Elternforum Rund ums Baby

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Mitglied inaktiv

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Hallo, vielleicht können Sie mir helfen. Und zwar geht es um meinen Stiefvater und dessen Tochter. Sie (23) ist seit 2 Wochen im Mutterschutz.Bekommt dementsprechend Mutterschaftsgeld. Desweiteren ist sie noch in Ausbildung (ist die 4.--3 hat sie abgebrochen oder wurde verabschiedet).Hat diese wegen der Schwangerschaft jetzt unterbrochen,da Prüfungsangst. Möchte im November die Prüfung nachmachen. Sie hat einen Lebensgefährten,mit dem sie auch schon seit jahren zusammenwohnt und er ist auch Vater des Ungeborenen. Mein Stiefvater zahlt seit Jahren an sie Unterhalt (400€),da sie auch kein Bafög bekommt.Angeblich steuert die Mutter das Gleiche bei. Nun zur Problematik. Steht ihr während des Bezuges von Mutterschaftsgeld und Elterngeld (bekommt dann sicher den Sockelbetrag) weiterhin Unterhalt vom Vater zu? Ihr Lebensgefährte verdient sehr gut (knapp 2000€ netto). Sie wollen meinem Stiefvater einreden, dass er verpflichtet ist,weiter zu zahlen. Gibt es ein Urteil, wo er nachlesen kann, dass er dies nicht mehr muss. Wäre Ihnen sehr dankbar. Muss er nach Beendigung der Elternzeit auch eine weitere Ausbildung finanzieren (Unterhalt), falls die Tochter ihre Ausbildung nun auch wieder nicht fertig macht. LG Nicole


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ich weiß es nicht sicher, aber meine mich zu erinnern: unterhalt bis 25, wenn keine abgeschlossene ausbildung. LG


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....aber doch nicht wenn sie mit einem LG zusammenlebt und im Erziehungsurlaub ist,oder? LG Nicole


Mitglied inaktiv

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mit dem LG weiß ich nicht, wegen eheähnlicher gemeisnchaft oder bedarfsgemeinschaft, aber wenn eine tochter (im eigenen haushalt) schwanger ist, egal ob in ausbildung, studium etc., sind eltern trotzdem unterhaltspflichtig, da ein "angemessener grund zum ruhenlassen der ausbildung" besteht. also das muschuG hat glaub ich keinen einfluß aufs unterhaltsgedöns LG


Mitglied inaktiv

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bis 25 wenn das kind in ausbildung ist und unverheiratet, wie es mit eheähnlichem lebensverhältnis mit LG steht weiß ich nicht genau, aber normalerweiße kann es sein das er dadurch evtl ne kürzung oder aufhebung bekommen kann, er kann sich ja da bestimmt an das JA wenden und um informationen bitten, die wissen bestimmt mehr.