T@b@lug@
http://sozialversicherung-kompetent.de/20101109351/krankenversicherung/leistungsrecht-gkv/kinder-krankengeld Mal was zum nachlesen.Da einige der Meinung waren, der AG muß der Übertragung nicht zustimmen.
Und wo bitte steht da explizit, dass mein AG der Übertragung der Kind-Kranktage meines Partner zustimmen muss? Ick hab nütsch dazu gefunden. Kopier mir mal bitte die Stelle raus, vielleicht brauch ich ja ne Brille.
In der Praxis kommt es auch vor, dass ein Elternteil sich den Anspruch des anderen Elternteils „übertragen“ lässt. Dies ist dann möglich, wenn der Arbeitgeber des Elternteils, der den Anspruch des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen möchte, sein Einverständnis gibt. Den Freistellungsanspruch muss der Arbeitgeber also nochmals gegen sich gelten lassen.
Bei Wikip. kann mann es auch nachlesen.
Ja klar, davon war doch immer die Rede. Der AG, der die zusätzlichen Kind-Krank-Tage aufgebrummt bekommt, muss zustimmen. Warum haste dafür jetzt nochmal ein neues Posting aufgemacht???? Mein AG zum Beispiel stimmt nicht zu. Wir kommen durch unsere Wechselschichten i.d.R. aber auch komplett ohne Kind-Krank-Tage aus (solange kein KKH-Aufenthalt nötig wird).
einige waren gestern anderer Meinung.
Und was kümmert dich das Thema? Angeblich hast du doch noch gar kein Kind.
Na und? Deshalb kann ich doch was zum nachlesen einstellen.
Deine Infos sind im Falle des AP schlicht FALSCH und absolut schwachsinnig! Während der Elternzeit hat man gar keine Kindkranktage! http://www.rund-ums-baby.de/forum/NEIN_4827059.htm
Klar kannste. Allerdings war ja der Wortlaut nicht korrekt, deshalb hab ichs korrigiet. Meine Frage war aber: WARUM dich das Thema interessiert? WEnn du doch angeblich noch gar kein Kind hast.
Wenn man während der Elternzeit arbeitet schon, zumindest bekam ich die Kohle von der Krankenkasse, weil mein damaliger AG Kindkranktage nicht bezahlt.
Ich hatte auch mal so eine lustige Kollegin, die dachte, sie würde während ihrer 5 Elternjahre in Folge 150 Tage Urlaubsanspruch aufbauen
TZ arbeiten in der EZ ist doch ein ganz anderes Thema.
Davon stand aber nüscht im AP. Man sollte eben die gestellten Fragen beantworten, und nicht, wie es Werner gern macht, irgendwelchen möchtegernbesserwisserischen Mist erzählen, der GAR NICHT auf das AP anwendbar ist.
bei so einem AG, der sowas tatsächlich mitmacht, wäre ich auch gern angestellt...
Viele Leute wissen ja nichtmal, dass sie nach 2 Jahren Elternzeit im Jobcenter nicht mehr Anspruch auf ALG I i. H. d. Letzten Einkommen haben, sondern nur noch FIKTIV in eine von vier Gruppen eingeteilt werden - böööses Erwachen!
Mäuschen, ich hab auf deinen Post geantwortet, dass man während der Elternzeit keine Kindkranktage hat und auf sonst nichts. Was dieser "WERNER" oder wer auch immer denkt ist mir piepegal.
Haben wir zusammen schon mal Schweine gefüttert, oder warum so plump vertraulich? Und nochmal: häng dich nicht rein, wenn du nicht weißt um was es geht. Von Arbeiten in Elternzeit war jedenfalls keine Rede. Da ist klar, dass man dann wieder Anspruch hat, weil man ja eben berufstätig und anders nicht abkömmlich ist.
"Mäuschen"???? Aus welchem Loch bist du denn gekrochen?
Böses Foul, wenn dir mal Wind ins Gesicht bläst. Ich lese mir hier nicht alles durch und schon gar nicht was gestern oder vorgestern oder vorvorgestern war, habe ja noch ein reales leben. Ich denke, du antwortest auch nicht immer konkret auf AP`s. In diesem Sinne wünsche ich dir noch eine schöne Zeit in der Cyber Welt und viel Spaß beim Schweine füttern!
Aus nem Erdloch, so machen wir das hier
Oh toll: sie hat noch ein reales Leben. Wow! Ich empfehle dir einem meiner Lieblingssprüche: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. Bye bye, ich geh jetzt auch, war lustig mit dir: MÄUSCHEN, husch husch zurück in dein Loch, sonst kommt die Katze und macht: haps.
Welcher Wind? Dein Gepupse? Das ist doch höchstens für dich selbst unangenehm. Es hätte übrigens gereicht, wenn du den von mir eingestellten Link gelesen hättest, bevor du meinen Beitrag hier beanstandest!
Und wenn ich mal einen Fehler mache, bricht mir im Gegensatz zu dir und einigen anderen Besserwissern kein Zacken aus der Krone, wenn ich mich fürs falsch lesen oder missverstehen einfach entschuldige, statt noch beleidigend zu werden.
So long!