Mitglied inaktiv
Ich habe versucht, dei Ebay ein doppelt geschenktes Waveboard zu verkaufen. Leider bin ich nun bei Ebay gesperrt worden. Derjenige, der mich hat sperren lassen, meinte, dass NIEMAND außer ihm Waveboards verkaufen darf, da er das alleinige Patentrecht darauf hat. Man darf, seiner Meinung nach, weder Waveboards verkaufen, noch den Namen "Waveboard" benutzen. Nun habe ich ans Patentamt geschrieben und folgende Antwort bekommen: "in der Datenbank http://register.dpma.de/ des DPMA haben Sie die Möglichkeit selbst zu recherchen, ob es die Marke "Waveboard" geschützt ist und wenn ja für welche Waren und/oder Dienstleistungen. Es ist nämlich nicht möglich, einfach nur bestimmte Begriffe zu schützen. Man kann nur Marken schützen lassen und Marken stellen Herkunftzeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen dar, um gleiche Waren oder Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmen von einander zu unterscheiden. Dabei sind nur Bezeichnungen als Marke schutzfähig, die Unterscheidungskraft und Kennzeichnungskraft besitzen. Es darf sich dabei um keinen Fachbegriff handeln, sondern sollte möglichst für die zu kennzeichnenden Waren oder Dienstleistungen phantasievoll sein. Insofern ist bei Durchführung einer Recherche nach der Marke "Waveboard" aufmerksam zu prüfen, ob die Marke überhaupt eingetragen wurde und wenn ja für welche Waren oder Dienstleistungen und in welcher Markenform ( Wortmarke oder Bildmarke). Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat das ausschließliche Recht dieses Zeichen für die benannten Waren und Dienstleistungen zu benutzen und jedem anderen die Benutzung dieses oder eines ähnlichen verwechslungsfähigen Zeichens für gleiche oder ähnliche verwechslungsfähige Waren oder Dienstleistungen zu verbieten. Außerdem handelt es sich immer um die gewerbliche Nutzung einer Bezeichung. Wenn Sie ein Produkt unter der entsprechenden Fach-bezeichnung verkaufen, stellt dies keine gewerbliche Nutzung dar. Da das DPMA gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz aber keine rechtliche Beratung durchführen darf, sollten Sie sich jedoch an einen Patent- oder Rechtsanwalt wenden." Wie lässt sich das verstehen?????? MfG
Da würden jetzt verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Da kennen sich am Ende wirklich nur Patent- bzw. Rechtsanwälte gründlich genug aus. Um mal den Text anders zu formulieren, man kann in D keinen Namen schützen, sondern nur eine Marke (wie z.B. Nike oder adidas). Diese Marken können von bestimmten Verkäufern nur angeboten werden, das ist dann alles vertraglich geregelt. Jetzt müsste man erstmal wissen, ob Waveboard eine eingetragene Marke ist, oder wie ich persönlich denke, nur ein Überbegriff/Fachbegriff für ein Sportgerät. Jedoch habe ich mal von einem Fall gelesen, der heftiger war. Da hatte eine Frau aus D ein T-shirt aus den USA angeboten (war gebraucht)... am Ende musste sie 5000€ Strafe zahlen, da sie das Amerikanische Patentrecht auf diesen Artikel verletzt hat. Übrigens war es wirklich rechtswirksam in D geworden. Wäre also auch die Frage, wer dies Sportgeräte herstellt und wo (wegen deren Rechte) und wo der Verkäufer, der dich hat sperren lassen, sein Recht her hat. Evt. kontaktierst du nochmal ebay und verlangst nähere Informationen, warum du dieses Sportgerät als privatverkauf nicht anbieten darfst.
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