jahr elternzeit genommen, dein chef hat dich gekündigt. pech. du kannst deine elternzeit nicht verlängern weil du keinen AG mehr hast.
also MUSST du arbeit suchen...
außerdem was ist das für ne freche aussage: du hast 10 jahre eingezahlt und hastn recht auf arbeitslos sein bis deine tochter in die krippe geht..hallo?? es gibt leute, die schaffen 30 jahr am stück und behaupten ned so nen käs...
unmöglich
ich würd mich schämen!
klar will keiner sein kind so früh in ne kita abgeben, aber DU hast eig.k eine wahl mehr....du willst alg1 empfangen - also musst du auch was dafür tun..oder meinst du die bezahlen dich fürs daheim rumhocken und kind hüten?? du bist dann ARBEITSLOS und eine agentur für arbeit will dir ARBEIT VERMITTELN und erst recht, wenn die dich finanziell utnerstützen.
Man kann angeben, dass man auch Halbtagsarbeiten annehmen würde aber ich will nur halbtags geht nicht, denn dann gibts kein volles ALG1.
Du hast etwas behauptet das nicht stimmt und jammerst jetzt weil dein Plan nicht aufgegaben ist. So plötzlich arbeitslos zu werden ist schlimm aber ich würde das erst mal prüfen ob die Kündigung rechtens ist.
Ab Zustellung der Kündigung hast du 3 Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen, es ist doch sicher ohne großen Aufwand nachweisbar, dass dein Arbeitgeber eine Menge neuer Leute eingestellt hat, genau auf dem Posten, auf dem du hättest auch wieder anfangen können... ich bin mir sicher, dass da auf jeden Fall Erfolgschancen bestehen, wieder in den alten Job reinzukommen... such dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, du kannst hierfür auch Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht beantragen, dann trägt die Staatskasse die Kosten für das Verfahren... dies mal nur nebenbei erwähnt...
Nur mal so bemerkt... Ja, ich weiß wovon ich rede. Kinderzuschlag und Wohngeld sind dafür da, den Geringverdiener vor Alg2 zu bewahren.
Mal was ganz anderes, ist die Kündigung überhaupt rechtens? Dachte nämlich, es bestünde bis zu 6 Monaten nach der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz. Bin mir da aber nicht ganz sicher, kommt glaub ich auch auf die Größe des Betriebes an. Würde mich an deiner Stelle trotzdem mal darüber informieren.
LG
Das die Betreuung wegfällt und dein Kind nicht betreut werden kann und sich deine Situation geändert hat?!
Hi du, ich verstehe deine Situation, ich bin auch alleinerziehend und bin 6Monate lang nur rumgescheucht worden. Ich brauchte alg2 damit ich in der elternzeit über die runden komme und wurde immer wieder weggeschickt. Und dann bin ich hingefahren und hab denen an den Kopf geklatscht, dass ich nicht mehr über die Runden komme, weil meine Ersparnisse ebenfalls aufgebraucht sind und dass sie mich nun endlich vernünftig beraten sollen und warum sich bitte Deutschland als Sozialstaat hinstellt wenn man eh nur hingehalten und weggeschickt wird. Dann habe ich meine Situation noch erläutert und darauf behaart was meine Vorstellungen sind. Dann haben sie endlich alles bearbeitet. Vielleicht bringt es dir auch was. Allerliebste Grüße und viel Glück Noomi & Joel
wieder zur Arbeit gegangen bist. Da bist du doch davon ausgegangen arbeiten zu können. Und dazu hast du ja sicherlich den Plan gehabt, deine Schwester als Babysitter nehmen zu können. Ok für den Nachmittag, aber dann sag es doch der Agentur. Und wenn sie dir Jobs für den Nachmittag vorschlagen, wo ist dann das Problem? Genau das wolltest du doch nach der Elternzeit. Dein Plan A war doch am Nachmittag arbeiten zu gehen.
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